Vorlage - VO/2023/12409  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. §82 I GO für das Haushaltsjahr 2023 im Produkt 111007 Informationstechnik
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.105 - Informationstechnik Bearbeiter/-in: Klahn, Torsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
29.08.2023 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. §82 I GO überplanmäßig folgende Mittel im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

111007.5271004

Informationstechnik. Aufwand für Datenverarbeitung

2023

  1.300.000,00 €

Gesamt

 

 

  1.300.000,00 €

 

Deckung

 

 

 

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

111032.5271000

DOS. Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

2023

     800.000,00

111032.5291000

DOS. Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen

2023

     500.000,00 €

Gesamt

 

 

  1.300.000,00

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.010 Fachbereichscontrolling 1

Zustimmung

1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie

Zustimmung

1.201 Haushalt und Steuerung  

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Vertragliche Verpflichtungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Insbesondere durch die folgenden Ereignisse kommt es zu einem deutlich höheren Aufwand im Bereich Informationstechnik:

  1. Erhöhung der Wertgrenze von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 150,00 netto auf 250,00 EUR netto
  2. Vertragsverpflichtungen aus dem Jahr 2022, deren Umsetzung erst im Haushaltsjahr 2023 realisiert werden konnte
  3. Preissteigerungen bei bestehenden Wartungsverträgen für Hard- und Software und der Abschluss neuer Verträge bedingt durch Aufgabenzuwachs (z.B. durch die Einführung eines neuen Informationssicherheits-Managementsystems).

 

 

Zu 1.)

Die Wertgrenze für die Abgrenzung konsumtiver Haushalt / investiver Haushalt beträgt NEUab 2023 grundsätzlich 250 EUR ohne Umsatzsteuer entsprechend des im März 2023 veröffentlichten Haushaltsrundschreiben. Die Haushaltsplanung 2023 erfolgte entsprechend der vormals gültigen Regelung mit der Wertgrenze von 150 EUR für Geringwertige Wirtschaftsgüter.

Die Änderung der Wertgrenze hat zur Folge, dass Hardware, die vom Bereich 1.105 investiv für 2023 geplant wurde nun über das Konto „Aufwand für Datenverarbeitung und damit aus dem konsumtiven Teil des Haushaltes zu finanzieren ist. Diese haushälterische Änderung hat für das gesamte Haushaltsjahr 2023 einen Mehraufwand von ca. 450T EUR im Bereich Informationstechnik zur Folge.

 

Zu 2.)

Im vergangenen Jahr konnten zahlreiche IT-Dienstleister aufgrund von Unterkapazitäten in Folge der Coronazeit vertraglich vereinbarte Abrufkontingente und Consultingleistungen oftmals nicht plangemäß in 2022 erbringen. Zum Zeitpunkt der frühen Haushaltsplanung war diese Entwicklung noch nicht absehbar. Eine Bildung von Rückstellungen war nicht möglich, da die Vertragsverpflichtungen zwar bereits geschlossen waren, aber die entsprechenden Leistungen noch nicht in 2022 erbracht wurden.

Daraus resultiert ein Mehrbedarf von ca. 400 T EUR, der bei der Planung des Haushalts 2023 so nicht abgeschätzt werden konnte.

 

Zu 3.)

Die Informationstechnik hat insgesamt ca. 150 Lizenz-, Dienstleistungs- und Wartungsverträge mit einem derzeitigen Volumen von ca. 3.7 MIO EUR hrlichen Kosten; davon ca. 3 MIO EUR gebunden in Aufwand für Datenverarbeitung.

Hier kommt es zu Abweichungen in Höhe von ca. 450T EUR bedingt durch:

-          Neuverträge und Vertragserhöhungen (280T EUR)

-          Nachlizenzierungen von Softwareprodukten in Folge der Erweiterung von IT Arbeitsplätzen (170T EUR)

 

Der Bereich Informationstechnik stellt fest, dass Hersteller das Inflationsumfeld für überproportionale Preiskorrekturen nutzen. Der Bereich Informationstechnik stellt weiter fest, dass der Markt sich immer stärker von Kauflizenzen (Kosten hierfür sind investiv zu planen) hin zu Miet-/Subscription Lizenzen (Kosten sind konsumtiv zu planen) entwickelt. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich in den kommenden Haushaltsjahren fortsetzt und deutlich weniger investive und deutlich mehr konsumtive Mittel für Softwareprodukte erforderlich werden.

 

Die vorgenannten finanziellen Erhöhungen von kumuliert 1.3 MIO EUR können vom Bereich 1.105 Informationstechnik nicht durch eigene Mittel aufgefangen werden.

 

Der Bereich 1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie konnte aufgrund von Personalvakanzen nicht wie geplant die Mittel zur Einführung eines neuen Dokumentenmanagementsystems einsetzen.

Weiter hat das Land Schleswig-Holstein eine Kostenzusage hinsichtlich der Bereitstellung von zentralen Onlinediensten erst nach der Haushaltsanmeldung gegeben, so dass es hier zu erheblichen Einsparungen gekommen ist.

 

Aufgrund dessen können die erforderlichen Deckungsmittel in Höhe von 1.3 MIO vom Bereich 1.103 Digitalisierung, Organisation und Strategie bereitgestellt werden.

 


 


Anlagen