Vorlage - VO/2023/12141-03  

Betreff: SPD + FW ÄA zu Neufassung der Satzung des Jugendamtes
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12141
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft möge folgende Änderung in der Neufassung der Satzung des Jugendamtes (VO/2023/12141) beschließen:

 

In § 5 Abs. 5 Ziff. d) heißt es:

 

ein Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

 

ändern in:

 

ein Mitglied und die persönliche Vertretung aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

 

 


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12141   Neufassung der Satzung des Jugendamtes   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/12141-01   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Vorlage 2023/12141 Neufassung der Satzung des Jugendamtes   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses
2023/12141-01-02   Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Vorlage 2023/12141 Neufassung der Satzung des Jugendamtes   4.513 - Jugendarbeit   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2023/12141-03   SPD + FW ÄA zu Neufassung der Satzung des Jugendamtes   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag der SPD & FW