Vorlage - VO/2025/14398  

Betreff: Vorgezogene Maßnahme - Herrichten des Grundstückes Neubau Grundschule mit Sporthalle und KiTa am Geniner Ufer
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Feist, Rouven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.07.2025 
36. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
22.07.2025 
37. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen Geniner Ufer
Anlage 2 01_B385725_Geotechnische Kurzstellungnahme_Hansestadt Lübeck, Neubau Schul-, KiTa-Gebäude mit Sporthalle

Beschlussvorschlag


Freigabe der vorgezogenen Baumaßnahme „Herrichten des Grundstückes Neubau Grundschule mit Sporthalle und KiTa am Geniner Ufer durch Konsolidierung des Bodens und Auffüllung des Grundstückes.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

4.401 Schule und Sport

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da es sich um ein Neubauvorhaben handelt, wurden Vertreter der Bereiche SuS und Jugendhilfe, sowie eine externe Erziehungswissenschaftlerin beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

 

 

r die Errichtung einer 3-zügigen Grundschule mit Einfeldsporthalle und 5-Gruppen Kita für das neue Wohngebiet am Geniner Ufer hat die Hansestadt Lübeck mit Abschluss des Kaufvertrages am 18.12.2023 ein Grundstück von der Entwicklungsgesellschaft Geniner Ufer GmbH erworben.

 

Die Entwicklungsgesellschaft Geniner Ufer errichtet in 3 Bauabschnitten direkt angrenzend an das Schulgrundstück ein neues Wohngebiet mit ca. 600 700 Wohneinheiten. Der 1. Bauabschnitt soll Ende 2027 und der 2. Bauabschnitt ca. 2029 fertiggestellt werden.

 

Die ersten Planungsschritte für das Neubauvorhaben Grundschule mit Sporthalle und Kita sind nunmehr erfolgreich umgesetzt. Am 03.06.2025 erfolgte die Vorstellung zum Abschluss der Leistungsphase 2. Die Maßnahme befindet sich aktuell im Terminplan. Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich zum heutigen Zeitpunkt auf ca. 34,5 Mio. EUR.

 

Aus der geotechnischen Stellungnahme der LPh 2 geht hervor, dass im gesamten Baugebiet nicht nur mit schwierigen Gründungsverhältnissen zu rechnen ist, sondern auch von erheblichen Setzungen der Geländeflächen ausgegangen werden muss. Der Gutachter schlägt eine Vorabmaßnahme zur Konsolidierung des Bodens vor, die für die Bebaubarkeit des Grundstückes vor dem Baubeginn erfolgen muss. Ein weiterer dringender Punkt für die Maßnahmen zur Bodenverbesserung im Jahr 2026 ergibt sich aus den Straßenbau- und Erschließungsarbeiten des Entwicklungsträgers, welcher die vorbereitenden Auffüllungs-und Leitungsverlegungsarbeiten im Jahr 2026 durchführen wird.

 

 

Maßnahmenbeschreibung:

Das gesamte Baugebiet (Wohnbebauung, Erschließungsstraßen, Schulgrundstück) muss auf die Höhe der Welsbachstraße aufgefüllt werden. Für das Schulgrundstück bedeutet das eine Auffüllung von bis zu 2,2 m im Bereich Welsbachstraße und im Mittel über das gesamte Grundstück (5.820 m²) eine Auffüllung von ca. 1,50 m.

In den oberen Bodenschichten befindet sich eine Torfschicht, welche zwischen 4 und 8 Metern variiert. Diese Schicht ist nicht tragfähig, das bedeutet:

 

Die Auffüllung erzeugt eine erhebliche zusätzliche Flächenlast. Der Bodengutachter prognostiziert in den kommenden 15 Jahren eine Setzung der Außenanlagen von 0,6 1,2 m, sollte der Boden nicht vor der Auffüllung konsolidiert werden. Bei diesem Prozess wird den Torfschichten in einem Vakuumverfahren Wasser entzogen und so eine Setzung berechenbar vorweggenommen.

 

Das gleiche Verfahren wendet derzeit die Entwicklungsgesellschaft Geniner Ufer auf dem benachbarten Grundstück an.

 

Sollte die Konsolidierung und Auffüllung des Schulgrundstückes nicht zeitgleich mit dem Erschließungsträger ausgehrt werden, ist mit späteren Setzungsschäden auf dem Grundstück und an den angrenzenden Verkehrsflächen zu rechnen.

 

Das Grundstück ist dreiseitig von angrenzenden Straßen und Wegen gefasst, die direkt an der Grundstücksgrenze liegen. Ohne eine vorgezogene Konsolidierung käme es zu Mitnahmesetzungen im Straßenbereich und ohne Auffüllung müsste der sich ergebene Geländeversprung gegenüber den angrenzenden Wegen aufwendig mit einem dauerhaftem Verbau, sowie einer Einzäunung gesichert werden.

 

Abb. angrenzende Verkehrsbereich an das Schulgrundstück

 

 

Alternativen:

Der Bodengutachter hat in seiner geotechnischen Stellungnahme eine alternative Verfahrensweise geprüft. Dabei würde, durch eine zusätzliche Auflast von ca. 1,5 m über der eigentlichen Auffüllung von ebenfalls i.M. 1,5 m, der normalerweise bis zu 15 Jahre andauernde Setzungsprozess beschleunigt werden.

In der Stellungnahme rät der Gutachter ausfolgenden Gründen von dieser Verfahrensweise ab:

 

  • Die Entwicklungsgesellschaft GU setzt aus zeitlich/technologischer Sicht das Vakuumverfahren ein. Sollte die HL das alternative Verfahren wählen, würde es zu einer geotechnischen Abgrenzung zu den Verkehrsbereichen kommen. Die Folgenren ein unterschiedliches Setzungsverhalten an den Grundstücksgrenzen. Es müsste über Jahre von Schäden an den Oberbelägen im Wegebereich und ggf. an Leitungs- und Kanalbauwerken ausgegangen werden.
  • Das Setzungsverhalten bei einer Vorbelastung ist nur begrenzt gut rechenbar. Bei einem Vakuumverfahren wird die Setzung überprüft und es kann nachreguliert werden.
  • Neben dem erheblichen Ressourceneinsatz ist mit einem erheblichen, zusätzlichen Schwerlastverkehr (ca. 1.000 1.500 LKW) für die An- und Abfuhr des Bodens zu rechnen.

 

Theoretisch könnten die Gesamtkosten bei diesem Verfahren zwar um ca. 500.000 EUR gegenüber dem Vakuumverfahren reduziert werden, die Folgekosten für die Instandhaltung von Wegen und Leitungen sowie der Verkehrssicherung sind jedoch nicht ermittelbar. Von diesem Verfahren ist dringend abzuraten, da es eher für sehr großflächige Konsolidierungen, z. B. im Autobahnbau eingesetzt wird.

 

 

 

Kosten:

Kostenschätzung aus LPh 2

Pos.

Maßnahme

Kosten EUR/brutto

Pos. 1

Konsolidierung der Bodenverhältnisse

955.000 EUR

Pos. 2

Auffüllung des Grundstückes

245.000 EUR

Pos. 3

Herrichten Gebühren/ Sonstige

50.000 EUR

Pos. 4

Kosten Planung und Bauleitung

120.000 EUR

 

Gesamtkosten brutto

1.370.000 EUR

 

Die Gesamtkosten von 1.370.000,00 EUR werden in 2026 kassenwirksam.

 

Die Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 für die Produktsachkonten 111029 232 7851000 Kita und 111029 544 7851000 Schule und Sporthalle wie folgt beantragt.

 

PSK

Maßnahme

Kosten EUR/brutto

111029 232 7851000

Kita

205.500 EUR

111029 544 7851000

Schule und Sporthalle

1.164.500 EUR

 

Die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in 2025 werden durch nicht genutzte VE innerhalb des Bereichs/Fachbereich bereitgestellt.

 

 

Termine:

Pos.

Maßnahme

Termin

1

Planung + Ausschreibung

Aug.-Sep. 2025

2

Vergabeverfahren/ Auftragserteilung

Okt.-Dez. 2025

3

Baubeginn

Jan. 2026

4

Fertigstellung

Juli 2026

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Herrichtung der Erschließung der Wohnbebauungsflächen und angrenzenden Verkehrswege durch die Entwicklungsgesellschaft Geniner Ufer GmbH kann nur dann gesichert erfolgen, wenn auch das Grundstück der Schule konsolidiert und aufgefüllt wird. Mit den Konsolidierungsmaßnahmen im 1. BA des Wohngebietes wurde bereits begonnen. Gemäß dem Zeitplan der Entwicklungsgesellschaft ist eine Auffüllung der Verkehrsbereiche Mitte 2026 geplant.

 

Es wird um Freigabe dieser vorzuziehenden Maßnahme gebeten.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Geotechnische Stellungnahme zur Bodenverbesserung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen Geniner Ufer (108 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 01_B385725_Geotechnische Kurzstellungnahme_Hansestadt Lübeck, Neubau Schul-, KiTa-Gebäude mit Sporthalle (260 KB)