Vorlage - VO/2022/11523  

Betreff: Dringlichkeitsvorlage: Zusätzliche Schaffung von 17 Stellen im Bereich Soziale Sicherung für den Haushalt 2023 aufgrund der Wohngeldreform
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Blank, Daniel
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Haushalt 2023, im Stellenplan des Bereiches Soziale Sicherung, 17 zusätzliche Stellen zur Umsetzung der angekündigten Wohngeldreform vorzusehen.

Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, die Stellen möglichst bereits in 2022 auszuschreiben. Die entsprechenden Stellen sind aus dem Stellenplan 2022 zur Verfügung zu stellen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201

Zustimmung

2.500

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da diese nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung und der Aufstellung des Stellenplanes war die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldreform nicht vorhersehbar und dementsprechend auch nicht eingeplant.

Der Bereich Soziale Sicherung berichtete bereits im Sozialausschuss am 06.09.2022 über einen erheblichen Personalmehrbedarf, sollten sich die von der Bundesregierung im Rahmen der Wohngeldreform getätigten Aussagen bestätigen.

 

Mittlerweile haben sich die Inhalte der Wohngeldreform weiter konkretisiert. Ziel des Bundes ist es, die Anzahl der Wohngeldempfänger:innenhaushalte zu verdreifachen. Das Innenministerium des Landes SH geht aktuell davon aus, dass sich die Antragszahlen daher vervier- bis verfünffachen werden. Das aktuelle jährliche Antragsvolumen bei der Hansestadt Lübeck liegt bei ca. 5.400 Anträgen. Für die Bearbeitung sind aktuell 10 Sachbearbeiter:innenstellen im Stellenplan vorhanden.  

Ein weiteres Ziel des Bundes ist, mit den Gesetzesänderungen zu bewirken, dass den Bürger:innen bereits im Januar, gegebenenfalls als Vorausleistung mit nachträglicher Überprüfungs- und Rückzahlungspflicht, die Leistungen ausgezahlt werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll dem Bundeskabinett am 28.09.2022 vorgelegt werden und möglichst ab dem 01.01.2023 gelten.

Das Wohngeld wird zu je 50% vom Bund und vom Land finanziert. Bei der Hansestadt Lübeck fallen daher im Rahmen der Antragsbearbeitung lediglich Personal- und Sachkosten an.

 

Unter Einbindung der Stabsabteilung Strategie und Innovation geht der Fachbereich 2 aktuell von einem zusätzlichen Bedarf von mindestens 17 Stellen (12x EG9a und 5x A9) aus. Um u.a. eine ausreichende Einarbeitung der zusätzlichen Kräfte zum Anspruchsdatum 01.01.2023 zu gewährleisten ist es notwendig, die Stellen möglichst bereits im Jahr 2022 auszuschreiben und zu besetzen. Die unterjährige Ordnung der Stellen und der Haushaltsmittel erfolgt im bestehenden Haushalt 2022.

 

Parallel wird der Fachbereich 2 weitere Maßnahmen zur Bewältigung des erwarteten Antragsvolumens prüfen und umsetzen. Vor allem im Bereich der Digitalisierung wird in Zukunft eine deutliche Aufwandsreduzierung erwartet. So ist die Wohngeldstelle der Hansestadt Lübeck bereits seit 2 Jahren Pilotbereich bei der Onlineantragsstellung. Zur medienbruchfreien Bearbeitung der Anträge fehlt bisher jedoch eine entsprechende Schnittstelle für den Datentransfer. Das Land SH hat zur Wohngeldreform eine entsprechende Schnittstelle in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da sich die Inhalte und Auswirkungen der von der Bundesregierung angekündigten Wohngeldreform erst im Laufe des Monates September 2022 weiter konkretisiert haben, konnte der Bedarf von 17 zusätzlichen Stellen erst kurz vor den Sitzungen des Hauptausschusses am 27.09.2022 und der Bürgerschaft am 29.09.2022 ermittelt und verwaltungsintern abgestimmt werden. Ein geordneter Gremienlauf und eine reguläre Anmeldung über die entsprechenden Tagesordnungen war daher nicht möglich.  

Eine erste Ankündigung eines möglichen zusätzlichen Bedarfes erfolgte in der Sitzung des Sozialausschusses am 06.09.2022, unmittelbar nach der Pressekonferenz zum 3. Entlastungspaket. Parallel begann die verwaltungsinterne Abstimmung zum Umgang mit der Wohngeldreform.

 

 


 


Anlagen

./.