Vorlage - VO/2022/11680-02  

Betreff: Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag der CDU-Fraktion betr. Behindertenbeirat
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2022/11680
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.02.2023 
38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 24.11.2022 den Antrag VO/2022/11680 der CDU-Fraktion an den Hauptausschuss überwiesen mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

Der Antrag war zum Zeitpunkt der Überweisung ohne inhaltliche Erläuterungen. Mit der VO/2022/11680-01-01 wurde zur Sitzung des Hauptausschusses folgender Inhalt nacherfasst, über welchen letztendlich durch den Hauptausschusses beraten wurde und auf dessen Grundlage die Empfehlung des Hauptausschusses an die Bürgerschaft ergeht:

 

Zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.01.2023 wurde hierzu nachstehend aufgeführter interfraktioneller Austauschantrag eingereicht:

 

1. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

vom (Datum der Ausfertigung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.04.2022 (veröffentlicht am 26.04.2022 im Internet unter www. Bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 26.01.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

1.

Dem § 14 Abs. 4 Nr. 5) wird folgender Satz 3 angefügt:

 Der jeweilige Beirat hat für die Ausschüsse ein fest beauftragtes Mitglied und kann bis zu zwei Stellvertretungen benennen. Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse im Sinne von § 6 als beauftragte Mitglieder nach § 47e Abs. 2 Satz 2 GO erhält das beauftragte Mitglied, bei Teilnahme an der Ausschusssitzung, ein Sitzungsgeld nach Satz 1. Entsprechendes gilt im Vertretungsfall für ein stellvertretendes Mitglied.“

2.

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom __________ (Az.:            ) erteilt.

Lübeck, den

Jan Lindenau

rgermeister

 

Es gab keine Wortmeldungen.

 

Empfehlung:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Antrag zu beschließen.


Begründung


 


Anlagen

Keine

Stammbaum:
VO/2022/11680   Behindertenbeirat   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2022/11680-02   Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag der CDU-Fraktion betr. Behindertenbeirat   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Empfehlung eines Ausschusses