Vorlage - VO/2025/14555  

Betreff: Fraktion Linke & GAL: Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.10.2025 
19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
Hauptausschuss zur Vorberatung
14.10.2025 
40. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
11.11.2025 
41. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2025-08_ Kurzexpertise zur geschlechterparitätischen Besetzung des JHA

Beschlussvorschlag


Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Die Satzung des Jugendamtes ist dahingehend zu ändern, dass künftig die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen im Jugendhilfeausschuss rechtssicher gewährleistet und jede Form geschlechtsbezogener Diskriminierung – sei sie struktureller, indirekter oder direkter Form – ausgeschlossen wird.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Beschlusses einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten.
  3. Der Entwurf ist den politischen Gremien – insbesondere dem Jugendhilfeauschuss, aber auch den Bürgerschaftsmitgliedern - bis spätestens 31.12.2025 zur Beratung vor einer daran anschließenden Beschlussfassung zuzuleiten.
  4. Die Beratungsfolge wird wie folgt festgelegt:
  • Hauptausschuss, aufgrund seiner Zuständigkeit für Gleichstellungsthemen. Sollte zwischenzeitlich ein Gleichstellungsausschuss geschaffen werden, tritt dieser in der Beratungsfolge an die Stelle des Hauptausschusses.
  • Jugendhilfeausschuss
  • Bürgerschaft


 


Begründung

Die im Januar 2025 erfolgte Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses hat deutlich gemacht, dass die aktuelle Fassung der Satzung des Jugendamtes keine ausreichende rechtssichere Grundlage bietet, um die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen im Jugendhilfeausschuss zu gewährleisten. Dies führte dazu, dass das Lübecker Rechtsamt eine Lösung vorschrieb, bei der bewusst weniger Frauen aus den Fraktionen als stimmberechtigte Mitglieder in das Gremium entsendet werden mussten – mit Verweis auf zu viele Frauen bei den beratenden Mitgliedern.

Die Fraktion Linke & GAL hat daraufhin ein externes juristisches Kurzgutachten bei der Kanzlei Rechtsanwälte Günther, Hamburg, in Auftrag gegeben, das diese Rechtsauffassung klar zurückweist (siehe Anlage zum Antrag).

Das Gutachten von Dr. Ulrich Wollenteit kommt zu dem Schluss, dass es gesetzlich nicht zulässig ist, ein Paritätsdefizit im beratenden Teil eines Ausschusses durch eine gezielte Reduktion von Frauen – in diesem Falle aus der Gruppe der Politikerinnen - im stimmberechtigten Teil auszugleichen. Die gesetzliche Systematik sieht vielmehr vor, dass beide Bereiche – stimmberechtigte und beratende Mitglieder – jeweils für sich paritätisch zu besetzen sind. Eine politische Quote dürfe nicht als Korrektiv für Ungleichgewichte genutzt werden, die außerhalb des Einflussbereichs der Bürgerschaft entstehen.

Wörtlich heißt es im Gutachten:

„Eine Lösung der hier […] eingetretenen problematischen Ausgangslage für die Erreichung der Geschlechterparität im JHA auf Kosten der aus dem Bereich der Politik zu generierenden Besetzungsvorschläge zu Lasten des Frauenanteils ist gesetzeskonform nicht möglich.“

Zudem stellt das Gutachten unmissverständlich klar:

„Eine solche Entscheidung hätte auch von der Bürgerschaft rechtmäßig nicht getroffen werden können.“

Weiter heißt es zur gesetzlichen Systematik:

„Die Regelung im Gesetz ist nach ihrer Systematik so auszulegen, dass die Parität sowohl im Bereich der stimmberechtigten als auch der beratenden Mitglieder für sich gewährleistet werden muss.“

Um eine Wiederholung solcher Politikerinnen diskriminierender Rechtsauslegungen zu verhindern und die gleichstellungspolitischen Zielsetzungen auch formal und rechtlich abzusichern, ist eine präzisierende, rechtssichere und gleichstellungskonforme Neufassung der Satzung des Jugendamtes erforderlich. Ziel ist es, strukturelle, mittelbare/indirekte oder auch direkte Diskriminierung von Politikerinnen im Jugendhilfeausschuss künftig auszuschließen. Die Beauftragung der Verwaltung mit einem Satzungsentwurf bis spätestens Ende 2025 schafft hierfür die Grundlage.
 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2025-08_ Kurzexpertise zur geschlechterparitätischen Besetzung des JHA (776 KB)    
Stammbaum:
VO/2025/14555   Fraktion Linke & GAL: Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2025/14555-01   Stellungnahme des Bereiches Recht zum Antrag der Fraktion Linke & GAL: Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses   4.513 - Jugendarbeit   Blanko