Vorlage - VO/2022/11465  

Betreff: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundeförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" - hier: Interessensbekundungsverfahren und Antragsstellung für Projekt "Karstadt Mixed-Use-Konzept"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Friedrich, Christina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.09.2022 
73. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
22.09.2022 
27. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_22-05-04 grobe Baukosten gesamt

Beschlussvorschlag

1)

Der Bürgermeister wird mit der Einreichung eines Förderantrags zum BundesprogrammSanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)““ beauftragt. Gegenstand ist das Projekt Umnutzung des ehemalige Karstadt-Sport-Hauses (Haus B) für ein sogenanntes Mixed-Use-Konzept im Sinne eines öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Dienstleistungszentrums.

 

2)

Die Hansestadt Lübeck beschließt die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von mind. 25 % (kommunaler Anteil für Kommunen in Haushaltsnotlage) bzw. 55 % (kommunaler Anteil für Kommunen ohne Haushaltsnotlage) der angesetzten Gesamtinvestition abzüglich der Kofinanzierung durch weitere Förderprogramme als ergänzenden Finanzierungsanteil zum Fördervolumen. Der Eigenanteil wird wie               unten dargestellt ab 2022 ff. bereitgestellt.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Diese ist erst im späteren Projektverlauf

anvisiert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Das zu fördernde Projekt muss im Sinne des Förderprogramms zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen sowie vorbildhaft hinsichtlich Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft liegt ein Planungsauftrag für das „Mixed-Use-Konzept im ehemaligen Karstadt-Haus Königstraße“ vor (Vorlage VO/2021/09711-03-02). Bezugnehmend auf die Vorlage VO/2021/09711 wurde bereits durch die Bürgerschaft am 25.03.2021 die Einreichung von Anträgen bei passenden Förderprogrammen bewilligt.

 

Im Zuge intensiver Bemühungen, geeignete Förderprogramme für die Finanzierung des Projektes zu finden, wurde nachstehend beschriebenes zukunftsweisendes Förderprogramm akquiriert.

Zur Einreichung einer Projektskizze muss im Vorwege über einen rgerschaftsbeschluss die Billigung an der Teilnahme eines Interessensbekundungsverfahrens bestätigt werden, um die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils gegenüber dem Fördermittelgeber zu bekräftigen. 

 

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK)

 

 

  1. rderinhalt

Gefördert werden Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Fokus liegt auf der besonderen Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

 

Voraussetzung einer Förderung bis 2027:

-          ssen den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen.

-          vorbildhaft hinsichtlich Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit

-          über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen

-          Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme mindestens Effizienzgebäude-Stufe 70 („EG70“) erreichen. Dabei soll auf fossile Energieträger verzichtet  werden, Ausnahmen nur in begründeten Fällen

-          Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit

 

Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten.

 

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen
chstbetrag begrenzt (Bundesanteil der Förderung in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro). Die maximale Zuschusshöhe beträgt 75 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Kommunen in Haushaltsnotlage (hierzu gehört die HL aktuell noch), ansonsten nur 45 v.H.

 

  1. Verfahren

Mit der Durchführung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadt-
entwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung (BBSR) beauftragt.

 

Die Antragsstellung erfolgt in 2 Phasen:

 

-          In der 1. Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadtrates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 30. September 2022 online einzureichen. Zuvor ist bis zum 23. September 2022 dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Interessenbekundung vorgesehen ist.

-          zu Beginn der 2. Phase (voraussichtlich Anfang des Jahres 2023) werden die zu fördernden Kommunen nach Projektauswahl durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen

-          die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres 2023 erteilt.

 

 

Umnutzung des ehemaligen Karstadt-Sport-Hauses (Haus B) für ein sogenanntes Mixed-Use-Konzept im Sinne eines öffentlichen Bildungs-, Kultur- und Dienstleistungszentrums

 

r die Umnutzung des ehemaligen Karstadt-Sport-Hauses ist eine Komplettsanierung erforderlich. Dies betrifft sowohl die energetische Sanierung der Gebäudehülle als auch die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, ggfls. auch besondere Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. All diese Maßnahmen könnten gefördert werden. Inwieweit die Anforderungen an die nicht-fossilen Energieträger erfüllt werden können, muss im weiteren Planungsprozess noch geklärt werden.

 

Im Sinne des INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK kann mit Erfüllung der Ziele aus dem Förderprogramm das Haus B Karstadt eine große Vorbildfunktion einnehmen hinsichtlich klima- und ressourcenschonendem Bauen sowie der Berücksichtigung der Anforderung an Barrierefreiheit.

 

 

Kosten/ finanzielle Auswirkungen

 

-          Gesamtinvestitionskosten

 

Der fortgeschriebene Kostenansatz als erste, oberflächige Einschätzung der zu erwartenden Umbaukosten für den Umbau des Karstadt-Gebäudes, ermittelt über Fläche + Kostenkennwert inkl. Baukostenindex zuzüglich Baunebenkosten und Unwägbarkeiten beläuft sich auf folgende Summe (s. Anlage 1):

 

voraussichtliche Investitionssumme:     rd. 24.000.000,00 EUR

(s. VO-2021-09711-03-02 vom 07.09.2021)

 

Fortgeschriebene Investitionssumme:    rd. 26.600.00,00 EUR

(s. Herleitung aufgrund Mehrflächen Haus C)

 

Hinzu kommen die Erwerbskosten für die Immobilie. Diese werden in der nichtöffentlichen

Vorlage VO/2021/09711-03 näher beziffert. Die Stadt rechnet in Kürze mit dem kaufvertraglichen Vollzug.

 

 

-          Haushalt gemäß Haushaltsentwurf 2023

Die finanzielle Ordnung erfolgt im Produktsachkonto 111029.578.7851 (Karstadt Mixed Use). Dort sind bereits ab 2022 die entsprechenden Mittel geordnet. Inklusive der mittelfristigen Finanzplanung sind dort bereits die nötigen 26,6 Mio. Euro vorgesehen. Nun gilt es entsprechende Gegenfinanzierungen durch Förderungen zu akquirieren. Dieses Programm könnte daher eine weitere Unterstützung für das ambitionierte Projekt sein.

 

Es wurden bereits Förderanträge gestellt und teilweise bewilligt, befinden sich weiter im Verfahren bzw. werden noch im Zuge des weiteren Projektfortschritts angestrebt:

 

Aktuell wurden bzw. werden folgende zusätzliche Förderprogramme akquiriert und weiterverfolgt:

 

    Bundes-Förderprogramm „“Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK mit einem Teilansatz für das Haus B Karstadt rderbescheid wird in Kürze erwartet

 

    Landes-Förderprogramm „rderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm)“ - rderbescheid liegt zwar vor; aber Änderungsantrag erforderlich aufgrund veränderter Aufgabenstellung; derzeit in Arbeit

 

    Landesförderprogramm „IMPULS 2030 - Aufnahme neben weiteren optionalen Schulbauprojekten in Prioritätenliste erfolgt, Antragsstellung 2023 erforderlich; Entscheidung zu einzureichendes Förderprojekt steht final noch aus.

 

    Weitere Förderprogramm werden geprüft z.B. DLC-Förderung des Landes

 

    Weitere Drittmittel z.B. aus Stiftungen oder Spenden sind noch denkbar

 

Sachstand

 

Aktuell laufen mit den zukünftigen Nutzenden Workshops zur inhaltlichen und räumlichen Konzeption, um auf der Basis Planungsgrundlagen zu schaffen für den weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1 Kostenrahmen, Stand 04.05.2022


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_22-05-04 grobe Baukosten gesamt (422 KB)