Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Nahverkehr im Hauptausschuss am 29.08.2023
Zum 1. Mai 2023 wurde das Deutschland-Ticket eingeführt. In der Nachbarstadt Hamburg wird zum Jahr 2025 mit der Einführung des Regelbetriebs von Bussen (“people mover”) geplant, die fahrerlos bis zu 15 Personen befördern können (Quelle: Die Welt, Ausgabe HH, 16. Juni 2023).
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
1) Wie viele Deutschlandtickets werden monatlich in Lübeck bzw. durch städtische Gesellschaften verkauft? (Bitte nach Monaten getrennt angeben)
2) Wie hat sich die Zahl der Fahrgäste durch die Einführung des Deutschlandtickets in Lübeck verändert?
3) Wie hat sich die Einführung des Deutschlandtickets auf den Verkauf der klassischen Abo-Monatskarten ausgewirkt? (Bitte Entwicklung der Verkäufe im Jahr 2023 darstellen)
4) Wie hat sich die Einführung des Deutschlandtickets auf den Verkauf der Einzelfahrscheine ausgewirkt (Bitte Entwicklung der Verkäufe im Jahr 2023 darstellen)
5) Eine Abo-Monatskarte für die Preisstufe 2 ist aktuell trotz des geringeren Leistungsspek-
trums teurer als das Deutschlandticket. Wird erwogen, den Vertrieb der klassischen Abo-Modelle zugunsten des Deutschlandtickets einzustellen?
6) Wie hat sich die Einnahmen- / Kostenstruktur durch die Einführung des Deutschlandtickets für den Lübecker Stadtverkehr verändert?
7) Die Busse verfügen nunmehr über Terminals zum elektronischen Bezahlen. Wie groß ist der Anteil der Bezahlvorgänge, die mit Bargeld bzw. elektronisch abgewickelt werden?
8) Welchen Stand hat die Einführung von Bezahlmodellen, die ohne Kauf eines gesonderten Fahrscheins streckenabhängig per Mobiltelefon abgewickelt werden?
9) Der HVV plant für das Jahr 2025 mit dem Regelbetrieb von Bussen (“people mover”), die fahrerlos bis zu 15 Personen befördern können. Welchen Stand hat die Vorbereitung der Einführung von Angeboten autonomen Fahrens in Lübeck?
Es wird um schriftliche Antwort gebeten.
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtwerke Lübeck mobil am 18.09.2023 dem Fachbereich übersandt worden.
Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.
Zu der Frage 8
Welchen Stand hat die Einführung von Bezahlmodellen, die ohne Kauf eines gesonderten Fahrscheins streckenabhängig per Mobiltelefon abgewickelt werden?
erfolgt zu der Antwort von den Stadtwerken Lübeck mobil eine Ergänzung vom Bereich 5.610 als Aufgabenträger ÖPNV:
Auf Landesebene findet gerade eine Weiterentwicklung des Tarifes, der sog. Tarifentwicklungsplan (TEP) statt. Dort wurde das Thema E-Luftlinientarif durch die HL eingebracht. Als Ergebnis des TEP wird es einen landesweiten E-Luftlinientarif nicht geben, da die Notwendigkeit hierfür auf Grund des 49 EUR-Tickets nicht (mehr) gesehen wird. Ein weiteres Ergebnis des TEP wird es allerdings auch sein, dass sich die Tarifstruktur erheblich vereinfachen wird. Daher macht es keinen Sinn vor dem Abschluss des TEP ein Feinkonzept für ein E-Luftlinientarif in Auftrag zu geben.
Am 06. November 2023 fand die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder statt.
Unter Anlage 2 ist der entsprechende MPK-Beschluss zur Weiterfinanzierung des
Deutschlandticket ab 2024 beigefügt.