Vorlage - VO/2023/12432  

Betreff: Projektfreigabe Geniner Straße zwischen Siemensstraße und Hinter den Kirschkaten West
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Dreilich, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.09.2023 
3. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
09.10.2023 
4. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2023 
3. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) zurückgestellt   
10.10.2023 
4. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Übersichtsplan
Anlage 3_Lagepläne

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt das Projekt ,,Geniner Straße zwischen Siemensstraße und Hinter den Kirschkaten West“ umzusetzen.


 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.390 Umwelt, Natur und Verbraucherschutz

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Durch die Maßnahme sind die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht speziell betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht zunächst ein zusätzlicher CO2 Ausstoß. Die Baumaßnahme dient jedoch der Erreichung der Lebensdauer des Bauwerks. Die Anlagen für den Radverkehr werden optimiert und damit sicherer und benutzerfreundlicher gestaltet.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Begründung:

Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren:

Mit der Planung der Maßnahme wurde im Jahr 2022 begonnen.

Zur Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit und der Verkehrssicherheit ist ein grundhafter Ausbau der Geniner Straße vorgesehen. Die wiederkehrende Schad- und Gefahrenbeseitigung des Fahrbahnoberbaus kann inzwischen nur noch zeit- und kostenintensiv betrieben werden. Der Aufbau der ungebundenen Schichten entspricht nicht der RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus) und ist unterdimensioniert.

Der Radverkehr wird derzeit auf einem Radweg im Zweirichtungsverkehr geführt. Die Führung ist auch auf Grund der Standorte der Beleuchtung (Zwischen Fußweg und Zweirichtungsradweg) unfallträchtig. Die laut ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) notwendigen Breiten für einen Zweirichtungsradweg (3,00 m bzw. 2,00 m bei geringen Radverkehrsaufkommen zuzüglich befahrbarer Sicherheitstrennstreifen) werden im Bestand nicht erreicht. Eine regelkonforme Gestaltung ist somit nicht gegeben.

 

Im Zuge des notwendigen grundhaften Ausbaus der Geniner Straße soll eine Umgestaltung im Bereich zwischen Siemensstraße bzw. 200 m östlich bis zur westlichen Einmündung Hinter den Kirschkaten auf einer Gesamtlänge von ca. 620 m erfolgen. Dabei soll innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen ein optimierter Querschnitt zugunsten der Radfahrenden und Zufußgehenden gebildet werden. Eine Verbreiterung des Querschnitts zur Herstellung regelkonformer Fuß- und Radverkehrsanlagen kann auf Grund der Ablehnung der Grundstückseigentümer zum erforderlichen Grunderwerb nicht umgesetzt werden. Die Grundstückeigentümer:innen wurden angefragt und waren nicht bereit auch nur geringe Grundstücksflächen abzugeben. Der Ausbau des Straßenabschnitts erfolgt im Vollausbau inkl. Anpassung der Leuchtenstandorte.

 

Im Rahmen der Vorplanung wurden unter den vorgenannten Randbedingungen Varianten für die Führung des Radverkehrs erstellt. Da beidseitig sowohl der Rad- als auch der Fußverkehr geführt werden soll und auf Grund der Schwerverkehrsbelastung im Zuge der Geniner Straße keine Führung auf der Fahrbahn möglich ist, kann nur die Variante „beidseitiger Gemeinsamer Geh- und Radweg“ umgesetzt werden.


 

Beschreibung der Maßnahme:

Der Grundhafte Ausbau der Geniner Straße im Bereich zwischen Siemensstraße bzw. 200 m östlich bis zur westlichen Einmündung Hinter den Kirschkaten soll im Jahr 2024 erfolgen.

Dabei wird der Querschnitt auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut. Auf dem gesamten Abschnitt werden die Fahrbahn sowie die Nebenanlagen neu geordnet und richtlinienkonform gemäß der StVO und RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) ausgebaut. Der ERA-Standard kann weitestgehend umgesetzt werden. Grundstücke die eine vollumfängliche Realisierung des ERA-Standards ermöglichen können seitens der Hansestadt Lübeck auf Grund der Ablehnung der Eigentümer:innen nicht erworben werden.

 

Allgemeines

Die Querschnittsmaße der im Bereich zu überplanenden Geniner Straße ergeben sich aus:

  • der gültigen Richtlinie RASt 06 und der ERA 2010 mit den darin enthaltenen empfohlenen Querschnitten für typische Entwurfssituationen, den Querschnittsangaben für die jeweiligen Bestandteile der Straße und den lichten Räumen für die unterschiedlichen Bemessungsfahrzeuge
  • der Örtlichkeit,
  • den Eigentumsverhältnissen,
  • der Funktionen an die Bereiche der Fahrbahn und den Nebenanlagen

 

Die Straße unterteilt sich in Fahrstreifen und Nebenanlagen bestehend aus Sicherheitstrennstreifen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen.

 

Geniner Straße

Im Bereich der Geniner Straße orientieren sich die Querschnitte an den Anforderungen und den Funktionen der Straße. Durchgängig sind beidseitig der Straße Nebenanlagen in Form von gemeinsamen Rad- und Gehwegen vorgesehen. Die vorhandene Beleuchtung wird ersetzt und die Standorte der Leuchten in Rücklage des südlichen Rad- und Gehweges vorgesehen.

Nach RASt 06 erhält die Geniner Straße durchgängig zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,25 m. Die Bordanpassung erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme so, dass Rad- und Gehwege mit einer Breite von 2,50 m und überwiegend zusätzlich mit einem Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m zur Fahrbahn gemäß ERA angelegt werden können.

Bushaltestellen müssen im betrachteten Abschnitt nicht berücksichtigt werden. Die Sanierung des östlichen Bestandes bis zum Kreisverkehrsplatz Berliner Platz erfolgte im Jahr 2022.

Am östlichen Bauende, erfolgt die Anbindung an den Bestand der dann in eine zweistreifige Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr übergeht.

Die vorhandene Querungshilfe ca. 100 m östlich der Einmündung Siemensstraße wird barrierefrei wiederhergestellt. Ab der Querungshilfe wird der aus und in östlicher Fahrtrichtung getrennte Fuß- und Radweg in einen gemeinsamen Rad- und Gehweg überführt.


 

Abbildung 1: Baubeginn und Querungshilfe ca. 100 m östlich Einmündung Siemensstraße

 

Die Einmündung Kruppstraße wird analog der bisherigen Führung mit einem Linksabbiegerfahrstreifen gestaltet. An der Einmündung Siemensstraße ist kein separater Linksabbiegerfahrstreifen im Bestand vorhanden und kann auch zukünftig auf Grund der Platzverhältnisse nicht realisiert werden.

 

Abbildung 2: Einmündung Siemensstraße

 

Abbildung 3: Einmündung Kruppstraße

Am westlichen Bauende erfolgt die Anbindung an den Bestand vor dem signalisierten Knotenpunkt Geniner Straße / Hinter den Kirschkaten und die Weiterführung des Rad- bzw. Fußverkehrs auf einem getrennten Rad- und Gehweg.

Abbildung 4: Bauende in Höhe Einmündung Hinter den Kirschkaten (West)

 

Kosten / Finanzierung

Im Rahmen der Vorplanung wurde im November 2022 eine (Bau-)Kostenschätzung erarbeitet, welche die zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Bau- und Planungskosten beinhaltet. Diese Werte sind in die Haushaltsplanung 2023 ff. eingeflossen.

Im Zuge der noch r 2023 geplanten Ausschreibung wurde die Kostenschätzung aktualisiert und die Baukosten mussten um ca. 250.000,- EUR auf 2.300.000,- EUR angepasst werden.

 

r die Maßnahme wurde ein Antrag auf die Anerkennung der Förderfähigkeit gestellt. Die Förderfähigkeit im Sinne des §2 Nr.1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein in Höhe von 75% in Höhe der förderfähigen Kosten (1.840.000,- EUR) wurde anerkannt. Die Fördersumme beläuft sich auf ca. 1.380.000,- EUR.

 

Die Mehrkosten zu den im Haushalt 2024/2025 angemeldeten Baukosten von 2.055.000,- EUR werden aus dem Bereichsbudget zur Verfügung gestellt und unterjährig auf dem Produktsachkonto 542001 093.7852000 K15 Geniner Straße sortiert.

 

Um einen rechtzeitigen Baubeginn Anfang 2024 zu gewährleisten, soll die Maßnahme bereits Ende 2023 ausgeschrieben werden. Hierzu werden die Verpflichtungsermächtungen der Projekte Baggersand (541001.738.7852000) in Höhe von 1.200.000,- EUR und anteilig Beckergrube (541001.634.7852000) in Höhe von 1.100.000,- EUR der Maßnahme K15 Geniner Straße zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der aktuellen Bauablaufpläne der Erschließungsträger kann ein Auftrag für den Baggersand nicht mehr in 2023 erfolgen. Bei der Maßnahme Beckergrube soll die Ausschreibung erst Anfang 2024 erfolgen, hier soll zunächst bis Ende des Jahres die Projektfreigabe erwirkt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen stehen daher zur Verfügung. 

 

Zeitplan:

Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird Ende 2023 erfolgen. Die Baumaßnahme wird Anfang 2024 beginnen.



Anlagen

 

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 3: Lagepläne


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (108 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersichtsplan (5664 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Lagepläne (5239 KB)