Vorlage - VO/2022/11696  

Betreff: Zentrale Stelle Rettungsdienst - Anstalt öffentlichen Rechts - Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
17.01.2023 
31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.01.2023 
74. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2023 
37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2: Finanzplan, Wirtschaftsplan, Ergebnisverwendung

Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan (inkl. fünfjährigem Finanzplan und Ergebnisverwendung) des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) wird zugestimmt.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

entfällt

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 16 Abs. 1 Landesverordnung über Kommunalunternehmen / § 9 Abs. 4 Nr. 3 Organisationssatzung ZSR AöR

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) ist ein durch alle

Rettungsdienstträger (die Kreise und kreisfreien Städte) im Land Schleswig-Holstein zum 01.03.2022 errichtetes Kommunalunternehmen im Bereich des Rettungsdienstes. Der Zweck des Unternehmens ist die Umsetzung der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) übertragen worden. Der Beitritt der HL zur ZSR AöR wurde am 27.01.2022 von der Bürgerschaft beschlossen (VO/2021/10508).

 

Ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts hat gemäß § 16 Abs. 1 der

Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans der ZSR AöR.


Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wurde am 10.11.2022 vom Verwaltungsrat festgestellt. Die Feststellung des Wirtschaftsplans bedarf neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats gem. § 9 Abs. 4 Nr. 3 der Organisationssatzung der ZSR AöR auch der Zustimmung aller Träger der ZSR AöR, sowie des Landes Schleswig-Holstein.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 stellt aufgrund des Umstandes, dass derzeit noch kein Personal in der ZSR AöR angestellt ist und noch keine Sachmittel beschafft wurden, die Planung dar, in der die zu erwartenden Kosten bei vollumfänglichem Betrieb abgebildet sind, das heißt mit der Besetzung aller Stellen und Ausgaben für die erforderliche Ausstattung. Dieser Wirtschaftsplan bildet insoweit den geplanten Betrieb ab.

 

Die Kostensteigerung für das Wirtschaftsjahr 2023 gegenüber der vorjährigen Planung in Höhe von 91.579 EUR ergibt sich fast ausschließlich aus Personalkostensteigerungen. Der auf die HL entfallende Kostenanteil erhöht sich dadurch entsprechend von 31.482 EUR um 5.371 EUR auf 36.853 EUR. Die Kostensteigerung resultiert aus der Höhergruppierung der auszuschreibenden Stelle für den ärztlichen Vorstand der ZSR R. Die Höhergruppierung erfolgt, da es bisher nicht gelungen ist, die Stelle zu besetzen und diese so r potenzielle Bewerber:innen attraktiver gestaltet werden soll. Zusätzlich zu den 36.853 € sind  in 2023 von der HL 8.471 € zu erbringen. Dieser Betrag ist von der AöR für Investitionen vorgesehen.  

 

Die anfallenden Kosten für die Aufgabe der ZSR AöR sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 SHRDG Kosten des Rettungsdienstes und als solche durch Benutzungsentgelte refinanzierbar. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt beim Produkt 127001 Rettungsdienst.

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Finanzplan, Wirtschaftsplan, Ergebnisverwendung
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (105 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2: Finanzplan, Wirtschaftsplan, Ergebnisverwendung (2069 KB)