Vorlage - VO/2023/12639  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 Euro zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rockel, Manuela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
16.11.2023 
4. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
PossehlBildungsfonds2023

Beschlussvorschlag

Die Spende der Possehl-Stiftung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.210.000,00 Euro zugunsten des becker Bildungsfonds wird angenommen.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 


Begründung

 

Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt die Possehl-Stiftung im Haushaltsjahr 2023 mit einem Betrag von 1.210.000,00 Euro bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 05. September 2023 mitgeteilt.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 1.210.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 2.227.536,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft  nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.210.000,00 Euro zuständig.

 

 

 


Anlagen

1. Zusage Possehl Stiftung 2023

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich PossehlBildungsfonds2023 (41 KB)