Vorlage - VO/2022/11415  

Betreff: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Projektaufruf 2022/ Sport- und Bürgerpark Neuhof
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schröder, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.09.2022 
73. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
22.09.2022 
27. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen des 4. BA
Anlage 2 - Übersicht der geplanten 4 Baubschnitte
Anlage 3 - Kostenschätzung 4. BA Stand 06.09.2022

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird mit der Einreichung eines Förderantrags zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ beauftragt. Gegenstand ist der 4. Bauabschnitt des Projektes "Sport- und Bürgerpark Neuhof".

 

  1. Die Hansestadt Lübeck beschließt die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von mind. 25 % (kommunaler Anteil für Kommunen in Haushaltsnotlage) bzw. 55 % (kommunaler Anteil für Kommunen ohne Haushaltsnotlage) der angesetzten Gesamtinvestition abzüglich der Kofinanzierung durch weitere Förderprogramme als ergänzenden Finanzierungsanteil zum Fördervolumen.

 

  1. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2024 werden diese Sachkosten geordnet und zur Verfügung gestellt (Anlage 1).


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

Gebäudemanagement

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Vereine, Schulen und TSB sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie beteiligt worden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Das alte abgängige Umkleidegebäude wird durch einen Ersatzneubau mit Effizienzstandard 40 ersetzt.

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Der Sportverein SV Eintracht Lübeck 04 e.V. ist im Jahr 2019 gemeinsam mit den am Sportplatz Neuhof angrenzenden Schulen, Gotthard-Kühl-Schule und Carl-Jacob-Burkhardt-Gymnasium, an die Verwaltung herangetreten, um ein Konzept zur Sanierung und Weiterentwicklung des Sportplatzes Neuhof zu entwickeln. Aus diversen Gesprächen sind weitere Gedanken und Pläne für Nutzungsflächen, unter anderem die Idee einer Freilufthalle für den Schulsport und Schulbetrieb, sowie die Schaffung eines Ersatzneubaus für das abgängige Umkleidegebäude entstanden.

 

Die Bestands-Laufbahn besteht bei Regen aus einer aufgeweichten und mit Pfützen übersäten Aschenbahn. Die Drainage funktioniert schon seit Jahren nicht mehr. Der rote Granulatbelag speichert das Wasser bei regnerischem Wetter. Die Unfallgefahr ist in der Zeit am größten. Ein Sportunterricht/Vereinssport ist in dieser Zeit für alle nicht möglich. Sportunterricht kann für Tage und teilweise bis zu zwei Wochen nicht stattfinden. Weiterhin ist das Umkleidegebäude auf dem Sportplatz in einem schlechten Zustand. Die unzureichende energetische Bausubstanz des Vereinshauses bedarf seit Längerem eines Neubaus. Neben dem Spielplatz (Bolzplatz), der aufgrund des schlechten Zustandes als Hundeauslauf genutzt wird, sind noch weitere ungenutzte Flächen vorhanden, die in die Neugestaltung des gesamten Sportgeländes einbezogen werden sollen. Die Errichtung einer Freilufthalle würde für den Schulsport und den Sportverein eine ganzjährige Nutzung bedeuten und könnte im Winter die Hallenzeiten der städtischen Hallen entlasten. In Lübeck könnten dann auch weitergehende Erfahrungen mit einer Freilufthalle gesammelt werden.

 

Der SV Eintracht Lübeck 04 e.V. als Sportverein hat bereits mit Hilfe der Possehl-Stiftung in 2020 eine konkrete Machbarkeitsstudie für ein solches Sportplatzsanierungs- und Entwicklungskonzept erstellt.

 

Das dortige Konzept sieht eine Sanierung in 4. Bauabschnitten vor:

 

  1. BA: Sanierung der C-Kampfbahn (u.a. Bau einer Kunststoff-Laufbahn mit 4 x 400 m u. 6 x 100 m sowie Sanierung Rasenspielfeld inkl. Nebenflächen). Die Kostenschätzung in 2020 wies eine Summe von rund 1,5 Mio. EUR aus. Eine kurzfristige Anpassung kann vom Planungsbüro mangels personeller Kapazitäten aktuell nicht vorgenommen werden.

 

  1. BA: Sanierung der inneren Versorgungsstraße und der Parkplatz-Anlage (inkl. Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder), Sanierung der Entwässerungsanlagen mit dem Schwerpunkt der Speicherung/Versickerung, Errichtung eines neuen Beachvolleyballfeldes, einer Boule-Anlage, eines Workout-Bereiches sowie Schaffung einer neuen Erholungs-Grünfläche mit Bäumen (Größe ca. 960 m²). Die aktuellen Gesamtkosten des 2. BA liegen aktuell noch nicht vor, als grober Richtwert kann aber von Kosten von mindestens 1,5 Mio. EUR ausgegangen werden.

 

  1. BA: Bau einer Freilufthalle, eines Kindersport- und Bewegungsraums, einer Calisthenics-Anlage sowie eines BMX-Parkours mit Gras-/Erdhügeln. Die Kostenschätzung in 2020 wies für die Freilufthalle eine Summe von 400.000 EUR aus. Die weiteren Elemente/Geräte wurden noch nicht spezifiziert und kostentechnisch bewertet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Kosten des 3. BA auf mindestens 700.000 – 800.000 EUR in 2025/2026 erhöhen werden.

 

  1. BA: Abriss und Neubau des Umkleidegebäudes mit dem Standard Effizienz 40 (u.a. Photovoltaik-Anlage, Regenwasser-Speicherung, Barrierefreiheit) an einem neuen Standort. Die Gesamtkosten hat das Planungsbüro gem. Grobkostenschätzung Stand 06.09.2022 auf 1.771.315 EUR geschätzt (siehe Anlage 3). Bis zum 30.09.2022 liefert das Planungsbüro noch eine detaillierte Kostenberechnung nach.

 

Anfang August 2022 hat der Bund das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Aufruf 2022“r eine Projektumsetzung in den Jahren 2023 2027 veröffentlicht. Der Förderschwerpunkt liegt dabei ausschließlich in der energetischen und barrierefreien Sanierung von Gebäuden (auch Ersatzneubauten sind unter bestimmten Voraussetzungen glich). Voraussetzung ist die Einreichung einer Projektskizze bis zum 30.09.2022 inkl. Nachweis eines Bürgerschaftsbeschlusses bis 20.10.2022 mit der dortigen Zusicherung der Übernahme der geforderten Eigenmittel von 25 % bzw. 55 % im Falle eines späteren positiven Förderbescheides. Die Maßnahme ist damit noch nicht im Haushalt geordnet. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsmittel der Jahre 2024-2025. Das Projekt wird dann in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufgenommen.

 

Der zeitliche Vorlauf für die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen inkl. aktueller Kostenschätzung bis 30.09.2022 ist vom Fördermittelgeber sehr kurz gehalten. Durch die bereits vorliegende Machbarkeitsstudie ist die Hansestadt Lübeck jedoch in weiten Teilen in der Lage diese hinsichtlich des zum Projektaufruf passenden 4. BA bis zum 30.09.2022 entsprechend anzupassen. Hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung plant die Verwaltung mit einer Umsetzung in den Jahren 2024 (Planung) sowie 2025/2026 (Bauausführung).

 

Das Projekt „Sport- und Bürgerpark Neuhof“ weist erhebliche Parallelen zum Konzept des „Sportzentrums Falkenwiese“ auf, welches sowohl regional, als auch überregional, als Vorzeigebeispiel für eine gelungene Sportentwicklung gilt. U.a. gab es bei der Bevölkerungsumfrage im Rahmen der Sportentwicklungsplanung (SEP) 2020/2021 immer wieder den Wunsch nach einer ähnlich konzipierten Anlage in weiteren Stadtteilen. Auch deshalb hat die Lenkungsgruppe SEP das vorliegende Projekt als eines der mittelfristigen Starterprojekte benannt. Unterstrichen wird dies durch die Feststellung im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der HL (2010), welches insbesondere für den Stadtteil St. Lorenz Nord einen erheblichen Bedarf nach zusätzlichen Bewegungs- und Sozialumen ausweist.

 

Im Falle eines positivenrderbescheides wäre mit dem 4. BA der Startschuss für eine Projektumsetzung gegeben. Anschließend gilt es dann parallel auch eine Umsetzung der Bauabschnitte 1 - 3 zu organisieren, deren Priorisierung im Rahmen der Sportentwicklungsplanung erfolgen wird. Die Umsetzung des 4. BA ist unabhängig von den Bauabschnitten 1-3.

 


 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen des 4. BA

Anlage 2: Übersicht der geplanten 4 Bauabschnitte

Anlage 3: Kostenschätzung 4. BA Stand 06.09.2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen des 4. BA (76 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Übersicht der geplanten 4 Baubschnitte (3073 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3 - Kostenschätzung 4. BA Stand 06.09.2022 (233 KB)