Vorlage - VO/2023/12076  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 - 1.+2. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.09.2023 
2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 zurückgestellt   
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Investiv 1.HJ 2022
Investiv 2.HJ 2022
Konsumtiv 1.HJ 2022
Konsumtiv 2.HJ 2022
Geringbeträge 1.HJ 2022
Geringbeträge 2.HJ 2022
Stiftungen 2022

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2022


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt     917.579,59 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt  5.122.919,77 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt     443.100,00 EUR

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR erfolgt eine detaillierte Berichterstattung. Unterhalb der Wertgrenze wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 

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Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 1. HJ. Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

2 2. HJ. Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 1. HJ. Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

4 2. HJ. Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

5 1. HJ. Geringbeträge Konsumtiver/Investiver Haushalt (<5.000 EUR)

 

6 2. HJ. Geringbeträge Konsumtiver/Investiver Haushalt (<5.000 EUR)

 

7 Einzelaufstellung Haushalte der Stiftungen)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Investiv 1.HJ 2022 (559 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Investiv 2.HJ 2022 (293 KB)    
Anlage 6 3 öffentlich Konsumtiv 1.HJ 2022 (193 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Konsumtiv 2.HJ 2022 (230 KB)    
Anlage 7 5 öffentlich Geringbeträge 1.HJ 2022 (303 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich Geringbeträge 2.HJ 2022 (307 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich Stiftungen 2022 (347 KB)