Vorlage - VO/2025/14293  

Betreff: Annahme einer Geldspende des Betreuungsband Kaland-Schule gGmbH in Höhe von 250.000,00 Euro zugunsten der Kaland-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.06.2025 
35. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2025 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
17.07.2025 
18. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen Kaland-Schule Spende

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Betreuungsband Kaland-Schule gGmbH in he von 250.000,00 Euro zugunsten der Kaland-Schule wird angenommen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Sind im Rahmen des Spendenverfahrens nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Kaland-Schule wird seit 2019 saniert.

Die Aufgaben im Rahmen der offenen Ganztagsschule werden von der Betreuungsband Kaland-Schule gGmbH wahrgenommen.

Die Kinder der Kaland-Schule haben hier die Möglichkeit an bis zu 5 Tagen pro Woche an der Betreuung teilzunehmen.

 

Das Betreuungsband widmet für den Um- und Anbau sowie der Ausstattung des Gebäudes und der Turnhalle der Kaland-Schule eine zweckgebundene Geldspende in Höhe von 250.000,00 Euro.

 

Bei dieser Einzelspende von 250.000,00 Euro ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme von Spenden zuständig (bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 500.000,00 Euro, bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 200.000,00 Euro).


Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen Kaland-Schule Spende

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Kaland-Schule Spende (90 KB)