Vorlage - VO/2024/13665-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13665
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
06.02.2025 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
19.06.2025 
16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
19.06.2025 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL):

Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung

 

 


Begründung

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Hansestadt Lübeck, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen, unabhängig vom Förderbedarf, Zugang zur inklusiven Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und in allen Kita-Horten haben?

 

Es ist vorgesehen, im Rahmen der Entwicklung einer inklusiven Schule, die Strukturen der Ganztagsbetreuung am Nachmittag inklusiv auszubauen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Bereich Familienhilfen/ Jugendamt sowie weiteren Akteur:innen und auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Welche systemischen Angebote zukünftig entstehen können, wird Bestandteil der Arbeit in diesem AK sein; aktuell sind Maßnahmen im Einzelfall zu prüfen.

 

Im Einzelfall ist die Begleitung von Kindern während einer Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gem. § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX an folgende Voraussetzungen geknüpft:

 

  1. Sie stehen im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule,
  2. sie werden unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt,
  3. sie knüpfen an den stundenplanmäßigen Unterricht an und
  4. sie werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule oder in deren Umfeld durchgeführt.

 

Die Hansestadt Lübeck schätzt die oben genannten Voraussetzungen in der Regel als immer erfüllt ein, da dies den Vorgaben der landeseinheitlichen Richtlinie für die Offene Ganztagsschule entspricht:

 

  1. Das Ganztagsschulkonzept ist im Schulprogramm verankert, sodass es im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen steht.
  2. Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Ganztagsschule.
  3. Die offene Ganztagsschule knüpft immer an den stundenplanmäßigen Unterricht an.
  4. Der Ganztagsschulbetrieb wird in geeigneten Räumen der Schule oder in anderen vom Schulträger bezeichneten Räumen durchgeführt.

 

Diese Regelung gilt für alle Lübecker Schulen, die eine verlässliche Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule anbieten.

 

Angebote im Hort erfüllen diese Anforderungen nicht vollumfänglich und sind demnach nicht im Rahmen der Teilhabe an Bildung, sondern im Rahmen der Sozialen Teilhabe (§ 116 SGB IX) zu prüfen.

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht auf segregierende Betreuungsangebote angewiesen sind, sondern reguläre Angebote gemeinsam mit allen anderen Kindern an Regelschulen und in Kita-Horten nutzen können?

 

Die Teilhabeförderung im Einzelfall wurde bei der Antwort zu Frage 1 erläutert. Darüber hinaus wird durch eine personelle Verstärkung sichergestellt, dass reguläre Angebote in der Ganztagsbetreuung wahrgenommen werden können („Ganztag Plus“). Positive Beispiele sind darüber hinaus die in 2021 eingeführten Modellprojekte zur Teilhabe im Ganztag, den sogenannten Mittagsbändern. Die Mittagsbänder werden aktuell an 3 Grundschulstandorten (Paul-Klee-Schule, Paul-Gerhardt-Schule und Schule Lauerholz) durchgeführt.

 

  1. Inwiefern wird der Rechtsanspruch unter anderem basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention auf inklusive Nachmittagsbetreuung an allen Regelschulen und allen Kita-Horten vollumfänglich umgesetzt, und welche Möglichkeiten haben Eltern, um diese Rechte für ihre Kinder durchzusetzen, sollte eine inklusive Nachmittagsbetreuung nicht an allen Regelschulen und Kita-Horten vollumfänglich möglich sein?

 

Die Hansestadt Lübeck erfüllt die objektiven Rechtsverpflichtungen und subjektiven Rechtsansprüche entsprechend den aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards. Die Verfahrenslots:innen (§ 10b SGB VIII) der Hansestadt Lübeck unterstützen und beraten Eltern von Kindern mit Behinderung dabei, passende Leistungen zu finden und zu erhalten. Sollten Personensorgeberechtigte nicht mit Entscheidungen im Einzelfall zufrieden sein, kann Beschwerde auf dem Dienstweg eingelegt werden. Ihnen steht darüber hinaus der Rechtsweg offen.

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die bestehende Praxis zu ändern, wonach Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der Nachmittagsbetreuung „freiwillig“ verpflichtet werden, damit ihre Kinder mit Behinderung/Förderbedarf ebenfalls teilnehmen können, wenn Integrationskräfte ausfallen oder nicht bereitgestellt werden können? („Freiwillig verpflichtet“ bedeutet im Alltag Lübecker Kita- und Schulkinder mit Förderbedarf: Stellen Eltern in den betreffenden Fällen die Begleitung ihres Kindes mit Förderbedarf nicht in persona sicher, ist eine Teilnahme ihrer Kinder mit Förderbedarf an dem betreffenden Ereignis  ggf. sehr kurzfristig wegen Ausfall von Betreuungskräften  nicht möglich).

 

Grundsätzlich ist im Rahmen einer bewilligten Einzelfallhilfe mit dem Leistungserbringer auch die Vertretung im Krankheitsfall geregelt. Sofern hierbei Probleme auftreten sollten, kann dies gerne an die/den zuständige:n Sachbearbeiter:in bzw. die/den zuständige:n Teilhabeplaner:in rückgemeldet werden; alternativ bzw. ergänzend ist selbstverständlich auch die direkte Kontaktaufnahme mit dem Leistungserbringer möglich.

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bescheide für Integrations-Begleitung für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (AGs), wenn lediglich eine Erweiterung des bestehenden Stundenumfangs erforderlich ist, binnen einer Woche ausgestellt werden können, sodass Kinder mit Behinderungen ohne Verzögerung an diesen Aktivitäten teilnehmen können?

 

Bei der Förderung der Teilhabe in der Nachmittagsbetreuung an Schulen ist zu unterscheiden, ob dem jeweiligen Kind am Vormittag bereits eine Einzelfallmaßnahme bewilligt wurde oder ob das Kind im Rahmen des Lübecker Poolsystems eine Unterstützung erhält.

 

Sofern das Kind aktuell Leistungen aus dem Poolsystem erhält, ist der Zugang hierzu erleichtert, d.h. es ist keine gesonderte Einzelfallprüfung (inkl. der einzureichenden Nachweise und der Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung) erforderlich. Für Nachmittagsangebote kann dieser erleichterte Zugang gegenwärtig nicht angeboten werden, weshalb es hierbei zu einer Prüfung im Einzelfall kommen würde; eine solche Prüfung ist innerhalb dieser kurzen Zeit seitens der Verwaltung nicht darstellbar.

 

Sofern bereits eine Einzelfallhilfe bewilligt wurde, erscheint die Ausweitung der bestehenden Maßnahme i.d.R. einfacher möglich zu sein und kann u.U. eine weniger umfangreiche Prüfung bedeuten. Eine Bearbeitung innerhalb dieser kurzen Frist kann jedoch auch in dieser Konstellation seitens der Verwaltung nicht sichergestellt werden.


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13665   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13665-01   Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
2024/13665-01-01   Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
4/13665-01-01-01   Beantwortung der Anfrage der Initiative Inklusion zur Beantwortung der Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich