Vorlage - VO/2022/11757  

Betreff: Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung der
Jahresabschlüsse 2015 und 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2023 
6. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
JJK JAs 2015 u 2016 m Prüfb

Beschlussvorschlag

 

1)      Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € wird gem. § 92
Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2)      Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis von -54.693,38 wird durch die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH) nach dazu noch ausstehender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt beck zum Jahresabschluss 2015 der Stiftung HGH, ausgeglichen.

 

3)      Der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresergebnis von 0,00 € wird gem. § 92
Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

4)      Das tatsächlich erwirtschaftete Ergebnis von -6.569,37 wird durch die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH) nach dazu noch ausstehender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadtbeck zum Jahresabschluss 2016 der Stiftung HGH, ausgeglichen.

 

5)      Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.09.2022 abschließend beraten wurde (VO/2022/11451) wird zur Kenntnis genommen.


 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die seitens der Stiftung erwirtschafteten Erträge sind nicht auskömmlich und wurden daher
durch die immer noch solvente Stiftung Heiligen-Geist-Hospital im Rahmen des gleichartigen
Stiftungszwecks ausgeglichen.

Dies erfolgt allerdings mit dem Jahresabschluss 2016 letztmalig!


 


Anlagen

Jahresabschlüsse mit Prüfberichten
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JJK JAs 2015 u 2016 m Prüfb (2086 KB)