Vorlage - VO/2023/12047  

Betreff: BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Betreuungsverträge KTP und Kita
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Hinsichtlich der zeitlichen Überschneidung von bestehenden Kindertagespflege-Verträgen und Kita-Verträgen von Eltern bitten wir um Beantwortung, wie seitens der Verwaltung und dem mit dieser Aufgabe von der Verwaltung beauftragen Verbund für Kindertagespflege umgegangen wird:

 

Wer erhält und aus welchen Gründen die öffentlichen Fördergelder für den Betreuungsplatz, wenn Eltern sowohl einen Vertrag mit einer Kindertagespflege als auch einer Kita abschließen müssen:

 

a)    die Kindertagespflegeperson?

b)    die Kita?

c)    sowohl die Kindertagespflegeperson als auch die Kita?

 


Begründung

Immer wieder kommt es dazu, dass Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege parallel zu dem Vertrag einen Kita-Betreuungsvertrag abschließen ssen. Sei es,

  • weil sie andernfalls den Kitaplatz nicht erhalten ("Kitaplatz-Freihaltevertrag", d.h. der Platz wird vertraglich nur an das Kind zu einem von der Kita festgelegten Zeitpunkt vergeben, unabhängig davon, ob das Kind zu dem Zeitpunkt oder erst später in der Kita betreut wird, andernfalls erhalten die Eltern diesen Kitaplatz nicht) oder aber
  • weil die Eingewöhnung in der Kita über einen festgelegten Wochenzeitraum gemäß der pädagogischen Eingewöhnungskonzepte stundenweise gesteigert wird, und in den anderen Zeiten des Tages weiterhin die Betreuung in der Kindertagespflege aufgrund der Berufstätigkeit oder anderen Gründen der Eltern notwendig ist.

 

Bekannt ist bisher, dass Eltern bei parallelen Verträgen ihren jeweiligen Elternanteil für die Betreuungsgebühren sowohl an die Kindertagespflegeperson als auch an die Kita zahlen müssen.

 

Unklarheiten gab es jedoch in der Vergangenheit dahingehend, welche Stelle (Kita oder Kindertagespflege) den öffentlichen Teil der finanziellen Betreuungsplatzförderung erhält, wenn Eltern aus den oben genannten Gründen in die Zwangssituation kamen, parallel einen Vertrag bei der Kindertagespflege und einen mit einer Kita abschließen zu müssen.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12047   BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Betreuungsverträge KTP und Kita   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2023/12047-01   Beantwortung der Anfrage von BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Betreuungsverträge KTP und Kita (VO2023/12047)   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich