Vorlage - 2023/12331-01-01  

Betreff: Empfehlung des Hauptausschusses an die Bürgerschaft zum interfraktionellen Antrag der CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen betr. Vorhaben Buddenbrookhaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Luck, Antje
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Antrag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, Folgendes zu beschließen:

 

  1. Wir bekennen uns zum Umbau zum „Neuen Buddenbrookhaus“.
  2. Wir empfehlen der Bürgerschaft, den Beschluss vom 29.06.2023 bezüglich des Kostendeckels und der Erneuerung im Bestand aufzuheben.
  3. Der Bürgermeister wird gebeten, bei der IBSH eine Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 zu beantragen.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, bis Ende November eine Prüfung vorzulegen, ob und wo ein Treppenhaus unter Beibehaltung der Förderfähigkeit möglich ist. Dies geht auch durch eine Konzeptstudie.


 


Begründung

Der Hauptausschuss hat sich in der Sondersitzung zum Vorhaben Buddenbrookhaus am 10.08.2023 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei 6 Enthaltungen, gemäß dem Antrag zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

r den Antrag: 9

gegen den Antrag: 0

Enthaltungen:  6

 

 

Vorläufiger Protokollauszug der Sondersitzung des Hauptausschusses am 10.08.2023:

 

 

 

zu 3.1

Aktuelle Entwicklung Vorhaben Buddenbrookhaus

 

 

 

Herr Bürgermeister Lindenau führt in die Thematik ein und erläutert mit Bezug auf das vorliegende Anhörungsschreiben der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) vom 21.07.2023 den Anlass der heutigen Sondersitzung des Hauptausschusses. Im Weiteren geht Herr Lindenau auf den Inhalt des Schreibens ein und weist darauf hin, dass die aktuelle Beschlusslage der Gremien zu einem Widerruf der Förderung des Landes führen könnte.

 

Herr Uhlig informiert über die möglichen Auswirkungen auf den Lübecker Haushalt für den Fall des Widerrufs des Zuwendungsbescheids und legt dar, dass die aus dem Wegfall der Landesförderung in Höhe von 19,1 Mio. Euro resultierende wesentliche Überschreitung des bisherigen Kreditrahmens die Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 2024 ff erfordern würde.

 

Nachfragen von AM Dr. Flasbarth zu den haushalterischen Auswirkungen beantwortet Herr Uhlig.

 

Dazu spricht der Vorsitzende und beruft sich auf an das gemeinsame Interesse der Fraktionen an dem Vorhaben „Neues Buddenbrookhaus. 

 

Die Frage von AM Dr. Flasbarth nach dem Inhalt der vorgesehenen Antwort auf das Anhörungsschreiben der IBSH beantwortet Herr Bürgermeister Lindenau unter Bezugnahme auf den vorliegenden ausführlichen Vermerk der Verwaltung zur Ausgangslage, zur Erläuterung und zur Bewertung des Anhörungsschreibens. Herr Lindenau macht nochmals deutlich, dass die Umsetzung der aktuellen Beschlusslage eine Änderung der Baugenehmigung als Bestandteil der Förderbedingungen zur Folge hätte, die den Zuwendungsgeber berechtigen würden, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen.

 

Dazu spricht der Vorsitzende.

 

AM Petereit spricht sich dafür aus, zur Sicherung der Fördermittel des Landes auf die Beschlusslage vom 30.09.2021 zurückzugehen und begründet dies. AM Petereit legt hierzu den nachstehenden Antrag vor, begründet diesen und äußert die Hoffnung, weitere Fraktionen für diesen Antrag gewinnen zu können:

 

Antrag von AM Petereit:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Sicherung der Fördermittel des Landes für das Vorhaben „Neues Buddenbrookhaus“ in Höhe von 19,1 Mio. Euro durch folgende Beschlüsse:

 

  1. Der am 30.09.2021 gefasste Beschluss (VO2021/10358 Erweiterung, Umbau und Sanierung) wird erneut beschlossen und die Realisierung des Vorhabens „Neues Buddenbrookaus“ auf der Grundlage der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 27.10.2022 wird fortgesetzt.
  2. Der ablehnende Beschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12037 Fortsetzung des Projektes „Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck“) sowie der Beschluss vom 29.06.2023 (VO/2023/12331-01 AT – CDU, Bü90/Grüne, Unabhängige, VOLT-Partei, BM Möller (BfL): Änderungsantrag zu VO/2023/12255-01 Beschluss zur Fortsetzung des Projektes „Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck“) werden aufgehoben.

 

 

AM Fürter interpretiert das Schreiben der IBSH dahingehend, dass nach Aberkennung der Förderung die Möglichkeit bestehen würde, eine Förderung mit anderem Umfang erneut zu beantragen. AM Fürter fordert die Fraktionen auf, die die aktuelle Beschlusslage herbeigeführt haben, Vorschläge zum weiteren Vorgehen zu liefern.

 

AM Stolzenberg sieht die Verantwortung hingegen bei der Verwaltung und führt als positives Beispiel für eine Umplanung die Possehl-Brücke an. AM Stolzenberg fordert die Verwaltung auf, die aktuelle Beschlusslage umzusetzen und einen neuen Fördermittelantrag beim Land zu stellen. Er sei sicher, man werde schon einen Weg mit dem Fördermittelgeber finden.

 

AM Dr. Flasbarth hält es für keine gangbare Lösung, auf die Beschlusslage vom 30.09.2021 zurückzugehen und begründet dies. AM Dr. Flasbarth begrüßt das Vorhaben der Bürgerinitiative Rettet Lübeck (Birl), gegen den Umbau des Buddenbrookhauses Klage einzureichen. Im Weiteren teilt er die Haltung von AM Stolzenberg, dass die Verantwortung für das weitere Vorgehen beim Bürgermeister liege und er fordert die Verwaltung auf, der IBSH unverzüglich mitzuteilen, wie die Umplanung des Projekts umgesetzt werden könnte. 

 

AM Müller stellt Fragen zur Fristsetzung der IBSH und zum Anlass der Sondersitzung des Hauptausschusses.

 

Herr Lindenau verweist auf die bisherige, vielfache Berichterstattung und Diskussion der Thematik in den Gremien und die erfolgten Hinweise der Verwaltung bzgl. des Risikos des Verlustes der Fördermittel. Die Bürgerschaft habe die aktuellen Beschlüsse in Kenntnis der Sachlage und der Risiken herbeigeführt. Herr Lindenau appelliert an die Ausschussmitglieder, die heutige Sitzung als Chance zu wahrzunehmen, auf die anfängliche Beschlusslage zurückzukommen und somit weitreichende finanzielle Konsequenzen zu verhindern. Herr Lindenau gibt im Weiteren zu bedenken, dass im Fall eines Entzugs der Fördermittel die Gefahr bestehe, dass die Zusage von privaten Spenden in Höhe von insg. 7 Mio. Euro ebenfalls zurückgenommen werden und die HL generell einen nicht unerheblichen Ansehensverlust in Bezug auf die Einwerbung von Fördermitteln erleiden könnte. Auf die Kritik von AM Stolzenberg und AM Dr. Flasbarth bezüglich der Umsetzung der durch die Bürgerschaft beschlossenen Umplanung weist Herr Lindenau darauf hin, dass eine Umsetzung zur unmittelbaren Aberkennung der Fördermittel geführt hätte.

 

Frau Dr. Heuer informiert über das Vorgehen und den aktuellen Stand der Gespräche mit den Anlieger:innen und geht im Weiteren auf die schwierigen Rahmenbedingungen ein, die dazu beitragen würden, dass bislang trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung die Veränderung der Grunddienstbarkeit von Keinem der Anlieger:innen unterzeichnet worden sei.

 

Es sprechen der Vorsitzende und AM Zander.  

 

Frau Jannsen stellt klar, dass die Verwaltung seit dem Erhalt des Förderbescheids im engen Kontakt mit IBSH stehe und seit der geänderten Beschlusslage Gespräche mit der IBSH geführt worden seien, um eine Lösung zu finden. Frau Jannsen nimmt Bezug auf ihre Darstellung im Bauausschuss, wonach eine Umplanung in dem beschlossenen Umfang nur im Wege einer Machbarkeitsstudie möglich wäre. Sie weist darauf hin, dass die IBSH einer Machbarkeitsstudie zugestimmt hätte, diese jedoch von der Bürgerschaft abgelehnt worden sei. Eine Beauftragung für eine Umplanung wäre gar nicht möglich gewesen, weil die Leistungsphase 2 von der IBSH nicht genehmigt worden sei. Im Weiteren geht Frau Jannsen darauf ein, dass für eine Abweichung von der genehmigten Planung ein neuer Bauantrag erforderlich wäre.

 

AM Zahn appelliert an die Ausschussmitglieder, auf einen Konsens zu kommen, der die Fortsetzung dieses Leuchtturmprojekts ermöglicht. Weiterhin fordert er den Vorsitzenden auf, auf die Einhaltung der Höchstdauer der Redebeiträge zu achten. Dazu sprechen der Vorsitzende und erneut AM Zahn.

 

AM Voht warnt davor, dass im Falle eines Widerrufs der Landesförderung das Projekt Neues Buddenbrookhaus generell gefährdet sei und dies auch Konsequenzen für andere politische Vorhaben nach sich ziehen könnte. AM Voht unterstützt den Antrag von AM Petereit und sieht hierin den einzig gangbaren Weg. 

 

AM Petereit wünscht sich mehr Sachlichkeit in der Diskussionsführung. Er sieht die Verantwortung für die aktuelle Situation bei der der Politik und gibt zu bedenken, dass ein Imageschaden für die Hansestadt Lübeck bereits entstanden sei. AM Petereit fordert die Ausschussmitglieder auf, sich klar zu positionieren.

 

An der weiteren Erörterung der Thematik beteiligen sich AM Stolzenberg, Frau Dr. Heuer, AM Fürter und AM Kleyer. Im Zuge dessen stellt AM Fürter folgende Vorgehensweise zur Diskussion: Der Bürgermeister wird gebeten, gegenüber der IBSH um weiträumige Fristverlängerung bis Jahresende zu bitten. Das Thema wird vom Bürgermeisterwahlkampf getrennt und die weitere Behandlung in den Gremien nach der Bürgermeisterwahl wiederaufgenommen. Bis dahin wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten und Auswirkungen für eine geänderte Planung aufzeigen.

 

AM Kleyer moniert, dass Druck auf die Bürgerschaft ausgeübt werde und bittet um eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines neuen Förderantrags. 

 

Herr Bürgermeister Lindenau und Frau Jannsen erläutern, dass ein zweiter Antrag für die gleiche Maßnahme unter einem erheblichen Risiko stehe dahingehend, dass sich die Förderhöhe deutlich reduzieren würde und dass das Land zudem prüfen würde, ob überhaupt aufgrund eines anzunehmenden vorzeitigen Maßnahmenbeginns noch eine Förderfähigkeit besteht. Im Weiteren spricht Herr Lindenau nochmals die Folgen der aktuellen Debatte auf die Außenwirkung und die Glaubwürdigkeit der HL gegenüber dem Land und gegenüber anderen Fördermittelgeber:innen an und er verweist auf die aktuelle Situation im Buddenbrookhaus, wonach aufgrund der abgebrochenen Baumaßnahmen aufwendige Maßnahmen erforderlich seien, um in der Interimszeit die Bausubstanz zu erhalten. 

 

Dazu spricht der Vorsitzende.

 

AM Petereit beantragt nach Abschluss der Redeliste eine 10minütige Unterbrechung der Sitzung.

 

Frau Jannsen macht darauf aufmerksam, dass ohne eine Entscheidung bezüglich des Treppenhauses eine weitere Ausführungsplanung nicht möglich sei und zeigt die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen auf. Frau Jannsen weist ferner auf die zeitliche Befristung der Verfügbarkeit der Fördermittel hin.

 

AM Dr. Flasbarth stellt folgenden Antrag und begründet diesen:

 

Antrag von AM Dr. Flasbarth:

 

  1. Der Hauptausschuss bekennt sich zum Projekt des Neuen Buddenbrookhauses auf der Grundlage, dass auf den Durchbruch des Gewölbes in der Mengstraße 6 und auf die optionale Nutzung dieses Kellers im Raumplan des Museums verzichtet wird.
  2. Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich aufzuzeigen, wie die bereits am 23.02.2023 beschlossene Umplanung durchzuführen ist.
  3. Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft am 31.08.2023, den Beschluss vom 29.06.2023 dahingehend zu ändern, dass die Hansestadt Lübeck eine vollständige Finanzierung des Projektes inklusive unvorhergesehener Kostensteigerung sicherstellt.
  4. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Fördergeldgeber:innen unverzüglich über diesen Beschluss zu informieren. 

 

Dazu spricht AM Müller.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 17.55 Uhr bis 18.17 Uhr. 

 

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende AM Schumann das Wort.

 

AM Schumann stellt folgenden interfraktioneller Antrag der CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen:

 

Antrag von AM Schumann:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, Folgendes zu beschließen:

 

  1. Wir bekennen uns zum Umbau zum Neuen Buddenbrookhaus.
  2. Wir empfehlen der Bürgerschaft, den Beschluss vom 29.06.2023 bezüglich des Kostendeckels und der Erneuerung im Bestand aufzuheben.
  3. Der Bürgermeister wird gebeten, bei der IBSH eine Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 zu beantragen.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, bis Ende November eine Prüfung vorzulegen, ob und wo ein Treppenhaus unter Beibehaltung der Förderfähigkeit möglich ist. Dies geht auch durch eine Konzeptstudie.

 

AM Dr. Flasbarth zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

AM Petereit hält an seinem Antrag fest und begründet dies.

Dazu spricht der Vorsitzende.

 

Herr von Stockhausen richtet einen Appell an den Ausschuss, das Neue Buddenbrookhaus und die Fördergelder des Landes nicht zu gefährden.

 

Der Vorsitzende spricht sich für den Antrag von AM Schumann aus und begründet dies.

 

AM Petereit schlägt vor, die Redeliste zu beenden und zur Abstimmung zu kommen. 

 

Im Weiteren sprechen AM Stolzenberg, AM Fürter, AM Schumann und der Vorsitzende.

 

Der Vorsitzende lässt über die Anträge von AM Petereit und AM Schumann abstimmen:

 

 

 

 

Antrag AM Petereit

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Antrag AM Schumann

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

6

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 


 


Anlagen