Vorlage - VO/2025/13992  

Betreff: Fraktion Linke & GAL: Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.02.2025 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Schul- und Sportausschuss
19.06.2025 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Jugendhilfeausschuss) zurückgestellt   
Jugendhilfeausschuss
19.06.2025 
16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (als gemeinsame Sitzung mit dem Schul- und Sportausschuss) zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2025 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt:

  1. Zur Gewährleistung einer koordinierten und nachhaltigen Umsetzung der inklusiven Schulentwicklung und der inklusiven Schulkinderbetreuung jederzeit eine anlassbezogene gemeinsame Beratung der Ausschüsse für Jugendhilfe, Soziales sowie Schule und Sport zu ermöglichen.
  2. Der Ausbau der Inklusion an Regelschulen basierend auf der überarbeitenden Schulentwicklungsplanung von Januar 2025 sowie einer inklusiven Schulkinderbetreuung in Lübeck wird verpflichtend in jedem Jahr aktiv seitens der Verwaltung vorangebracht.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich einen Fortschrittsbericht über den Stand der Umsetzung der Inklusion in Schule und der Schulkinderbetreuung vorzulegen. Dieser Bericht wird im Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss und Schulausschuss behandelt und umfasst insbesondere:
  • den Stand der inklusiven Beschulung an Regelschulen
  • den Ausbau der Schwerpunktschulen und Campusklassen
  • die Weiterentwicklung der Förderzentren ohne eigene Klassenbildung
  • den Fortschritt der barrierefreien Schulentwicklung
  • die Umsetzung und Fortentwicklung der inklusiven Schulkinderbetreuung im schulischen Ganztag und in den Kita-Horten.

Die Verwaltung oder die Politik kann für die Berichtsbehandlung eine gemeinsame Dreier-Ausschusssitzung von Jugendhilfe, Schule/Sport und Soziales durchführen. Es bedarf dazu keiner gesonderten Beschlussfassung, es genügt eine entsprechende Bedarfsanmeldung seitens der Verwaltung oder eines Bürgerschaftsmitgliedes bzw. Ausschussmitgliedes einer der drei genannten Ausschüsse.

 

Der Behindertenbeirat sowie die Initiative Inklusion (gegebenenfalls die Landesbeauftrager Menschen mit Behinderungen und weitere Vereine und Institutionen, die zum Thema Inklusion arbeiten) sind einzubeziehen, indem z.B. ihre Stellungnahme zu dem Bericht hinzugefügt wird und sie an dem gemeinsamen Ausschuss (Schule und Sport, Soziales und Jugendhilfe) beratend beteiligt werden.
 


Begründung

Die inklusive Schulentwicklung und die inklusive Schulkinderbetreuung betreffen sowohl schulische als auch jugend- und sozialpolitische Belange. Eine koordinierte Beratung der zuständigen Ausschüsse ist daher erforderlich, um Synergien zwischen den verschiedenen Verantwortungsbereichen zu nutzen und eine ganzheitliche Betrachtung der Inklusionsprozesse sicherzustellen. Inklusion ist ein umfassendes Thema, das nicht in voneinander getrennten Einheiten wie Jugendhilfe, Schule und Soziales beraten und beschlossen werden sollte. Stattdessen bedarf es einer gemeinsamen, abgestimmten Vorgehensweise, um die Rechte und Bedarfe der Kinder zu sichern sowie eine zukunftsweisende Inklusionsstrategie für die schulische und außerschulische Bildung umzusetzen.

Die positiven Erfahrungen aus der gemeinsamen Beratung der Lübecker Politik im Jahr 2024 haben gezeigt, dass dieser Austausch erfolgreich war und eine von der breiten politischen Mehrheit getragene, zukunftsweisende inklusive Schulentwicklungsplanung ermöglicht hat. Diese bewährte Praxis sollte fortgeführt werden, um die Fortschritte der Inklusionspolitik langfristig zu sichern und einen inklusiven Alltag der Schulkinder sowohl in der Schule als auch in der Schulkinderbetreuung entsprechend der politischen Beschlusslage der Bürgerschaft und der UN-Behindertenrechtskonvention sicherzustellen.

Durch eine regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte in der Inklusion können Transparenz und Verbindlichkeit in der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden. Dies ermöglicht es der Politik, notwendige Anpassungen zeitnah vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Hansestadt Lübeck die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzt. Eine kontinuierliche Begleitung dieses Prozesses ist essenziell, weshalb eine jährliche Berichterstattung als Steuerungsinstrument dient und als Grundlage für weiterführende Entscheidungen sowie Optimierungsprozesse von Verwaltung und Politik gleichermaßen genutzt wird.
 


Anlagen