Vorlage - VO/2023/12244-02  

Betreff: Fraktion LINKE & GAL zu VO/2023/12244 Vorlage zur 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12244
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck (VO/2023/12244) wird nicht beschlossen.

Es gilt weiterhin die am 24.09.2020 durch die Lübecker Bürgerschaft beschlossene 1. Satzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck, vom 27.07.2020, VO/2020/09126.

Die nicht erzielten zusätzlichen Einnahmen werden haushalterisch geordnet.
 


Begründung

Die aufgeführten Erhöhungen in der Vorlage 2. Satzung zu Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck stellen für Menschen, die auf Grund von Erwerbstätigkeit die Gebühren selbst zahlen müssen, eine besondere Härte dar. Die dort aufgeführten geplanten Erhöhungen betragen für

Alleinstehende Personen 51 € (von 360€ auf 411 €)
2 Personen 153 € (von 521 € auf 674 €)
3 Personen 207 € (von 611 € auf 818 €)
4 Personen 203 € (von 738 € auf 941 €)
5 Personen 264 € (von 835 € auf 1.099 €)
6 Personen 169 € (von 1.052 € auf 1.221 €)

Es steht Städten und Kommunen frei, bei der Ausgestaltung der Gebührenbemessung soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Eine Erhöhung der Unterbringungsgebühren würde selbstzahlende Bewohner*innen in unzumutbarer Weise finanziell belasten und ihre Armut vergrößern, denn die allgemeinen Lebenshaltungskosten und Kosten zur Deckung des persönlichen Bedarfs sind in den vergangenen Monaten erheblich gestiegen. Würde den Betroffenen eine Erhöhung der Gebühren für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft zugemutet werden, bliebe ihnen erheblich weniger Einkommen zur Deckung des alltäglichen Bedarfs zum Leben, das obendrein aufgrund der Inflation ohnehin an Kaufkraft verloren hat. Die Armut würde sich weiter vergrößern und damit auch Integrationsfortschritten Steine in den Weg gelegt werden. Darüber hinaus führt eine Erhöhung der Gebühren auch zu Demotivierung und Frustration, wenn ein noch größerer Teil des Einkommens für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, mit Gemeinschaftsküche und -Bad aufgewendet werden muss, und die Aufnahme von Arbeit nicht dazu führt, dass Menschen aus der Armut entfliehen und sich in Lübeck eigenständig eine neue Existenz aufbauen können.

Erschwerend kommt hinzu, dass in Lübeck weiterhin ein starker Mangel an Sozialem Wohnraum besteht, wovon in besonderer Weise Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte betroffen sind. Menschen, die fliehen mussten, die alles verloren und ihre Heimat verlassen haben, sind teilweise über Jahre in sogenannten „Übergangswohneinrichtungen“ untergebracht, ohne Chance auf eigenen Wohnraum. Eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer abgeschlossenen, eigenen Wohnung auf eine preisliche Stufe zu stellen, indem Mietobergrenzen angewendet werden, ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Steigende Energiekosten hängen in besonderer Weise auch mit der schlechten Isolierung von Gebäuden und Fenstern, mit alten Heizungen oder veralteten elektrischen Geräte zusammen, was die Betroffenen jedoch in keiner Weise beeinflussen können. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Hansestadt Lübeck die gestiegenen Kosten für Energie und die Einrichtung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte (die im Übrigen durch das Land SH erheblich bezuschusst werden) nicht auf die Bewohnenden übertragen soll. Wir wollen als Gesellschaft dazu beitragen, Menschen aus der Armut zu führen und diese nicht noch weiter verstärken.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12244   Vorlage zur 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck   2.500 - Soziale Sicherung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/12244-02   Fraktion LINKE & GAL zu VO/2023/12244 Vorlage zur 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL