Vorlage - VO/2023/12588-01  

Betreff: Dringlichkeitsantrag der Fraktion SPD & FW: Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12588
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 zurückgestellt   
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt ergänzend zum Beschluss vom 31.08.2023, wenn die in diesem Beschluss beauftragte Prüfung nach Ziff. 4 („Der Bürgermeister wird gebeten, bis Ende November 2023 eine Prüfung vorzulegen, ob und wo ein Treppenhaus unter Beibehaltung der Förderfähigkeit möglich ist. Dies geht auch durch eine Konzeptstudie.") keine Umplanungsvariante als Ergebnis hat, die ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen kann, folgendes:

 

1. Der am 30.09.2021 gefasste Beschluss (VO/2021/10358 Erweiterung, Umbau und Sanierung) wird erneut beschlossen und die Realisierung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird fortgesetzt.

2. Der ablehnende Beschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck") sowie der Beschluss vom 29.06.2023 (VO/2023/12331-01 AT - CDU, Bü90/Grüne, Unabhängige, VOLT-PARTEI, BM Möller (BfL): Änderungsantrag zu VO/2023/12255-01 Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" werden aufgehoben.

3. Bei der Umsetzung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird der vom Eingriff betroffene Gewölbeteil zurückgebaut und entweder an anderer Stelle wieder auf- bzw. eingebaut oder sicher für eine spätere Rekonstruktion verwahrt.

4. Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird.


 

 

 

 

 

 


 


Begründung

Die Bürgerschaft beschließt ergänzend zum Beschluss vom 31.08.2023, wenn die in diesem Beschluss beauftragte Prüfung nach Ziff. 4 („Der Bürgermeister wird gebeten, bis Ende November 2023 eine Prüfung vorzulegen, ob und wo ein Treppenhaus unter Beibehaltung der Förderfähigkeit möglich ist. Dies geht auch durch eine Konzeptstudie.") keine Umplanungsvariante als Ergebnis hat, die ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen kann, folgendes:

 

1. Der am 30.09.2021 gefasste Beschluss (VO/2021/10358 Erweiterung, Umbau und Sanierung) wird erneut beschlossen und die Realisierung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird fortgesetzt.

2. Der ablehnende Beschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck") sowie der Beschluss vom 29.06.2023 (VO/2023/12331-01 AT - CDU, Bü90/Grüne, Unabhängige, VOLT-PARTEI, BM Möller (BfL): Änderungsantrag zu VO/2023/12255-01 Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" werden aufgehoben.

3. Bei der Umsetzung des Vorhabens „Neue Buddenbrookhaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird der vom Eingriff betroffene Gewölbeteil zurückgebaut und entweder an anderer Stelle wieder auf- bzw. eingebaut oder sicher für eine spätere Rekonstruktion verwahrt.

4. Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird.

Begründung:

Bezugnehmend auf das Schreiben der IBSH vom 14.09.2023 ist ein solcher Beschluss unerlässlich, um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme an die IBSH zu erreichen:

Bei einer Umplanungsvariante, welche ein neues Baugenehmigungsverfahren zur Folge hat,

kann die nach Nr. 1.3 der ANBest-K erforderliche Zustimmung unsererseits voraussichtlich nicht erteilt werden. Nach hiesigem Kenntnisstand existiert bisher jedoch keine Umplanungsvariante, die gemäß dem Beschluss vom 23.02.2023 umsetzbar erscheint und die zudem kein neues Baugenehmigungsverfahren nach LBO 2022 erfordert.

Dementsprechend ist uns gegenwärtig nur eine Planungsvariante für das Treppenhaus, die eine Beibehaltung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens gewährleistet, bekannt, und diese ist die bisher bewilligte Planungsvariante.

Aus diesem Grund bitten wir Sie ergänzend zu Ziff. 1 des Beschlusses vom 31.08.2023 einen Beschluss der Bürgerschaft herbeizuführen, nach dem zu der mit Zuwendungsbescheid vom

22.12.2022 bewilligten Ursprungsplanung zurückgekehrt wird, wenn die durchzuführende Prüfung nach Ziff. 4 des zuvor genannten Beschlusses keine Umplanungsvariante als Ergebnis hat, die ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen kann. Eine diesbezügliche Rückmeldung erbitten wir bis zum 02.10.2023. Sofern die geforderte Ergänzung zu Ziff. 1 des Beschlusses vom 31.08.2023 bis 02.10.2023 durch die Bürgerschaft nachweislich beschlossen werden konnte, erteilen wir Ihnen die erbetene Fristverlängerung für die Stellungnahme bis zum 30.11.2023.“ (Zitat Schreiben der IBSH vom 14.09.2023)
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12588   Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"   5.651 - Gebäudemanagement   Bericht öffentlich
VO/2023/12588-01   Dringlichkeitsantrag der Fraktion SPD & FW: Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"   Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW   Antrag der SPD & FW