Vorlage - VO/2023/12229  

Betreff: Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Virchowstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LJ 2574
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
29.08.2023 
1. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Kaufpreisberechnung
Anlage 3 - Öffentlichkeit
Anlage 4 - Lageplan

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2024 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Wiebke Ketzler belastete Grundstück in Lübeck, Virchowstraße 22 zur Größe von 575 m² ist an die Erbbauberechtigte zu einem Kaufpreis in Höhe von 178.250,00 EUR zu verkaufen.

 

2. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von dem Käufer zu tragen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 


Begründung

Das Grundstück beck, Virchowstraße 22 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet, aber im Geltungsbereich der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil St. Jürgen. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB sowie nach dem Erhaltungsrecht gem. § 172 BauGB.

Die Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 26.01.2023 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigte hat am 30.03.2023 fristgerecht schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchte.

Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO Nr. 2015/03216) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet sich auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand 01.01.2022 des Grundachterausschusses für Grundstückswerte und des Beschlusses vom 18.05.2017 (Wegfall des Aufschlages von 10 %) gem. Anlage 2 dieser Vorlage. Gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO/2023/12072 Ziffer 17) ist die Anwendung der Beschlüsse vom 28.04.2016 und 18.05.2017 zugelassen.

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 132,28.

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Kaufpreisfindung

Anlage 3 Öffentlichkeit

Anlage 4 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB)    
Anlage 4 2 öffentlich Anlage 2 - Kaufpreisberechnung (31 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3 - Öffentlichkeit (349 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (2742 KB)