Vorlage - VO/2022/11638  

Betreff: Antrag aus der Einwohner:innenversammlung vom 03.11.2022
Bürger:innenbeteiligung stärken
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
06.12.2022 
73. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herr Florian Doll beantragt:

Die Bürgerschaft wird aufgefordert, die Anträge und Anregungen aus der Einwohner:innenversammlung ernst zu nehmen, sich inhaltlich mit ihnen auseinander zu setzen und nicht wegen reiner Formalien oder unpassender Formulierungen ersatzlos abzulehnen. Wenn die Anträge oder Anregungen inhaltlich auf politische Zustimmung bei Fraktionen oder Mitgliedern der Bürgerschaft stoßen, aber aufgrund von Formalien nicht direkt so umgesetzt werden können, soll das Büro der Bürgerschaft ggf. unter Einbeziehung der entsprechenden Fachabteilung der Verwaltung und des Antragstellenden einen Änderungsantrag erarbeiten und somit das inhaltliche Thema in die politischen Entscheidungsgremien eingebracht werden.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Es handelt sich um einen Antrag aus der Einwohner: innenversammlung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 16 b GO  S.-H.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein nnen nicht beziffert werden

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

Entfällt, da es sich um einen Antrag aus der Einwohner:innenversammlung handelt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Entfällt.

 


Begründung


 


Anlagen

Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind gem. Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck (§ 11 Abs. 6) innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft zu beraten und zu behandeln.