Vorlage - VO/2024/13741-01  

Betreff: BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13741
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
20.01.2025 
26. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
17.02.2025 
27. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.03.2025 
28. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
17.03.2025 
29. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
07.04.2025 
30. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
04.02.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Soziales      
04.03.2025 
18. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
01.04.2025 
19. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
13.05.2025 
20. Sitzung des Ausschusses für Soziales abgelehnt   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.02.2025 
28. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
11.03.2025 
29. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
25.03.2025 
30. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
08.04.2025 
31. Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.


Begründung

Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen hat in Lübeck ebenso wie in vielen vergleichbaren Städten in den vergangenen Jahren noch einmal spürbar zugenommen. Diese Situation wie auch gestiegene Mietpreise selbst für kleine günstige Wohnungen verhindern mitunter sogar sinnvolle Umzugsketten.

Wie aus der Antwort zur Anfrage zum Wohnungsbestand der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave VO/2024/13143-01 hervorgeht, sind im Wirtschaftsplan bis 2028, 250 neue Wohnungen geplant, allerdings 206 Wohnungen, die durch Abriss entfallen.

 

Wohnungsunternehmen fällt es zurzeit wegen gestiegener Preise für Material, Personal wie auch für die Finanzierung trotz staatlicher Förderung oft schwer, zu bauen. Dennoch sind sie verpflichtet, ihre Wohnungsbestände klimaneutral zu machen. Die dafür notwendigen, umfangreichen Sanierungen sind oft so teuer, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, abzureißen und neu zu bauen.

Die aktuell gängige Praxis ist daher oft, in die Jahre gekommene Mehrfamilienhäuser abzureißen und auf demselben Grundstück zeitgemäße und klimaneutrale neue Gebäude zu errichten.

So werden zwar durchaus seit Jahren neue Wohnhäuser gebaut, in Summe steigt die Anzahl der neu hinzu gewonnenen Wohnungen wegen der zuvor abgerissenen jedoch kaum.

Deshalb sollen künftig Neubauten auf unbebauten Grundstücken stattfinden, damit die dort neu entstandenen Wohnungen in vollem Umfang zusätzlich der Entlastung des Wohnungsmarktes zur Verfügung stehen.

Damit können die in die Jahre gekommenen Altbestände in Anbetracht der angespannten Situation am Wohnungsmarkt länger genutzt werden.

Die Situation am Wohnungsmarkt ist weiter zu beobachten in Bezug auf

 

  die Entwicklung der Nachfrage,

 

  die Kosten r Material und Personal,

 

 glichkeiten der Förderung,

 

  Veränderungen bei der Finanzierung,

 

  bessere und günstigere Möglichkeiten, Altbestände zu sanieren

 

  usw.

 

Sollte sich auch im Verlauf der Jahre keine besseren Möglichkeiten bieten, kann der Abriss der nicht wirtschaftlich sanierungsfähigen Wohnungsbestände zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13741   BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI): Abriss-Moratorium   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion DIE FRAKTION
VO/2024/13741-01   BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion DIE FRAKTION
2024/13741-01-02   BM Tim Stüttgen: Änderungsantrag zu - AT: Abriss-Moratorium   Fraktionslos   Antrag eines Bürgerschaftsmitglieds
2024/13741-01-03   BM Tim Stüttgen: Änderungsantrag zu - AT: Abriss-Moratorium   Fraktionslos   Antrag eines Bürgerschaftsmitglieds
2024/13741-01-04   BM Tim Stüttgen: Änderungsantrag zu - AT: Abriss-Moratorium   Fraktionslos   Antrag eines Bürgerschaftsmitglieds
2024/13741-01-05   Empfehlungen des Bauausschusses, des Ausschusses für Soziales und des Hauptausschusses zum Antrag des BM Stüttgen: Abriss-Moratorium (VO/2024/13741-01) sowie zu den Änderungsanträgen des BM Stüttgen zu seinem Antrag zum Abriss-Moratorium (VO/2024/13741-01-02, VO/2024/13741-01-03 und VO/2024/13741-01-04)   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Empfehlung eines Ausschusses