Vorlage - VO/2025/14501  

Betreff: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen
Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.11.2025 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2025 
42. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan-Ist-Vergleiche 2024
Anlage 2 - Einnahme- und Ausgabepläne 2026

Beschlussvorschlag

1. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren werden für das Haushaltsjahr 2024 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche zur Kenntnis genommen.

 

2. Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren wird für das Haushaltsjahr 2026 zugestimmt.

 

Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:

 

- Büssau  - Kronsforde   - Schlutup

- Dänischburg  - Krummesse   - Schönböcken

- Dummersdorf - Kücknitz   - Siems

- Genin  - Moisling   - Travemünde

- Groß Steinrade - Moorgarten   - Vorwerk

- Innenstadt  - Niendorf   - Wulfsdorf-Vorrade

- Israelsdorf  - Padelügge-Buntekuh

- Ivendorf  - Priwall


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 2a Abs. 3 und 5 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der

Feuerwehren (Brandschutzgesetz- BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der

Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.

 

Nach § 2 der o. a. Satzung bestehen die Einnahmen der Kameradschaftskasse aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus

sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1

der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.

 

§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand der

Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan r das Haushaltsjahr aufgestellt

wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der

Einnahme- und Ausgabenplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in der

Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen des Jahres 2024 und die Einnahme- und Ausgabepläne für das Jahr 2026 wurden von den Mitgliederversammlungen der

jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.

 

Zu Beschlussvorschlag 1

Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr

gem. § 2a Abs. 5 BrSchG / § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer:innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen.

 

Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10 Abs. 3 der Satzung jährlich durch

zwei Kassenprüfer:innen, die von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehren

aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen sind der Bürgerschaft vorzulegen.

 

Zu Beschlussvorschlag 2

Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren

werden für das Haushaltsjahr 2026 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt. Mit

der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft (§ 4 Abs. 3 der Satzung).
 


Anlagen

Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleiche) 2024

Einnahme- und Ausgabepläne für 2026
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan-Ist-Vergleiche 2024 (8089 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Einnahme- und Ausgabepläne 2026 (8957 KB)