- Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Schüler:innen, die in Lübeck wohnhaft gemeldet sind, in anderen Kreisen zur Schule gehen, weil sie in Lübeck keinen Schulplatz erhalten haben?
Antwort:
Derzeit werden 609 Lübecker Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen außerhalb von Lübeck beschult. In Schleswig-Holstein besteht freie Schulwahl und es obliegt den Eltern, sich eine Schule für ihr Kind auszusuchen. Die Gründe der Entscheidung sind vielfältig. Die Eltern müssen darüber keine Angaben machen, welche Schule von ihnen präferiert wird. Grundsätzlich verfügt die Hansestadt Lübeck über ausreichend Schulplätze, um alle Schüler:innen des Stadtgebietes aufnehmen zu können.
- Wenn Lübecker Kinder in anderen Kreisen zur Schule gehen und dort einen Betreuungsplatz (analog zu Ganztag an Schule) in Anspruch nehmen möchten, müssen Eltern mit geringen Einkommen diesen Betreuungsplatz zukünftig selbst bezahlen. In einer Lübecker Einrichtung „Ganztag an Schule“ oder bei einer Lübecker Kindertagespflegeperson würden sie eine Ermäßigung oder Vollübernahme der Kosten erhalten.
Frage dazu:
Aus welchen Gründen wurde die Übernahme der Betreuungskosten für Lübecker Kinder an Schulen in umliegenden Kreisen gestrichen?
Antwort:
Der Lübecker Bildungsfonds fördert die Kostenübernahme des Ganztagsangebotes für bildungsfondsberechtigte Lübecker Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien sowie Familien mit gesetzlichem Anspruch (Sozialleistungsempfänger:innen) in Form einer freiwilligen Förderung, wenn eine verlässliche Betreuung gewährleistet ist bzw. die Schule nach dem Konzept Ganztag an Schule arbeitet. Eine Förderung der Ganztagsbetreuung ist bislang nicht gesetzlich geregelt.
Nach dem Konzept Ganztag an Schule arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt alle Lübecker Grundschulen sowie die Julius-Leber-Schule, Trave-Grund- und Gemeinschaftsschule, Albert-Schweitzer-Schule und GGS St. Jürgen. Eine Förderung ist an diesen genannten weiterführenden Schulen bis max. Klassenstufe 6 möglich.
Ebenso arbeiten die Förderzentren Matthias-Leithoff-Schule, Schule Wilhelmshöhe sowie die Ahornschule nach dem Konzept Ganztag an Schule in den Klassenstufen 1-4.
Gemäß dem Lübecker Modell zur Ganztagsbetreuung fallen gedeckelte Betreuungskosten in Höhe von 120,-€ pro Monat und Kind an. Die Eltern zahlen einen Eigenanteil von 12,-€ pro Kind, der Bildungsfonds übernimmt bei förderberechtigten Schüler:innen die Differenz.
Die Höhe des Betreuungsentgelts an den auswärtigen Schulen variiert stark, teilweise kostet die Betreuung mehr als 250,-€ monatlich.
Die Kostenübernahme des Ganztagsangebotes für bildungsfondsberechtigte Schüler:innen, die eine auswärtige Schule besuchen, ihren Wohnsitz jedoch in Lübeck haben, ist ab dem Schuljahr 2025/26 nicht mehr realisierbar, da die entsprechenden Mittel nicht mehr ausreichend sind.
Die Mittel des Bildungsfonds setzen sich aus Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, Stiftungsmitteln sowie einem kleinen Teil aus städtischen Haushaltsmitteln zusammen. Die Förderung der Ganztagsbetreuung Lübecker Schüler:innen wird ausschließlich aus Stiftungsmitteln finanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus den Mitteln des Lübecker Bildungsfonds.
Die eingesetzten Stiftungsmittel für die Kostenübernahme des Ganztagsangebotes wurden vom Stiftungsbeirat des Lübecker Bildungsfonds gedeckelt und sind nicht ausreichend für Lübecker Schüler:innen, die innerhalb und außerhalb von Lübeck beschult werden. Neben der Ganztagsbetreuung werden die Stiftungsmittel für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Sozialleistungen haben, eingesetzt und bspw. die Teilnahme am Mittagessen, an Klassenfahrten und Ausflügen sowie der Ganztagsbetreuung für diese Kinder sichergestellt. Diese Familien profitieren von den Stiftungsmitteln und die Kinder erhalten somit den Zugang zur Bildungsgerechtigkeit.
Mit der Ausweitung des Ganztagsangebotes steigen die Anträge auf Kostenübernahme des Betreuungsangebotes für Lübecker Schüler:innen stetig an. Dies wird auch an den Schulen außerhalb der Hansestadt Lübeck deutlich. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten auf ca. 3.000,-€ (für 4 Kinder). 2024 sind die Kosten um ein Vierfaches gestiegen (für 19 Kinder). Gemäß einer ersten Hochrechnung für das erste Halbjahr 2025 werden die Kosten weiterhin steigen. Bis einschließlich Juli 2025 wurden 18 Kinder an 5 auswärtigen Schulen gefördert. Mit einem weiteren Anstieg im neuen Schuljahr 2025/26 wird gerechnet, sodass davon auszugehen ist, dass die Schüler:innenzahl von aktuell 18 Kindern steigt.
Um eine Förderung zu den Betreuungskosten zu erhalten, muss die Schule nach dem Konzept Ganztag an Schule arbeiten. Durch die hier ausgearbeiteten einheitlichen pädagogischen Standards stellt die Hansestadt Lübeck eine verlässliche Betreuung sicher. Dieses Konzept wird an allen Lübecker Grundschulen sowie den bereits o.g. weiterführenden Lübecker Schulen umgesetzt. Bei den auswärtigen Schulen ist nicht gewährleistet, dass die dortige Ganztagsbetreuung den Lübecker Anforderungen entspricht.
Aus diesen Gründen wird die Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2025/26 nur noch für förderfähige Lübecker Schüler:innen an Lübecker Schulen, die nach dem Konzept Ganztag an Schule arbeiten, aus dem Lübecker Bildungsfonds übernommen.
Die gesetzlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wie z.B. Klassenfahrten, Ausflüge oder gemeinschaftliches Mittagessen werden weiterhin auch für die auswärtigen Schüler:innen übernommen.
- Welche Möglichkeiten hat die Hansestadt Lübeck, die Übernahme von Betreuungskosten für die Früh- und /oder Nachmittagsbetreuung an Schulen für Lübecker Kinder wiedereinzuführen, auch wenn die Betreuung nicht an Lübecker Schulen stattfindet?
Antwort:
Derzeit besteht keine Möglichkeit, die Übernahme von Betreuungskosten für auswärtige Schüler:innen aus Mitteln des Lübecker Bildungsfonds zu übernehmen, da zum einen die vorhandenen Mittel nicht auskömmlich sind und zum anderen kein entsprechender Beschluss des Bildungsfondsbeirates vorliegt.
Abzuwarten bleibt die Entwicklung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch das Land.