Vorlage - VO/2023/12674  

Betreff: Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall - Satzungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.11.2023 
6. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
32-26-00_VÄ-Verlängerung_Anlage 1-Satzung_2023-10-24
32-26-00_VÄ-Verlängerung_Anlage 2-Lageplan_2023-10-18

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – umzusetzen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

  1. Geltende Veränderungssperre und Geltungsbereich

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 25.11.2021 die Anordnung einer Ver­änderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 32.26.00  Helldahl / Leegerwall  als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung in den Lübecker Nachrichten trat die Satzung am Tag ihrer Bekanntmachung und damit am 16.01.2022 in Kraft.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Travemünde, im nordöstlichen Randbereich des Stadtbezirks Alt-Travemünde/Rönnau. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich über den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 32.26.00  Helldahl / Leegerwall . Auf den Lageplan wird verwiesen.

  1. Ziele der Bebauungsplanung und Anordnung der Veränderungssperre

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden, die hier überwiegend von freistehenden eingeschossigen Einfamilienhäusern bestimmt werden.

Anlass sind Bauanträge, die in den letzten Jahren vermehrt auf Grundlage bestehender, den ursprünglichen Zulässigkeitsmaßstab nach § 34 BauGB überschreitender Gebäude im Plangebiet genehmigt wurden und dadurch weitere maßstabsüberschreitende Vorbilder erzeugen. Dies widerspricht den im Aufstellungsbeschluss genannten Zielen des Erhalts der städtebaulichen Strukturen im Planungsgebiet. Zudem sollen gemäß Aufstellungsbeschluss keine weiteren Ferienwohnungen zugelassen werden und neue Nebenwohnungen ausgeschlossen werden.

Zur Sicherung der Planungsziele während der Planaufstellung erfolgte die Anordnung einer Veränderungssperre.

  1. Erfordernis der Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

Die der Aufstellung des Bebauungsplanes 32.26.00 Helldahl / Leegerwall und der Anordnung der Veränderungssperre zu Grunde liegenden Ziele gelten unverändert fort. Da die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB am 16.01.2024 außer Kraft tritt, das Bebauungsplanverfahren aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein wird, ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.

  1. Geltungsdauer der Veränderungssperre

Die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB schließt an den Ablauf der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre an. Die um ein Jahr verlängerte Veränderungssperre tritt somit gemäß § 17 Abs. 1 BauGB mit Ablauf des 16.01.2025 außer Kraft, soweit ihre Geltungsdauer nicht vorher gemäß § 17 Abs.2 BauGB erneut verlängert oder sie gemäß § 17 Abs.4 oder 5 BauGB außer Kraft gesetzt wird.


 


Anlagen

 

1 Satzung der Hansestadt Lübeck über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

2 Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 32-26-00_VÄ-Verlängerung_Anlage 1-Satzung_2023-10-24 (191 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 32-26-00_VÄ-Verlängerung_Anlage 2-Lageplan_2023-10-18 (612 KB)