Vorlage - VO/2023/12040-01  

Betreff: Fraktion Freie Wähler & GAL, Bündnis 90/Die Grünen, AT zu VO/2023/12040 Städteinitiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Entscheidung
15.05.2023 
85. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
04.09.2023 
1. Sitzung des Bauausschusses (konstituierende Sitzung, gemeinsame Sitzung mit dem Schul und Sportausschuss zu TOP 3.3) zurückgestellt   
18.09.2023 
3. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck unterstützt die Städteinitiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ und schließt sich mit Unterzeichnung der Erklärung deren Forderungen an.
 


Begründung

Das deutschlandweite Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ setzt sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Von sieben Städten im Juli 2021 gegründet, umfasst das Bündnis mittlerweile über 350 Städte und Gemeinden.

 

Die Kommunen haben immer noch nicht die glichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regel-

chstgeschwindigkeit.“

 

 

Quelle:
https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Dezernat-5/2021/kurzpapier-staedteinitiative-tempo-30-mit-unterstuetzern.pdf
 


Anlagen