- Wie sieht die Zeitplanung für die Entwicklung des Konzeptes einer inklusiven Schule aus? Wie lange wird es dauern, bis die Erkenntnisse des Konzeptes in Bezug auf die Strukturen der inklusiven Ganztagsbetreuung von den Regelschulen genutzt werden können?
Die Hansestadt Lübeck ist auf verschiedene Arten bei der Entwicklung einer inklusiven Schule involviert: Sie verantwortet als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach SGB VIII sowie als Rehabilitationsträger nach SGB IX und Bundesteilhabegesetz (BTHG) verschiedene Aufgaben und Leistungen, die die soziale Teilhabe und Bildungsteilhabe von jungen Menschen mit und ohne (drohender) Behinderung verbessern (z.B. I-Pool, Schulsozialarbeit, Ganztagsbetreuung). Als kommunaler Schulträger ist die Hansestadt darüber für Schulgebäude und Schulentwicklungsplanung zuständig und verantwortet in engster Abstimmung mit der Schulaufsicht auch die datengestützte Unterrichtsentwicklung und die Qualität der Schulentwicklungsprozesse mit.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive durch den Bundesgesetzgeber eingeführt. Die Hansestadt Lübeck erwartet, dass in diesem Zuge auch eine Klarstellung zur Teilhabeförderung von Kindern mit (drohender) Behinderung durch das Land oder den Bund erfolgen wird. Die vorhandenen kommunalen Leistungen und Angebote sollen entsprechend angepasst werden.
- Gibt es schriftliche Ergebnisse aus den in 2021 eingeführten Modellprojekten zur Teilhabe im Ganztag, den sogenannten Mittagsbändern, an den drei Grundschulstandorten Paul-Klee-Schule, Paul-Gerhardt-Schule und Schule Lauerholz? Was sind die Lessons Learned (Was läuft gut, was läuft nicht gut?) Können die Ergebnisse aus den Modellprojekten bereits jetzt von den Regelschulen zur inklusiven Ganztagsbetreuung genutzt werden?
Eine schriftliche Evaluation zu den eingeführten Modellprojekten zur inklusiven Ganztagsbetreuung an Schule liegt nicht vor. Im Austausch mit den Ganztagsträgern wurden wiederholt positive Effekte der Mittagsbänder beschrieben. In der Vorlage VO/2021/10267 wurde ausführlicher zu den Modellprojekten an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule berichtet. Die weitere Entwicklung der Mittagsbänder sollte jedoch im Kontext der Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung an Schule durch den ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführten Rechtsanspruch betrachtet werden.
- Wie kann ein Prozess zur verpflichtenden Meldung der ausgefallenen Schulbegleitungstage (z.B. im Krankheitsfall des Schulbegleiters) für alle Träger eingerichtet werden?
Im Rahmen des infrastrukturellen Lübecker Poolsystems werden die Schulen in die Lage versetzt, der Schule zugewiesene Stundenkontingente eigenverantwortlich, flexibel und an den Bedarfen der Kinder orientiert zu verteilen; dies gilt grundsätzlich auch im Fall des Ausfalls einzelner Kräfte am Schulstandort.
Bei im Einzelfall bewilligten Leistungen ist wiederum der Leistungserbringer / Träger koordinierend tätig, sofern eine Schulbegleitung ausfällt. Die Leistungserbringer / Träger versuchen diese Ausfälle bestmöglich zu kompensieren, stehen ihrerseits in Zeiten des Fachkräftemangels jedoch vor der Herausforderung, ausreichend Personal für angefragten Leistungen und zusätzlich Vertretungskräfte gewinnen zu können.
Grundsätzlich sollte ein Schulbesuch der betroffenen Kinder nicht an die Anwesenheit der Schulbegleitungen geknüpft sein, auch wenn dies im Einzelfall mit besonderer Bedarfslage angezeigt sein kann. Die Schulbegleitung dient der Kompensation etwaiger Teilhabebeeinträchtigungen und ist (im Regelfall) nicht Voraussetzung für einen Schulbesuch.
Der Bereich Familienhilfen wird mit den Leistungserbringern / Trägern in den Austausch gehen, um der Frage des Umgangs mit Personalausfällen weiter zu erörtern.