Vorlage - VO/2023/12594  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Nachtigallensteg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LJ 2455
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.11.2023 
2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Vorberatung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages
Anlage 3 - Berechnungsbogen
Anlage 4 - Lageplan mit Luftbild
Anlage 5 - Lageplan
Anlage 6 - Öffentlichkeit

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2024 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Gerlinde Peters belastete Grundstück in Lübeck, Nachtigallensteg 28 ist vorzeitig um 99 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2022) von 401.390,00 EUR (= 8.027,80 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge,sind von der Erbbauberechtigten zu tragen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 6), dass sie eine Behandlung der Vorlage imöffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 


Begründung

 

Mit Schreiben vom 17.04.2023 wurde die Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.

 

Die Erbbauberechtigte teilte mit Schreiben vom 26.05.2023 mit, dass sie das Erbbaurecht um 99 Jahre und unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern möchte.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen

 

.


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Nichtöffentlichkeit


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (105 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (39 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Berechnungsbogen (42 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan mit Luftbild (2523 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 5 - Lageplan (1539 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich Anlage 6 - Öffentlichkeit (351 KB)