Am 20.06.20219 beschloss die Lübecker Bürgerschaft einstimmig, der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene beizutreten; am 20.12.2019 unterzeichnete Bürgermeister Lindenau dann offiziell die Charta.
Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtete sich die Hansestadt Lübeck zur Aufstellung von Aktionsplänen mit konkreten Maßnahmen „vor Ort“, die dem grundgesetzlichen Auftrag der Geschlechtergleichheit näher kommen.
Am 25.08.2022 wurde unter der Federführung des Frauenbüros der Hansestadt Lübeck der 1. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung für die Jahre 2022 – 2024 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt (VO/2022/11236) und mit großer Mehrheit verabschiedet.
Zwischenergebnisse und den Fortlauf des Prozesses konnten alle Interessierten unter www.luebeck.de/charta verfolgen.
Der Abschlussbericht zum 1. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung lag am 30. Januar 2025 der Bürgerschaft unter der Vorlagennummer VO/2025/13847 vor.
Die Aufstellung des jetzt vorliegenden 2. Lübecker Aktionsplans erfolgte erneut mit einem breiten Beteiligungsformat:
Samstag, 18. Januar 2025 | Beteiligungsworkshop für Bürger:innen inkl. Kinder- und Jugendbeteiligung im Übergangs-Haus | ca. 100 Teilnehmer:innen |
Mittwoch, 26. Februar 2025 | Beteiligungsworkshop für Stakeholder:innen in der Hanse-Schule | 45 Teilnehmer:innen |
Mittwoch, 02. April 2025 | Beteiligungsworkshop mit den städtischen Einheiten / Stadtverwaltung in der VHS Falkenplatz | 38 Teilnehmer:innen |
Bei der Veranstaltung am 18. Januar 2025 erfolgte parallel eine Kinder- und Jugendbeteiligung, die hier ebenfalls im vorliegenden 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung | Queer eingeflossen ist.
Aktionsplan Gleichstellung UND Queer
Parallel lag ein weiterer Bürgerschaftsbeschluss vom 25.02.2021 vor:
„…unter Beteiligung der in Lübeck agierenden queeren Vereine, Verbände und Netzwerke einen Aktionsplan „Gleichstellung von LSBTI* zu entwickeln, der u.a . folgende Säulen berücksichtigen soll: Aufklärung über die Lebensrealitäten von LSBTI* Abbau von Diskriminierungen von LSBTI* Empowerment für LSBTI*. Ziel ist, LSBTI* sichtbar zu machen, Öffentlichkeit zu schaffen, durch Sensibilisierungsmaßnahmen Diskriminierung abzubauen und die Akzeptanz zu fördern. Die Unterstützung der LSBTI* Community und die enge Zusammenarbeit mit der Community soll wesentlicher Bestandteil sein. Durch die Beteiligung in alle Arbeits- und Lebensbereiche soll ein Bewusstsein für LSBTI* geschaffen werden, damit vorhandene Angebote ausgeweitet und bei neuen Angeboten die Belange von LSBTI* mitgedacht werden. Die Vielfalt der Bereiche, z.B. Jugend, Alter, Behinderung, Sport, Herkunft, Familie, Gesundheit, Arbeit und Kultur zeigt den Umfang der Aufgabe. (…)“ (VO/2020/08766-01).
Dieser wurde federführend vom Fachbereich Wirtschaft und Soziales in der Stabsstelle Ehrenamt hinsichtlich der Koordinierten Rahmenkonzepterstellung bearbeitet.
Zu Vermeidung von Doppelstrukturen, wurde zwischen Bürgermeister, FB-Leitung Wirtschaft und Soziales und der Gleichstellungsbeauftragten verabredet, bei der Aufstellung des 2. Aktionsplans Gleichstellung auch den zuletzt genannten Bürgerschaftsauftrag mitzuberücksichtigen.
Hierzu wurden vom Frauenbüro auch –mit Unterstützung von Dr. Jens Ilse, Stabsstelle Migration und Ehrenamt – unterschiedliche Akteur:innnen entsprechend des o.g. Bürgerschaftsauftrages eingebunden.
Die große Beteiligung der queeren Community an der Aufstellung des 2. Lübecker Aktionsplans Gleichstellung | Queer zeigt den großen Bedarf und das starke Interesse, zum Thema auch hier in der Stadt sichtbar zu werden und eine LSBTIQ+-Identität in dieser Stadt leben zu können.
Aus der queeren Community waren neben verschiedenen Einzelpersonen bei den Workshops folgende Netzwerke und Vereine vertreten:
- CSD Lübeck
- lambda::nord
- Lübecker Enby Club
- trans.sh
- Verein Queeres Zentrum Lübeck
Von den insgesamt 63 Maßnahmen sind 12 dem Handlungsfeld VII „Queeres Lübeck“ zuzuordnen – angesichts einer erstmaligen Kooperation und Annahme dieses Themas im Frauenbüro ein Zeichen für die produktive und offene Zusammenarbeit beiderseits.
Zwei wesentliche Forderungen wurden von der queeren Community vorrangig nach vorne getragen:
- ein Queeres Zentrum für Menschen ab 27 Jahren
- eine Person als „Queer-Beauftragte:r“, die die unterschiedlichen Themen und Anliegen zentral steuert, koordiniert und befördert
Die Einrichtung eines „Queeren Zentrum“ wurde durch die moderierende Begleitung diverser Workshops durch die Stabsstelle Migration und Ehrenamt in den Jahren 2023 bis 2025 begleitet. Ein Rahmenkonzept hierfür liegt vor.
Sowohl ein „Queeres Zentrum“ als auch die Einrichtung der Funktion „Queer-Beauftragte:r“ wird durchaus als sinnvoll angesehen, kann aber aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Hansestadt Lübeck zur Zeit nicht empfohlen werden. Die Einführung derartiger Vorhaben hat keine gesetzliche Grundlage und wird als sogenannte freiwillige Leistung bezeichnet. Regelmäßig werden freiwillige Leistungen von der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, die den Haushalt genehmigen muss, konkret in Frage gestellt und deren Höhe bzw. ein weiter Aufwuchs, vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Hansestadt Lübeck bemängelt.
Themenfeld „Gut und frei leben ohne Gewalt“
Das im 1. Aktionsplan Gleichstellung vorhandene Handlungsfeld III „Gut und frei leben ohne Gewalt“ mit immerhin 12 der damals 52 Maßnahmen wird im 2. Aktionsplan Gleichstellung | Queer außen vor gelassen.
Denn: ein weiterer Bürgerschaftsauftrag vom 30.05.2024 (VO/2024/13280) verlangt die Aufstellung eines „Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck“.
Parallel zum 2. Aktionsplan Gleichstellung | Queer bringt das Frauenbüro deshalb auch diesen Aktionsplan in der Bürgerschaft im September 2025 ein, siehe VO/2025/14386 mit ebenfalls mehr als 50 Maßnahmen, die zum Themenfeld „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ für Lübeck erarbeitet wurden.
Der hier vorliegende 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung | Queer hat insgesamt 63 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern und lebt von der Beteiligung von zahlreichen Akteur:innen. Er konnte nur in dieser Form vorgelegt werden, weil im Frauenbüro andere Themenfelder liegen blieben bzw. nur marginal bearbeitet wurden.
Denn durch den personellen Ausfall der fachlich zuständigen Mitarbeiterin für die Europäische Charta nach dem Workshop 1 gab es aufgrund umfangreichen Aufgabenfelder und auch gesetzlicher Aufgaben die Überlegung, das laufende Beteiligungs-Verfahren und damit auch die Aufstellung des 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung auszusetzen bzw. abzubrechen.
Aufgrund des fortgeschrittenen Gangs der Beteiligung und der involvierten Moderations-Firma wurde sich jedoch entschieden, den Beteiligungsprozess fortzusetzen, um der Bürgerschaft im 3. Quartal einen 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung vorlegen zu können.
Zurückgestellt bzw. deutlich reduziert wurden hierfür im Frauenbüro im wesentlichen
- die kontinuierliche Fortsetzung des Gender-Monitorings (siehe www.luebeck.de/gendernonitoring )
- die Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren (von Januar bis Juni 2025 nur Teilnahme an 15 (von sonst i.d.R. 25) Vorstellungsgesprächen; im 1. Halbjahr 2025 20x keine Teilnahme (trotz Erfordernis) im Vergleich zu sonst 8-10x keine Teilnahme (trotz Erfordernis) im vergleichbaren Zeitraum.
Die Durchführung der Beteiligungsformate einerseits, die anschließende Entwicklung konkreter Maßnahmen mit den Akteur:innen andererseits implizierte einen Arbeitsaufwand, der nicht ohne diese temporäre Prioritätenverschiebung einhergehen konnte.
Deutlich wurde erneut, wie bereits im erwähnten Abschlussbericht von 1/2025 auf S. 4 benannt, dass insbesondere die kontinuierliche personelle Begleitung der Maßnahmen und Akteur:innen (Funktion der:des Kümmerer:in) notwendig ist für eine erfolgreiche Begleitung und Umsetzung.
Blick auf die europäische Ebene für den 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung:
Wie bereits im Abschlussbericht auf S. 4f erwähnt, wurde 2022 der Text der Europäischen Charta vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) aktualisiert und erweitert, siehe hier.
Es wurde u.a.
- die Lesbarkeit der ursprünglichen 30 Artikel durch eine einfachere und klarere
- Sprache verbessert.
- der aktualisierte Text neu in 27 Sprachen übersetzt (teilweise mit inklusiver
Übersetzung).
- eine leicht lesbare englische Version erstellt, die die Charta für Menschen mit Lern- oder
Sprachschwierigkeiten leichter zugänglich macht
- ein intersektionaler Ansatz und eine inklusive Sprache in die Artikel integriert.
Zudem wurden neun neue Artikel in die Charta aufgenommen, die, 15 Jahre nach Erstveröffentlichung der Charta, eine Anpassung und Weiterentwicklung aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen aufzeigen und die bisherigen 30 Artikel ergänzen. Hier der neue Text der Charta. Der vorliegende 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung | Queer berücksichtigt auch die Neufassung der Charta-Texte.