Vorlage - VO/2022/11382  

Betreff: Freigabe zur Fortführung der Maßnahme "Grundschule am Koggenweg - Neubau Mensa mit Ganztagsräumen" aufgrund Überschreitung der Projektkosten um >175.000 EUR netto
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Kunz, Christian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.09.2022 
73. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Baupreissteigerungen gem. BKI

Beschlussvorschlag


 

Die Baumaßnahme Grundschule am Koggenweg – Neubau Mensa mit Ganztagsräumen wird mit Mehrkosten in Höhe von 1.110.000 fortgesetzt.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine konkrete Beteiligung ist im Zuge der Ausführung anhand einzelner gestalterischer Elemente vorgesehen. Derzeit befindet sich der Ablauf im Abstimmungsprozess mit der Schulleitung.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Bei den Planungen zum Projekt wurde auf den beschlossenen Klimanotstand reagiert, so dass Nachhaltigkeit durch Holzbau, Gründach sowie die Nutzung regenerativer Energien (PV) becksichtigt wurde.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

1 Allgemeines

 

Es wird Bezug auf die Beschreibung der Baumaßnahme der Vorlage VO/2021/10254 zur Projektfreigabe genommen.

 

 

2 Anlass für diese Vorlage

 

Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung eines beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000,00 netto überschritten werden.

Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten des Kostenvoranschlags (Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe) nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenberechnung der EW-Bau nach DIN 276 diese Grenze überschreiten.

 

 

3 Darstellung Mehrkosten

 

Die Kostenberechnung der EW-Bau zum Projekt stammt vom April 2021. Die Berechnung spiegelt den Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung wider. Nach Projektfreigabe im September 2021 (VO/2021/10254) wurden die Planungen fortgesetzt. Nach erteilter Baugenehmigung und abgeschlossener Ausführungsplanung liegen mit Abschluss der Leistungsphase 6 nach HOAI (Vorbereitung der Vergabe) mit dem Kostenvoranschlag nach DIN 276 prognostizierte Kosten vor.

Bei grundsätzlich unveränderter Planungsaufgabe wurden hierbei die detaillierten Ergebnisse der Ausführungsplanung sowie die aktuelle Baupreisentwicklung soweit möglich berücksichtigt.

 


3.1   Kostenentwicklung

 

Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen gemäß DIN 276 wie folgt dar:

 

 

 

Kostenberechnung

EW-Bau                                April 2021

(inkl. 19% USt)

Kostenvoranschlag Basis LVs

Stand Juli 2022

(inkl. 19% USt)

 

 

 

 

100

Grundstück

0,00 €

0,00 €

200

Herrichten + Erschließen

105.910,00 €

83.300,00 €

300

Bauwerk Baukonstruktion

1.532.720,01 €

2.333.887,00 €

400

Bauwerk TGA

806.820,01 €

952.416,50 €

500

Außenanlagen

679.490,00 €

823.480,00 €

600

Ausstattung / Kunstwerke

83.300,00 €

83.300,00 €

700

Baunebenkosten

761.600,00 €

800.000,00 €

Gesamt

KG 200 700

3.969.840,02 €

5.076.383,50 €

 

gerundet

3.970.000,00 €

5.080.000,00 €

Differenz

 

 

1.110.000,00 €

 

 

100,0%

127,96%

 

 

Bei der Kostenberechnung von April 2021 sind prognostizierte Kosten für den Zeitpunkt der Kostenermittlung ermittelt. Im Kostenvoranschlag nach Abschluss der Leistungsphase 6 sind die Preisentwicklungen gemäß BKI (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) seit Erstellung der Kostenberechnung (2. Quartal 2021) bis zum 02. Quartal 2022 (Steigerung um 22%) sowie ggf. weiterführende Prognose zur vorgesehenen Auftragsvergabe im 4. Quartal 2022 aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse enthalten. Im Zuge der Kostenermittlung durch Leistungsverzeichnisse während der Leistungsphase 6 wurden einzelne Maßnahmen, welche in der Kostenberechnung in der KG 200 erfasst wurden, aktuell in der KG 300 dargestellt. Dadurch ergibt sich für die KG 200 eine Kostensenkung. Die Kostensteigerung im Projekt um 27,96% ist somit vor dem Hintergrund der statistisch belegten Preisentwicklungen nachvollziehbar. Aus der dargestellten Kostenentwicklung ergibt sich ein Mehrbedarf im Projekt i.H. von 1.110.000,00 €.

 

EW-Bau: 3.970.000,00

                                                                                                                   

     Mehrkosten aufgrund Konkretisierung der Planung: 150.000,00 3,78 %

     Mehrkosten aufgrund von Baupreissteigerungen bis Q2/2022: 873.400,00  22,00 %

     Mehrkosten aufgrund von Prognose bis Q3-4/2022: 86.600,00   2,18 %

                                                                                                                   

Summe Mehrkosten: 1.110.000,00

                                                                                                                   

Kostenvoranschlag: 5.080.000,00

 

Kostenentwicklung KG 300

 

Im Zuge der Ausführungsplanungen gab es Konkretisierungen der Ausführungsplanungen, welche zu folgendem Mehraufwand im Vergleich zur Entwurfsplanung geführt haben:

-          Tiefbau: Konkretisierung der Baugrubenplanung und Drainage; Mehraufwand 24.000,00 € brutto

-          Baustelleneinrichtung: Konkretisierung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf coronabedingte Hygieneregelungen: Mehraufwand 17.000,00 € brutto

-          Konstruktion Tragwerk: Berücksichtigung der weiter ausgearbeiteten statischen Berechnung hinsichtlich der Holzbaukonstruktion: Mehraufwand 76.000,00 € brutto

-          Schallschutzmaßnahmen: Berücksichtigen der weiter ausgearbeiteten Schallschutzvorgaben zur Raumakustik in der Aushrungsplanung; Mehraufwand 12.000,00 € brutto

-          Dachaufbauten: Berücksichtigung aller Dachaufbauten im Zuge der Planung von Absturzsicherungen: Mehraufwand 21.000,00 € brutto

 

Die genannten Mehraufwendungen durch Planungskonkretisierungen in Summe von 150.000 € ergeben eine Kostensteigerung von 3,78%. Die übrige Kostensteigerung auf 2.333.887,00 basiert auf der Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung.

 

Kostenentwicklung KG 400

 

Die Kostensteigerung von 806.820,01 € auf 952.416,50 € basiert auf der Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung.

 

Kostenentwicklung KG 500

 

Die Kostensteigerung von 679.490,00 € auf 823.480 € basiert auf der Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung.

 

Kostenentwicklung KG 700

 

Die Baunebenkosten wurden im Zuge der EW-Bau pauschal mit 25% der Baukosten angenommen. Die Planungshonorare werden auf Basis der Kostenberechnung festgelegt. Deshalb findet für die KG 700 keine Anpassung an die Preisentwicklung statt. Der pauschale Ansatz wurde entsprechend auf rund 20% des Kostenvoranschlags aus der Leistungsphase 6 reduziert.

 

 

3.2 Einsparmöglichkeiten

 

Der geplante Neubau für die Mensa mit zusätzlichen Räumen zur Ganztagsbetreuung ist geprägt von der Entwurfsidee des Holzskelettbaus in ökologischer Bauweise, welche weiterhin verfolgt werden soll. Eine grundlegende Änderung der Konstruktionsweise ist nicht vorgesehen.

Im Zuge der Ausführungsplanungen konnten jedoch folgende Einsparpotentiale ausgemacht und in den Planungen bereits berücksichtigt werden:

-          Materialwechsel bei der Gefälledämmung des Flachdachs (aktuell EPS; zuvor Mineralische Dämmung); geschätzte Einsparung 30.000,00 € brutto

-          Statisch veränderte Abmessungen der Holzstützen; dadurch wirtschaftlichere Wandaufbauten in Küchen- und Nebenräumen möglich; geschätzte Einsparung 8.000,00 brutto €

 

Weiterführende Einsparmöglichkeiten wurden durch die Planungsverantwortlichen untersucht, können im Projekt jedoch nicht ausgeführt werden.

 

 

4 Deckung des Mehrbedarfs:

 

Die in 2022 auszuschreibenden Leistungen werden größtenteils in 2023 und 2024 erbracht. Daher kann der genannte Mehrbedarf hierfür durch dem Fachbereich 5 zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigungen gedeckt werden. Für die Bauleistungen, die bereits in 2022 durchgeführt werden sollen, stehen durch den Übertrag der Haushaltsreste aus dem Jahr 2021 und das bewilligte Urbudget 2022 ausreichende Mittel zur Verfügung. Die Mittel sind unter dem PSK 111029 543 785100 /7853000 geordnet.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Baupreissteigerungen gem. BKI

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (107 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Baupreissteigerungen gem. BKI (88 KB)