Vorlage - VO/2022/11413  

Betreff: Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 1. Das nachfolgend aufgeführte Produktsachkonto im Produkt 128001 - Katastrophenschutz wird gem. § 82 Abs. 1 GO außerplanmäßig verstärkt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

128001.000.5271007

Katastrophenschutz / Aufwendungen Ersatzvornahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr

2022

800.000 €

 

Deckung:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

611001.000.4111000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land

2022

800.000 €

 

 

2. Das nachfolgend aufgeführte Produktsachkonto im Produkt 111029 Gebäudemanagement wird gem. § 82 Abs. 1 GO außerplanmäßig verstärkt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

111029.000.5471002

 

Gebäudemanagement / Zubuchung Passiva n.Ende EöB

2022

2.500.000 €

 

Deckung:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

611001.000.4111000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land

2022

2.500.000 €

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.651 - Gebäudemanagement

Zustimmung

3.370 - Feuerwehr

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Nicht erfolgt, da diese nicht unmittelbar betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 


Begründung

 

Zu Beschlusspunkt 1:

 

Beim Produktsachkonto 128001.000.5271007 Katastrophenschutz / Aufwendungen Ersatzvornahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr werden weitere 800.000,- EUR für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Notunterkünften benötigt.

 

Mit Beschluss vom 30.06.2022 (VO/2022/11146) hat die Bürgerschaft außerplanmäßig 750.000 EUR zur Finanzierung der Einrichtung und des Betriebes von Notunterkünften bewilligt. Diese Mittel wurden mit den laufenden Aufwendungen des Monats Juli bereits überschritten.

Aktuell wird die Notunterkunft kontinuierlich mit durchschnittlich ca. 100 Flüchtlingen belegt. Für die Unterbringung und Verpflegung entstehen Kosten in Höhe von ca. 120.000 EUR - 160.000 EUR pro Monat.

Da sowohl die Betriebsdauer der Notunterkunft, als auch deren Belegung ungewiss sind, wird auf der Grundlage von durchschnittlich 100 Flüchtlingen und einer Betriebsdauer mindestens bis zum Jahresende 2022, ein zusätzlicher Deckungsbedarf von 800.000 € kalkuliert.

 

Hinsichtlich einer Förderung des Betriebes von Notunterkünften für Ukraineflüchtlinge seitens des Bundes bzw. des Landes Schleswig-Holstein bestehen nur mündliche Absichtserklärungen. Belastbare Regelungen existieren bisher nicht. Die Aufwendungen für die Notunterkünfte werden im Bereich Feuerwehr vorsorglich erfasst, um diese im Falle einer künftigen Förderung belegen zu können.

 

Die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel erfolgt aus Mehrerträ-gen beim Produktsachkonto 611001.000.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allge-meine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

 

Die zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz vorgenommenen Gebäudebewertungen und Bilanzierungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt bemängelt. Jetzt wurden diesbezüglich Korrekturbuchungen vorgenommen. Anders als in den Vorjahren, als Eröffnungsbilanzkorrekturen ergebnisneutral möglich waren, sind diese inzwischen ergebniswirksam vorzunehmen. Da hierfür keine Planungsgrundlage zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022 bestand, entsteht nun in der Höhe der Korrekturbuchungen Mittelordnungsbedarf.

Mehr als 2 Mio. € wurden unter Berücksichtigung von korrekturbedingten Mehrerträgen bereits gebucht. Es wird davon ausgegangen, dass weitere Buchungen in Höhe von bis zu 500 T€ folgen.

 

Die Deckung der außerplanmäßig bereitzustellenden Haushaltsmittel erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 611001.000.4111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land.


 

 

 


Anlagen