Insbesondere durch die folgenden Ereignisse kommt es zu einem deutlich höheren Aufwand im Bereich Informationstechnik:
- Erhöhung der Wertgrenze von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 150,00 netto auf 250,00 EUR netto
- Vertragsverpflichtungen aus dem Jahr 2022, deren Umsetzung erst im Haushaltsjahr 2023 realisiert werden konnte
- Preissteigerungen bei bestehenden Wartungsverträgen für Hard- und Software und der Abschluss neuer Verträge bedingt durch Aufgabenzuwachs (z.B. durch die Einführung eines neuen Informationssicherheits-Managementsystems).
Zu 1.)
Die Wertgrenze für die Abgrenzung konsumtiver Haushalt / investiver Haushalt beträgt NEUab 2023 grundsätzlich 250 EUR ohne Umsatzsteuer entsprechend des im März 2023 veröffentlichten Haushaltsrundschreiben. Die Haushaltsplanung 2023 erfolgte entsprechend der vormals gültigen Regelung mit der Wertgrenze von 150 EUR für Geringwertige Wirtschaftsgüter.
Die Änderung der Wertgrenze hat zur Folge, dass Hardware, die vom Bereich 1.105 investiv für 2023 geplant wurde nun über das Konto „Aufwand für Datenverarbeitung“ und damit aus dem konsumtiven Teil des Haushaltes zu finanzieren ist. Diese haushälterische Änderung hat für das gesamte Haushaltsjahr 2023 einen Mehraufwand von ca. 450T EUR im Bereich Informationstechnik zur Folge.
Zu 2.)
Im vergangenen Jahr konnten zahlreiche IT-Dienstleister aufgrund von Unterkapazitäten in Folge der Coronazeit vertraglich vereinbarte Abrufkontingente und Consultingleistungen oftmals nicht plangemäß in 2022 erbringen. Zum Zeitpunkt der frühen Haushaltsplanung war diese Entwicklung noch nicht absehbar. Eine Bildung von Rückstellungen war nicht möglich, da die Vertragsverpflichtungen zwar bereits geschlossen waren, aber die entsprechenden Leistungen noch nicht in 2022 erbracht wurden.
Daraus resultiert ein Mehrbedarf von ca. 400 T EUR, der bei der Planung des Haushalts 2023 so nicht abgeschätzt werden konnte.
Zu 3.)
Die Informationstechnik hat insgesamt ca. 150 Lizenz-, Dienstleistungs- und Wartungsverträge mit einem derzeitigen Volumen von ca. 3.7 MIO EUR jährlichen Kosten; davon ca. 3 MIO EUR gebunden in Aufwand für Datenverarbeitung.
Hier kommt es zu Abweichungen in Höhe von ca. 450T EUR bedingt durch:
- Neuverträge und Vertragserhöhungen (280T EUR)
- Nachlizenzierungen von Softwareprodukten in Folge der Erweiterung von IT Arbeitsplätzen (170T EUR)
Der Bereich Informationstechnik stellt fest, dass Hersteller das Inflationsumfeld für überproportionale Preiskorrekturen nutzen. Der Bereich Informationstechnik stellt weiter fest, dass der Markt sich immer stärker von Kauflizenzen (Kosten hierfür sind investiv zu planen) hin zu Miet-/Subscription Lizenzen (Kosten sind konsumtiv zu planen) entwickelt. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich in den kommenden Haushaltsjahren fortsetzt und deutlich weniger investive und deutlich mehr konsumtive Mittel für Softwareprodukte erforderlich werden.
Die vorgenannten finanziellen Erhöhungen von kumuliert 1.3 MIO EUR können vom Bereich 1.105 Informationstechnik nicht durch eigene Mittel aufgefangen werden.
Der Bereich 1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie konnte aufgrund von Personalvakanzen nicht wie geplant die Mittel zur Einführung eines neuen Dokumentenmanagementsystems einsetzen.
Weiter hat das Land Schleswig-Holstein eine Kostenzusage hinsichtlich der Bereitstellung von zentralen Onlinediensten erst nach der Haushaltsanmeldung gegeben, so dass es hier zu erheblichen Einsparungen gekommen ist.
Aufgrund dessen können die erforderlichen Deckungsmittel in Höhe von 1.3 MIO vom Bereich 1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie bereitgestellt werden.