Vorlage - VO/2023/12557  

Betreff: Neufassung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH und der Hansestadt Lübeck BgA MuK
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankAktenzeichen:31.11.01
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Höfs, Marion
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.11.2023 
4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
20.11.2023 
6. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_ neuer GBV_MuK
Anlage 2_alter GBV_MuK
Anlage 3_Finanzielle Auswirkungen 2024

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Lübecker- Musik und Kongresshallen GmbH und der Hansestadt Lübeck BgA MuK (nachstehend GBV MuK genannt) in der neuen Fassung gemäß Anlage 1 abzuschließen. Dieser ersetzt den GBV von 31.03. 1994 i.d.F. vom 21.02.1997 (Anlage 2).

2. Der Forderungsverzicht aus den Verbindlichkeiten der LMuK GmbH gegenüber der Hansestadt Lübeck aus dem Bank-Verrechnungskonto zum Stand 31. 12. 2023 wird zur Kenntnis genommen.

3. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2024 herbeizuführen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

1.201 Haushalt und Steuerung einschließlich Beteiligungscontrolling

zustimmend

5.050 Fachbereichscontrolling

zustimmend

5.561 Gebäudemanagement

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:
 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind von diesem Vertrag nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 3)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck hat Anfang der 90-er Jahre mit Fördermitteln des Landes die Musik- und Kongresshalle geplant und gebaut. Das Gebäude befindet sich seitdem im Eigentum der Hansestadt Lübeck. Damit obliegt die Finanzierung sämtlicher Gebäudesanierungen, Instandsetzungen und Ausstattungen der MuK auch der Hansestadt Lübeck.

 

Da die Hansestadt Lübeck die Halle seinerzeit nicht selbst betreiben wollte, wurde die Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH zum Zwecke der Bewirtschaftung der Halle gegründet. Im Geschäftsbesorgungsvertrag MuK vom 31. März 1994 i.d.F. vom 21.02.1997 zwischen der LMuK GmbH und der HL, wurden die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung der MuK in Form eines Betriebes gewerblicher Art, im Namen und auf Rechnung der HL BgA MuK, geregelt. Dieses Konstrukt berechtigt die Hansestadt Lübeck zum Vorsteuerabzug. Andere Betreibermodelle der MuK können aus steuer- und beihilferechtlichen Gründen nicht angewendet werden.

Die Finanzierung, mit allen Erträgen und Aufwendungen des gewerblichen Betriebes MuK (Vermietung, und Veranstaltungsgeschäft der Halle) wird im städtischen Haushalt im Produkt 573003100 MuK GBV abgebildet.
Im Wirtschaftsplan der LMuK GmbH werden die Personal- und Sachkosten abgebildet, die ausschließlich der Gesellschaft zuzuordnen sind. Die Refinanzierung der LMuK GmbH erfolgt durch einen von der HL finanzierten Auslagenersatz und ein Entgelt.

 

Die in den Jahren 1994 und 1997 getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sind seit der Einführung der Doppik in der Hansestadt Lübeck überholt und können in der alten Fassung nicht weiter Bestand haben.
Unter Beteiligung der Bereiche Recht, Haushalt und Steuerung einschließlich Beteiligungscontrolling sowie dem Bereich Gebäudemanagement und der Geschäftsführung der LMuK GmbH wurde der aus dem Jahr 1992 / 1997 stammende GBV MuK , vollständig überarbeitet.

 

Die nachstehend aufgeführten Veränderungen und Themenkomplexe wurden einer detaillierten Prüfung unterzogen und die abgestimmten Ergebnisse in den neuen GBV MuK übernommen.

 

  1. Bauunterhaltung der MuK Gebäudeinvestitionen 3, § 4)
    Im Interesse einer erfolgreichen Vermarktung der Musik- und Kongresshalle ist die reibungslose Funktionalität aller gebäudeseitigen und technischen Anlagen zu gewährleisten. Dies setzt eine zeitnahe Beseitigung von baulichen und anlagentechnischen Defekten sowie Mängeln voraus. Um dieser Anforderung zu genügen, überträgt das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck die Aufgaben der laufenden Bauunterhaltung an die Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH.

    Das GMHL hat den durchschnittlich,hrlichen finanziellen Bedarf für die Durchführung der im neuen GBV aufgenommenen Bauunterhaltung mit 300.000 EUR beziffert und dieses Budget im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 auf den Fachbereich Kultur und Bildung übertragen. Die zukünftigen Zuständigkeiten wurden detailliert im überarbeiteten GBV ab § 3 beschrieben. Das GMHL und die LMuK GmbH werden sich mindestens einmal jährlich über den Stand der Bauunterhaltung austauschen und abstimmen. Instandsetzungen ab einem Nettoauftragswert in Höhe von 20.000 € sollen vorher zwischen GMHL und LMuK GmbH abgestimmt werden.

    Das jährliche Budget für die Bauunterhaltungsmaßnahmen wird bei Bedarf im Rahmen der Haushalsplanungen und nach Abstimmung zwischen dem GMHL, der LMuK GmbH und dem FB 4 angepasst.

    Die gebäudeseitigen Investitionen und deren Finanzierung bleiben weiterhin in der Zuständigkeit des GMHL.
     
  2. Investitionen in die Betriebsausstattung des BgA MuK. 5)

    In der Vergangenheit wurden Investitionen in die Betriebsausstattung zum Betrieb der MuK sowohl von der Hansestadt Lübeck als auch durch die LMUK GmbH getätigt, was zu einer verteilten Darstellung des Betriebsvermögens  der MuK sowohl in den Bilanzen der LMuK GmbH und der HL BgA MuK geführt hat. Dieses Vorgehen resultierte noch aus Regelungen des alten GBV, der spätestens nach der Einführung der Doppik im Jahr 2010 nicht mehr dem doppischen Haushaltsrechts in Schleswig-Holstein sowie den Regeln einer eindeutigen Zuordnung von Betriebsvermögen entsprach.

    Da die LMuK GmbH nicht über ausreichend liquide Mittel verfügte, hat die GmbH in der Vergangenheit die Investitionen in Betriebsausstattungen für die MuK überwiegend aus dem Bank-Verrechnungskontos der HL BgA MuK finanziert, über das die LMuK GmbH ausschließlich zu Gunsten und zu Lasten des BgA MuK verfügen soll. Es wurden somit hohe Verbindlichkeiten gegenüber der Hansestadt Lübeck aufgebaut. Gleichzeitig das Anlagevermögen und die Abschreibungen der LMUK GmbH erhöht.

    Seit der letzten Sanierungsmaßnahme der MuK in den Jahren 2020 - 2027 wurden und werden Investitionen in Betriebsvorrichtungen fast zu 100% durch die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, im Rahmen der jährlichen Investitionsplanung beantragt und finanziert (5,3 Mio. € im Zeitraum von 2017 bis 03/2023 und ca. weitere 2,5 Mio. € in Planung von 04/2023 2027). Der Investitionsstau in die Ausstattung der Musik- und Kongresshalle konnte damit weitestgehend abgebaut werden.

    Alle Investitionen in technische Betriebsvorrichtungen und alle Ausstattungen der Veranstaltungsräume sowie die IT-Ausstattung, die mittelbar der Vermarktung der MuK dienen, werden ab 01.01. 2024 ausschließlich über die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanungen zum Haushalt beantragt und finanziert.
    Um den Betrieb und eine erfolgreiche Vermarktung der MuK sicherzustellen, verpflichtet sich die Hansestadt Lübeck, die für die erforderliche Betriebs- und IT-Ausstattung (Betriebsvorrichtungen) erforderlichen Finanzmittel rechtzeitig im Rahmen der jährlichen Investitionsplanungen zur Verfügung zu stellen. Dies wird durch eine vertragliche Vereinbarung im neuen GBV sichergestellt (siehe § 5 GBV MuK).
     
  3. Eigenveranstaltungen

    Der alte GBV MuK sah vor, dass die LMuK GmbH auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen sogenannte Eigenveranstaltungen durchführen kann. Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen sollten zur Deckung späterer Verluste aus Eigenveranstaltungen in den Folgejahren in der GmbH verbleiben. Tatsächlich wurden die Eigenveranstaltungen auf Rechnung und zu Lasten der HL -  BgA MuK gebucht. Diese Handhabung war vermutlich der mangelnden Liquidität der GmbH geschuldet.

    In Abstimmung mit dem Bereich Recht, Passivbesteuerung, wird die Zuordnung der Eigenveranstaltungen (go grØØn, Lübeck Proms, MUK -Neue Horizonte, u.a.) zur HL - BgA MuK steuerrechtlich als unkritisch angesehen, sofern dieses im GBV MuK entsprechend vereinbart wird.
    Der neue GBV MuK trägt dem Rechnung und enthält jetzt die Zuordnung der Eigenveranstaltungen zur HL BgA MuK, soweit sie im Interesse der Hansestadt Lübeck stehen.
    Die HL, Fachbereich Kultur und Bildung, kann jährliche Berichte über die Art und die Anzahl der durchgeführten Eigenveranstaltungen sowie deren wirtschaftliches Ergebnis von der LMuK GmbH zum Zwecke des Controllings abfordern.
     
  4. Honorar und Auslagenersatz  - Verbindlichkeiten (§ 8)

    Auf Basis des alten GBV hat die Hansestadt Lübeck für die Geschäftsbesorgung
    1. Ein Entgelt / Honorar in Höhe von 51,1 T€
      sowie
    2.  einen Auslagenersatz über die Personalkosten und Personal bezogenen Sachkosten und
    3. Abschreibungen der LMuK GmbH (weil notwendige Ergänzungsinvestitionen in die Ausstattung der MuK gemäß § 2 Änder.Vertrag vom 21.02.1997 der LmUk GmbH übertragen wurden)

gewährt.

Da die LMuK GmbH bisher über nicht ausreichende Liquidität verfügt hat und sie sich diese in der Vergangenheit durch die Inanspruchnahme von liquiden Mitteln aus dem Bank-Verrechnungskontos der HL - BgA MuK verschafft hat, führte diese Handhabung zum Aufbau von 6-stelligen Verbindlichkeiten ggü. der HL, die nur sehr schwer und nur über sehr lange Zeiträume abgebaut werden können.
Ein angemessenes fremdübliches Entgelt (lukratives Geschäft im Rahmen der Erbringung von Dienstleistung gegenüber Dritten),rde einer dauernden Unterfinanzierung der GmbH entgegenwirken. Die Angemessenheit eines fremdüblichen Entgelts ist immer im Einzelfall zu prüfen. Die rechnerische Herleitung ist durch den Leistungserbringer (GmbH) darzulegen und die Richtigkeit der sachgerechten Herleitung durch dessen Steuerberater:in oder Writschaftsprüfer:in zu bestätigen.


Die Geschäftsführung der LMuK GmbH hat glaubhaft nachgewiesen, dass der branchenübliche Gewinnaufschlag zwischen 7,5 bis 10% der Gesamtkosten liegt. In Anbetracht des geringeren Unternehmensrisikos der LMuK GmbH (Ergebnisabführungsvertrag, Auslagenersatz) wird ein Entgelt in Höhe von 6 % der Gesamtkosten der LMuK GmbH für angemessen gehalten.


Der Auslagenersatz umfasste auf Grundlage des alten GBV und der Jahresabschlüsse die Abschreibungen und Personalkosten sowie Personal bezogene Sachkosten.
Alle weiteren Sachkosten (Ausichtsratsentgelte, Buchführungs-, Jahresabschlusskosten, etc.) wurden der LMuK GbmH zugeordnet und nicht erstattet.

Verbindlichkeiten der LMuK GmbH ggü. der HL Schuldenschnitt

Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mercurius GmbH wird seit mehreren Jahren darauf hingewiesen, dass der Abbau der Verbindlichkeiten ggü. der HL nur über einen Schuldenschnitt bzw. einen Forderungsverzicht und eine bessere Ausstattung der LMuK mbH mit mehr Liquidität mittels eines anzupassenden fremdüblichen Entgelts erfolgen kann.
 

Auszüge aus dem Jahresabschlus der LMuK GmbH zum 31. 12. 2022

III. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben mit folgender Einschränkung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen: Das kurzfristig realisierbare Vergen zum Bilanzstichtag reicht nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Die Unterdeckung beträgt hierbei 150 TEUR. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Ausführungen unter E. III. 1. Vermögenslage. Daher ist die Vermögenslage als angespannt zu bezeichnen.

 

Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

Die Liquiditätssituation der Gesellschaft zeigt am Bilanzstichtag folgendes Deckungsverhältnis:

 

kurzfristig gebundene Vermögenswerte

kurzfristige Verbindlichkeiten

 

31.12.2022
241 TEUR

391 TEUR

31.12.2021
131 TEUR

330 TEUR

Unterdeckung

-150 TEUR

-199 TEUR

 

Verbindlichkeiten gegenüber der

Gesellschafterin Hansestadt Lübeck    EUR  30.966,36

(i.V. EUR  31.753,99)

- davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

EUR    Vorjahr/EUR

30.966,36  31.753,99

Ergebnisabführung      31.012,51  31.780,36

abzüglich Kapitalertragsteuer            46,15         26,37

30.966,36   31.753,99

Die von der Gesellschaft gezahlte Kapitalertragsteuer ist beim Organträger anzurechnen.

 

Verbindlichkeit aus dem Verrechnungskonto mit dem BgA der Lübecker Musik- und Kongreß-halle der ggü. der Hansestadt Lübeck                                           EUR 173.757,43

      (i.V. EUR 155.799,14)

- davon mit einer Restlaufzeit

  bis zu einem Jahr     EUR 173.757,43                                                                                              (i.V. EUR 155.799,14)

Ausgewiesen wird das laufende Verrechnungskonto aus der Abwicklung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Betrieb gewerblicher Art der Hansestadt Lübeck. In der Bilanz der Teilbuchführung des Geschäftsbesorgungsvertrages wird eine Forderung in gleicher Höhe ausgewiesen.
 

Wir haben bei unserer Prüfung folgende Tatsachen festgestellt, die die Entwicklung des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden und zu deren Hinweis wir nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB verpflichtet sind:

Die Vermögenslage der Gesellschaft hat sich zum Bilanzstichtag wieder erholt. Zwar betragen zum 31. Dezember 2022 die liquiden Mittel 233 TEUR nach 128 TEUR im Vorjahr; gleichwohl stehen der Gesellschaft keine ausreichenden kurzfristigen Mittel zur Verfügung, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Die Unterdeckung verminderte sich von 199 TEUR auf 150 TEUR.

Ursächlich für diese Entwicklung ist die Refinanzierung der Investitionen über das formal kurzfristige Verrechnungskonto mit dem BgA der Lübecker Musik- und Kongresshalle der Hansestadt Lübeck.

Daher wird die Gesellschaft nach Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Kreditlinie von 95 TEUR ggf. darauf angewiesen sein, dass die Gesellschafterin jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stellen wird, damit die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen kann.

Im Rahmen unserer Prüfung wurden ansonsten keine entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Tatsachen i.S.d. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB festgestellt:“

(Ende der Auszüge aus dem Jahresabschluss 2022 der LMuK GmbH)

 

 

Vor diesem Hintergrund ist bei der Festlegung des zukünftigen Entgelts und Auslagenersatzes, die Sicherstellung einer stabilen Liquiditätslage der LMuK GmbH sowie der Abbau der Verbindlichkeiten ggü. der HL zu gewährleisten.
Über den Erlass von Forderungen entscheidet bis 175.000 € der Bürgermeister. Darüber hinaus entscheidet die Bürgerschaft. Der Stand der Verbindlichkeiten zum 31. 12. 2023 wird mit dem Jahresabschluss 2023 der LMuK GmbH vorliegen. Erst danach kann eine haushaltsmäßigen Ordnung herbeigeführt werden.

sungsansatz:

In Abstimmung mit allen Beteiligten Bereichen und der LMuK GmbH wurde unter mehreren Varianten ein Lösungsvorschlag mit einem akzeptablen fremdüblichen Entgelt als zukünftig tragfähig empfohlen:
 

-          Erhöhung des Entgelts auf ein angemessenes fremdübliches Entgelt: Gewinnaufschlag in Höhe von 6 % auf die Gesamtkosten der LMuK GmbH (variables Entgelt);

-          Auslagenersatz über Personalkosten und Personal bezogene Sachkosten (siehe Auflistung laut Jahresabschluss 2022 der LMuK GmbH **))

-          Wegfall des Auslagenersatzes über Abschreibungen der LMuK GmbH, da sämtliche Investitionen in das Betriebsvermögen der MuK durch die Hansestadt Lübeck finanziert werden;

-          Forderungsverzicht auf Forderungen ggü. der LMuK GmbH aus dem Bankverrechnungskonto für die HL-BgA MuK auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2023 .
 

-          Bedingung:  Keine Finanzmittelentnahme aus dem Bankverrechnungskonto der HL BgA MuK r Zwecke der LMuK GmbH und keine Investitionen in das Betriebsvermögen der MuK auf Namen und Rechnung der LMuK GmbH. Seitens der LMuK GmbH werden keine neuen Verbindlichkeiten aufgebaut.

 

 

 

 

 

 

 

Berechnungsgrundlage für das fremdübliche Entgelt auf Basis des WP 2024 der LMuK GmbH :

2024
in TEUR

Personalkosten lt WP 2024

222,0

Gesamtsachkosten (siehe Auflistung Wirtschaftsplan 2024 LMuK GmbH einschl. Abschreibungen)

144,3

Summe zu berücksichtigende Personal-, Sachkosten und Abschreibungen für die Berechnung des Entgelts

2.344,3

6% der Gesamtkosten der LMuK GmbH

 

140,7

 

**) Definifiton Auslagenersatz Personal bezogene Sachkosten:
Rechts- und Beratungskosten, Lohnbuchhaltung, Fahrt- / KfZ, ReiseKosten, Beiträge, Nutzungsrechte, Fortbildungen, Ehrungen u.ä., Kosten für Personalgewinnung u.ä.)

 

 


Gegenüberstellung der neuen Regelungen im Vergleich zum alten GBV:
 

Zahlen basieren auf dem Wirtschaftsplan 2024 der LMUK GmbH

Regelung zum Auslagenersatz und Entgelt (Festbetrag) im alten GBV

Regelung im neuen GBV zum Auslagenersatz und Entgelt (6% der Gesamtkosten)

Entgelt

51.129 €

140.656 €

Auslagenersatz Personalkosten

2.200.000 €

2.200.000 €

Auslagenersatz Abschreibungen (gerundet)

52.000 €

0

Auslagenersatz Personal bezogene Sachkosten

52.000 €

52.000 €

Summe Entgelt + Auslagenersatz

2.355.129 €

2.392.656 €

 

Schuldenschnitt auf Basis des Jahresabschlusses der LMUK GmbH
 

 

Stand 31.12.2022

173.700 €


Diesem Lösungsansatz haben alle Beteiligten einvernehmlich zugestimmt, da eine Unterfinanzierung der LMuK GmbH dauerhaft verhindert wird und für die Zukunft tragfähig erscheint. Der Schuldenschnitt und das höhere fremdübliche Entgelt versetzen die GmbH in eine gesicherte Liquiditätslage.
Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und der LMuK GmbH stellt im Übrigen sicher, dass Jahresüberschüsse der GmbH an die Hansestadt Lübeck wieder zurückfließen und keine Überfinanzierung entsteht.

Zukünftig ist im Rahmen der Erstellung der Wirtschaftspläne der LMuK GmbH darauf zu achten, dass

 

a)      Durch die GmbH keine Investitionen in Betriebsvorrichtungen der MuK vorgenommen werden und

b)      die Darlehnsermächtigung im Wirtschaftsplan der LMuK GmbH auf eine kaufmännisch realistische Höhe reduziert wird.
Es besteht bei der im neuen GBV vertraglich vereinbarten Finanzierung der LMuK GmbH sowie der Finanzierung sämtlicher Geschäftsvorfälle des BgA MuK durch die Hansestadt Lübeck keine Notwendigkeit mehr, seitens der LMuK GmbH höhere Darlehen aufzunehmen.

 

 


Anlagen

Anlage 1 Entwurf des neuen GBV-MuK

Anlage 2 alter GBV MuK mit Ergänzung
Anlage 3 Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_ neuer GBV_MuK (638 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_alter GBV_MuK (313 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Finanzielle Auswirkungen 2024 (190 KB)