Entsprechend der in den Jahren 2016 bis 2023 im Rahmen des Konzepts „Deutsch für alle" durch die Possehl-Stiftung geförderten und durch die VHS Lübeck durchgeführten Deutsch-Intensivkurse soll einem bestimmten Personenkreis die Teilnahme von 200 Wiederholungsstunden zur gründlichen Vorbereitung auf das Erreichen eines qualifizierteren Sprachniveaus ermöglicht werden. Insgesamt sollen zunächst vier Kurse à 200 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) durchgeführt werden.
Seit dem 01.01.2025 können nur noch Personen zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten im Integrationskurs zugelassen werden, die an einem Alphabetisierungskurs teilgenommen und nach Ausschöpfung des individuellen Stundenkontingents im Sprachkurs (in der Regel 900 Stunden) im Sprachtest „Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ) das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
Personen, die eine andere Kursart als den Alphabetisierungskurs (z.B. einen Integrationskurs mit i.d.R. 600 Stunden) absolviert und nach Ausschöpfen ihres Stundenkontingents das Niveau B1 nicht erreicht haben, können nur noch im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gefördert werden. Eine Wiederholerzulassung für den Integrationskurs ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Berufssprachkurse (BSK) stehen grundsätzlich auch Teilnehmenden am Alphabetisierungskurs offen, die nach Ausschöpfen der Wiederholungsstunden das Niveau B1 ebenfalls nicht erreicht haben.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage für das Jahr 2025 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart, sich vorerst auf das Kerngeschäft der Berufssprachkurse (B2-Kurse, arbeitsplatzorientierte Kurse, Job-BSK, Anerkennungskurse, Azubi-BSK, Frühpädagogik) zu konzentrieren - keine Förderung u.a. für Berufssprachkurse mit Ziel A2 oder B1.
Durch die Förderung der Possehl-Stiftung können Teilnehmende, die den angestrebten Abschluss/ das angestrebte Sprachzertifikat nach Ausschöpfung des vom BAMF bewilligten Stundenkontingents nicht erreicht haben, dieses Ziel mit Hilfe weiteren qualifizierten Sprachunterrichts doch noch erreichen. Der dann doch noch erreichte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse kann im Folgenden verbesserte Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt bieten oder auch die Grundlage für eine weiterführende berufliche Qualifikation darstellen. Darüber hinaus bilden gute deutsche Sprachkenntnisse die Grundlage für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind der Nachweis über den Besuch eines Alphabetisierungs- oder Integrationskurses und Ausschöpfung des vom BAMF bewilligten Stundenkontingents. Zudem ist die Vorlage des bisher erreichten Abschlussergebnisses bzw. die Teilnahme an einem Einstufungstest erforderlich, sowie ein persönliches Aufnahmegespräch und die schriftliche Vertragsvereinbarung.
Spätestens nach den vorgesehenen vier Kursen erfolgt die Evaluation und Neubewertung der Bedarfslage unter Berücksichtigung des dann aktuellen Bundeshaushalts und weiterer gesetzlicher Gegebenheiten (BAMF-Vorgaben).
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 71.350,60 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2025 einen Gesamtwert von 566.350,60 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 71.350,60 Euro zuständig.