Vorlage - VO/2023/12062  

Betreff: Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
15.05.2023 
85. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
04.09.2023 
1. Sitzung des Bauausschusses (konstituierende Sitzung, gemeinsame Sitzung mit dem Schul und Sportausschuss zu TOP 3.3) zurückgestellt   
18.09.2023 
3. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
09.10.2023 
4. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
06.11.2023 
5. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
15.01.2024 
9. Sitzung des Bauausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu TOP 6.4.1 und TOP 6.4.2) zurückgestellt   
05.02.2024 
10. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.02.2024 
11. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 In allen Stadtteilen soll künftig die Quote des geförderten Wohnraumes bei Neubauten und  

Modernisierungen mindestens 30% des umbauten Raumes betragen. Dabei sind Stadtteile mit einer geringen Quote von geförderten Wohnungen mit Priorität zu versehen.

Auf eine ausgewogene Mischung von gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ist zu achten.

Aufgrund des Fehlens von kleineren 1-2 Zimmer Wohnungen auf dem heutigen Wohnungsmarkt sind insbesondere und vorrangig kleine Wohnungen zu bauen sowie Wohnraum für Wohngruppen auch bei Modernisierungen zu konzipieren.


Begründung:

 

In Lübeck werde zu wenig bezahlbarer Wohnraum geschaffen“. So kritisierten mehr als 30           Beratungsstellen, Verbände und Vereine, der Behindertenbeirat und federführend der Senior:innenbeirat jüngst die Lübecker Politik und Verwaltung.

Trotz des Beschlusses aus dem Jahr 2016 mindestens 30% gefördert ist das Ergebnis nicht       zufriedenstellend. Menschen in schwierigen Lebenslagen finden in Lübeck keinen Wohnraum mehr.

Die 30% Quote darf sich nicht an der Anzahl der geplanten Neubauwohnungen im Geschoss-wohnungsbau orientieren, sondern muss sich bei Neubauprojekten aus der Gesamtfläche des geplanten umbauten Raumes im B-Plan ergeben.

Hinsichtlich des sparsamen Flächenverbrauches und der geforderten ökologischen Standards sind in den nächsten Jahren somit vorrangig Neubauprojekte gefragt, die von Bürger:innen mit kleinem und mittlerem Einkommen bezahlt werden können.

Bei Modernisierungen muss neben den kleinen Wohnungen auch der Bedarf an großen bezahlbaren Wohnungen gedeckt werden. Für Familien mit mehr als 2 Kindern, für Student:innen, für behinderte Menschen und Senior:innen mit einem erhöhten Bedarf an ein Miteinander oder an Pflege. Letzteres macht auch die Bezahlbarkeit von Wohnraum und Pflege möglich, wirkt gegen Einsamkeit und ermutigt zum Wohnungstausch Einfamilienhaus gegen Wohngemeinschaftsplatz oder kleine bezahlbare Wohnung und im Gegenzug Platz für junge Familien.

 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12062   Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates
VO/2023/12062-01   Änderungsantrag SPD Fraktion: Sozialer Wohnungsbau   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag der SPD-Fraktion