Vorlage - VO/2023/11886  

Betreff: Wahlvorschlag zur Bildung des Gemeindewahlausschusses zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Lege, Beate
Beratungsfolge:
Senat
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
23.02.2023 
38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zur stellv. Gemeindewahlleiterin wird Frau Beate Lege, Bereichsleiterin 1.102 Logistik, Statistik und Wahlen gewählt.

 

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 werden als Beisitzer/Innen und stellvertretende Beisitzer/Innen gewählt:

 

                               Beisitzerinnen/Beisitzer         Stellvertreterinnen/Stellvertreter

 

S P D - Fraktion

Schiebe, Sophia

xstraße 59

23552 Lübeck

Siebdrat, Ulrike

Resebergweg 4

23569 Lübeck

 

 

 

S P D - Fraktion

Wassermann, Ursula

Adlerstraße 39B

23554 Lübeck

Wangrin, Norbert

Erika-Gerstung-Str. 30

23568 Lübeck

 

 

 

C D U - Fraktion

Grohmann, Siegfried

Bardowieker Weg 90

23568 Lübeck

Ingwersen, Jan

Sibethstraße 16

23570 Lübeck

 

 

 

C D U - Fraktion

Schaefer-Güngör, Susanne

Goldberg 21

23562 Lübeck

mer, Günter

Huntenhorster Weg 17

23564 Lübeck

 

 

 

ndnis 90 /

Die GRÜNEN

ller, Bernd

Weiter Lohberg 13

23552 Lübeck

Kuncke, Katja

Albert-Schweitzer-Straße 51

23566 Lübeck

 

 

 

ndnis 90

Die Grünen

Grabitz, Frederike

Schlumacherstraße 5/4

23552 beck

Schindler, Daniela

Hansestraße 109

23558 Lübeck

 

 

 

AfD -Fraktion

 

Alt, Herwig

Lerchenweg 50

23562 Lübeck

Marschner, Gabriele

xstraße 109

23552 Lübeck

 

 

 

Die Unabhängigen

Frings, Günther

nnauer Ring 64

23570 Lübeck

Friemer, Gabriele

Elisabeth-Haseloff-Straße 4

23552 Lübeck


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Belange sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindekreiswahlgesetz i. V. m. Gemeindewahlordnung Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Am 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Auf der Grundlage des § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist als erstes Wahlorgan der Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck zu bilden.

 

Gemeindewahlleiter und Vorsitzender ist kraft Gesetzes der Bürgermeister. Dem Wahlausschuss gehören acht Beisitzer: innen an, die von der Bürgerschaft aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt werden.

 

r die Zusammensetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

 

Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sind im Wesentlichen:

- die Einteilung der Hansestadt Lübeck in Kommunalwahlkreise

- die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie

- die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
 


Anlagen

keine