Rechtliche Grundlage
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.
Der Jahresabschluss wird daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.
Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.
Prüfung und Ergebnis
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 wurde zeitgerecht begonnen, allerdings erfolgte die Aufstellung nicht im Rahmen der EigVO innerhalb von 3 Monaten. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum von April 2022 bis Juli 2022.
Der Wirtschaftsprüfer Ebner Stolz hat einen Bericht über die Prüfung erstellt, der neben den allgemeinen Prüfungsfeststellungen auch einzelne Hinweise auf zukünftige Handlungsbedarfe enthält.
Das Testat zum Jahresabschluss 2021 wird ohne Einschränkung erteilt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2021 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landes-rechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggfls. nachgereicht.
Jahresabschluss 2021 der EBL
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2021, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erfolgsübersicht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.
Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen Berichts: "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Entsorgungsbetriebe Lübeck".
Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2021 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2021 von EUR 493.984.718,23
mit einer Summe der Erträge von EUR 116.024.746,78
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR 103.055.016,41
und einem Überschuss von EUR 12.969.730,37
festgestellt.
Behandlung des Jahresergebnisses
Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 12.969.730,37 in die `Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen` einzustellen.
Der Überschuss wird in die oben genannte Rücklage eingestellt und kommt damit dem Gebührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs. 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage, die in den Vorjahren unterdotiert wurde, zu bedienen.