Vorlage - VO/2022/11391  

Betreff: Bebauungsplan 32.42.00 - Steenkamp / Strandweg -
Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.09.2022 
33. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Entscheidung
19.09.2022 
73. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - 32-42-00_Änderung Geltungsbereiche_2022-08-15
Anlage 2 - 32-42-00_Planzeichnung-2022_08_30
Anlage 3 - 32-42-00_Planzeichnung ohne Text_2022_08_15
Anlage 4 - 32-42-00_Teil-B_Text_2022-08-15
Anlage 5 - 32-42-00_B-Plan_Begruendung_2022-08-15

Beschlussvorschlag

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.42.00 Steenkamp / Strandweg einschließlich Änderung des Bebauungsplans 32.13.00 dessen Aufstellung der Bauausschuss am 07.02.2022 beschlossen hat, wird gegenüber der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert (Anlage 1).             
Im Norden wurden die Schule am Meer und die nördlich angrenzende Kita aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da hier kein Regelungsbedarf hinsichtlich Ferien- oder Nebenwohnen besteht.

Im Osten wurde der Geltungsbereich im rückwärtigen Bereich der ersten Baureihe westlich der Kaiserallee an die bestehende Begrenzung des Gebietes der Fremdenverkehrssatzung angepasst, da entgegen zwischenzeitlicher Überlegungen die aktuelle Abgrenzung zu den Schwerpunktbereichen für den Fremdenverkehr nicht geändert werden soll. Außerdem wurde die Grenze am Nordostende der Fehlingstraße vollständig hinter die erste Baureihe am Godewindpark gelegt.

Im Süden wurden die zwischen den Baugrundstücken Fehlingstraße 38b und 40 gelegenen Flächen, die gemäß Aufstellungsbeschluss teilweise im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans lagen, vollständig dem benachbarten (ebenfalls aufzustellenden) Bebauungsplan 32.41.00 zugeordnet.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.42.00 Steenkamp / Strandweg einschließlich Änderung des Bebauungsplans 32.13.00 sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.42.00 Steenkamp / Strandweg einschließlich Änderung des Bebauungsplans 32.13.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


Verfahren

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Absatz 1 BauGB (Behördenbeteiligung) wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

Die betroffenen Bereiche wurden im Zuge des Aufstellungsbeschlusses beteiligt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlage 5


 


Anlagen

 

1           Übersichtsplan zur Änderung des Geltungsbereichs

2           Bebauungsplan 32.42.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

3           Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

4           Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

5           Begründung zum Bebauungsplan 32.42.00 Steenkamp / Strandweg einschließlich Änderung des Bebauungsplans 32.13.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1 - 32-42-00_Änderung Geltungsbereiche_2022-08-15 (1391 KB)    
Anlage 5 2 öffentlich Anlage 2 - 32-42-00_Planzeichnung-2022_08_30 (4730 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage 3 - 32-42-00_Planzeichnung ohne Text_2022_08_15 (4808 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 4 - 32-42-00_Teil-B_Text_2022-08-15 (375 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Anlage 5 - 32-42-00_B-Plan_Begruendung_2022-08-15 (985 KB)