Vorlage - VO/2022/11520-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Fragen zur Konzeption, Bergung und Konservierung des Schiffswracks in der Trave
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2022/11520
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schneider, Manfred
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Fragen zur Konzeption, Bergung und Konservierung des Schiffswracks in der Trave.

 


 


Begründung

 

  1. Auf welcher Beschlussgrundlage hat der Bürgermeister beschlossen, das Schiffswrack in der Trave zu bergen und ausstellungsreif zu konservieren?

 

Mit Bekanntwerden des Fundes hat die Hansestadt Lübeck als Obere und Untere Denkmalschutzbehörde zu prüfen, ob es sich bei dem Wrackfund um ein im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein (DSchG-SH) zu schützendes Objekt handelt. Dies ist der Fall. Der Fund selbst wurde geprüft, der Denkmalwert sofort erkannt, und dementsprechend wurde das Wrack unverzüglich als Denkmal Nr. 283 in die Denkmalliste der Hansestadt Lübeck übernommen. Somit gilt nach DSchG-SH hier vor allem auch der Schutz vor Gefährdung (§ 16).

Ein Konzept hierzu wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Primäres Ziel ist zunächst der Erhalt des Objektes entsprechend dem rechtlichen Auftrag, welcher eine „ausstellungsreife Konservierung“ nicht umfasst. Ob zum Erhalt im Sinne des DSchG-SH eine Bergung erforderlich/empfehlenswert ist, wird in der ausführlichen Verwaltungsvorlage dargelegt.

 

 

  1. Wann wird dazu eine Verwaltungsvorlage zu erwarten sein?

 

Die Recherchen und Voruntersuchungen sowie Auswertungen der Fachgutachten im Sinne bzw. zum Schutz des Fundes werden in Kürze abgeschlossen sein. Die ausführliche Beschlussvorlage wird den Gremien im November vorgelegt.

 

 

  1. Welche Form der Ausstellung strebt der Bürgermeister an?

 

Ob eine Ausstellung des Wrackfundes in Erwägung gezogen wird, bleibt den weiteren Untersuchungen und deren Bewertungen im Nachgang einer Bergung vorbehalten

 

 

  1. Welcher Raumbedarf, welche Anforderungen an Klimatisierung und Unterhaltung bestehen für die Ausstellung des Schiffswracks?

 

Erst die wissenschaftliche Untersuchung des geborgenen Ist-Zustandes wird ein weiteres Planen hinsichtlich Ausstellungskonzeptionen ermöglichen.

 

 

  1. Welche Kosten entstehen in welchem Zeitraum für die Bergung des Schiffswracks?

 

Hierzu wird ebenfalls auf die für November angekündigte Beschlussvorlage verwiesen. Zum Sachstand: Eine internationale Marktlagensondierung bzgl. Infrage kommender Fachfirmen, ist abgeschlossen. Wichtige Aspekte zur möglichen Preisgestaltung wie z.B. die zur Verfügungstellung von z.B. Wasserfahrzeugen seitens der HL werden momentan geprüft.

 

 

  1. Welche Kosten entstehen in welchem Zeitraum für die Konservierung des Schiffswracks?

 

Dies kann im Falle der Notwendigkeit und Beschlussfassung zur Bergung erst danach geplant und eingeschätzt werden. Indes gibt es bereits die Möglichkeit eine potentielle Konservierung mittels Polyethylenglycol (PEG) synergetisch und nachhaltig durchzuführen, um die Kosten für den Rohstoff PEG zu minimieren.

 

 

  1. Welche Kosten sind für die Schaffung einer Ausstellungsfläche und für die laufenden Kosten der Ausstellung des Schiffswracks zu kalkulieren?

 

Die Kosten bzgl. einer potentiellen Ausstellung und der damit verbundenen Parameter werden ermittelt, wenn die Untersuchungen im Nachgang einer Bergung die dauerhafte Konservierung und entsprechende Ausstellung empfehlen.

 

 

  1. Warum wird vor einer Entscheidung der zuständigen Gremien zu diesem Konzept die Anmietung einer Gewerbehalle mit einem langfristigen Mietvertrag vorgelegt?

 

Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die bisherigen Recherchen und Gutachten deuten darauf hin, dass eine Bergung sowie der Erhalt des Fundes an Land unumgänglich sein könnten (Faktoren sind z.B. die Schiffsbohrmuschel, Strömung, Klimawandel, Gefährdung des Schiffsverkehrs durch Abdeckung usw.). Sollte das Winterhalbjahr 2022/23 für eine Bergung genutzt werden, um eine weitere Zerstörung des Fundes zu verhindern, müssen bereits jetzt Vorkehrungen dazu getroffen werden.

Der Vermieter offerierte die glichkeit, eine Ausstiegsklausel zum 31.12.2024 zu ziehen, die die Hansestadt Lübeck nicht begründen muss. Die HL hätte somit die Gelegenheit entsprechend der notwendigen Untersuchungen nach einer Bergung eine finale Entscheidung darüber zu treffen, ob eine anschließende dauerhafte Konservierung durchgeführt werden kann. Wenn ja, würde sich der Mietvertrag um die weiteren Restjahre verlängern, die es gemäß Recherchen und Gutachten benötigen würde.

 

 


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2022/11520   Anfrage des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Fragen zur Konzeption, Bergung und Konservierung des Schiffswracks in der Trave   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Anfrage
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