Vorlage - VO/2023/12286  

Betreff: Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck (KS): Feststellung Jahresabschlüsse 2019 und 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
29.08.2023 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KS JA 2019 mit PB
KS_JA2020
KL PB 2020

Beschlussvorschlag

1)      Der Jahresabschluss 2019 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck mit einem Fehlbetrag von -624.792,06€ wird festgestellt.

2)      Dieser Fehlbetrag wurde durch die Hansestadt Lübeck bereits unterjährig ausgeglichen.

3)      Der Jahresabschluss 2020 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck mit einem Fehlbetrag von -716.368,47 wird festgestellt.

4)      Dieser Fehlbetrag wurde durch die Hansestadt Lübeck bereits unterjährig ausgeglichen.

5)      Die dazugehörenden Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2023/12016 u 17), die am 22.03.2023 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.041.7 Kulturstiftung Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

In der Satzung der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der Kulturstiftung sind die Beträge bereits geflossen und wurden nach der jeweiligen Abschlusserstellung in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten der Hansestadt Lübeck geordnet.

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfberichten war nicht erforderlich.
 


Anlagen

+ JA 2019 der KS mit Prüfbericht des RPA

+ JA 2020 der KS mit Prüfbericht des RPA
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KS JA 2019 mit PB (1879 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich KS_JA2020 (1269 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich KL PB 2020 (511 KB)