1 Allgemeines
Es wird Bezug auf die Beschreibung der Baumaßnahme der Vorlage VO/2021/10254 zur Projektfreigabe genommen.
2 Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung eines beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20% oder um mehr als 175.000,00 € netto überschritten werden.
Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten des Kostenvoranschlags (Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe) nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenberechnung der EW-Bau nach DIN 276 diese Grenze überschreiten.
3 Darstellung Mehrkosten
Die Kostenberechnung der EW-Bau zum Projekt stammt vom April 2021. Die Berechnung spiegelt den Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung wider. Nach Projektfreigabe im September 2021 (VO/2021/10254) wurden die Planungen fortgesetzt. Nach erteilter Baugenehmigung und abgeschlossener Ausführungsplanung liegen mit Abschluss der Leistungsphase 6 nach HOAI (Vorbereitung der Vergabe) mit dem Kostenvoranschlag nach DIN 276 prognostizierte Kosten vor.
Bei grundsätzlich unveränderter Planungsaufgabe wurden hierbei die detaillierten Ergebnisse der Ausführungsplanung sowie die aktuelle Baupreisentwicklung soweit möglich berücksichtigt.
3.1 Kostenentwicklung
Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen gemäß DIN 276 wie folgt dar:
| | Kostenberechnung EW-Bau April 2021 (inkl. 19% USt) | Kostenvoranschlag Basis LVs Stand Juli 2022 (inkl. 19% USt) |
| | | |
100 | Grundstück | 0,00 € | 0,00 € |
200 | Herrichten + Erschließen | 105.910,00 € | 83.300,00 € |
300 | Bauwerk – Baukonstruktion | 1.532.720,01 € | 2.333.887,00 € |
400 | Bauwerk – TGA | 806.820,01 € | 952.416,50 € |
500 | Außenanlagen | 679.490,00 € | 823.480,00 € |
600 | Ausstattung / Kunstwerke | 83.300,00 € | 83.300,00 € |
700 | Baunebenkosten | 761.600,00 € | 800.000,00 € |
Gesamt | KG 200 – 700 | 3.969.840,02 € | 5.076.383,50 € |
| gerundet | 3.970.000,00 € | 5.080.000,00 € |
Differenz | | | 1.110.000,00 € |
| | 100,0% | 127,96% |
Bei der Kostenberechnung von April 2021 sind prognostizierte Kosten für den Zeitpunkt der Kostenermittlung ermittelt. Im Kostenvoranschlag nach Abschluss der Leistungsphase 6 sind die Preisentwicklungen gemäß BKI (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) seit Erstellung der Kostenberechnung (2. Quartal 2021) bis zum 02. Quartal 2022 (Steigerung um 22%) sowie ggf. weiterführende Prognose zur vorgesehenen Auftragsvergabe im 4. Quartal 2022 aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse enthalten. Im Zuge der Kostenermittlung durch Leistungsverzeichnisse während der Leistungsphase 6 wurden einzelne Maßnahmen, welche in der Kostenberechnung in der KG 200 erfasst wurden, aktuell in der KG 300 dargestellt. Dadurch ergibt sich für die KG 200 eine Kostensenkung. Die Kostensteigerung im Projekt um 27,96% ist somit vor dem Hintergrund der statistisch belegten Preisentwicklungen nachvollziehbar. Aus der dargestellten Kostenentwicklung ergibt sich ein Mehrbedarf im Projekt i.H. von 1.110.000,00 €.
EW-Bau: 3.970.000,00 €
Mehrkosten aufgrund Konkretisierung der Planung: 150.000,00 € 3,78 %
Mehrkosten aufgrund von Baupreissteigerungen bis Q2/2022: 873.400,00 € 22,00 %
Mehrkosten aufgrund von Prognose bis Q3-4/2022: 86.600,00 € 2,18 %
Summe Mehrkosten: 1.110.000,00 €
Kostenvoranschlag: 5.080.000,00 €
Kostenentwicklung KG 300
Im Zuge der Ausführungsplanungen gab es Konkretisierungen der Ausführungsplanungen, welche zu folgendem Mehraufwand im Vergleich zur Entwurfsplanung geführt haben:
- Tiefbau: Konkretisierung der Baugrubenplanung und Drainage; Mehraufwand 24.000,00 € brutto
- Baustelleneinrichtung: Konkretisierung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf coronabedingte Hygieneregelungen: Mehraufwand 17.000,00 € brutto
- Konstruktion Tragwerk: Berücksichtigung der weiter ausgearbeiteten statischen Berechnung hinsichtlich der Holzbaukonstruktion: Mehraufwand 76.000,00 € brutto
- Schallschutzmaßnahmen: Berücksichtigen der weiter ausgearbeiteten Schallschutzvorgaben zur Raumakustik in der Ausführungsplanung; Mehraufwand 12.000,00 € brutto
- Dachaufbauten: Berücksichtigung aller Dachaufbauten im Zuge der Planung von Absturzsicherungen: Mehraufwand 21.000,00 € brutto
Die genannten Mehraufwendungen durch Planungskonkretisierungen in Summe von 150.000 € ergeben eine Kostensteigerung von 3,78%. Die übrige Kostensteigerung auf 2.333.887,00 € basiert auf der Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung.
Kostenentwicklung KG 400
Die Kostensteigerung von 806.820,01 € auf 952.416,50 € basiert auf der Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung.
Kostenentwicklung KG 500
Die Kostensteigerung von 679.490,00 € auf 823.480 € basiert auf der Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung.
Kostenentwicklung KG 700
Die Baunebenkosten wurden im Zuge der EW-Bau pauschal mit 25% der Baukosten angenommen. Die Planungshonorare werden auf Basis der Kostenberechnung festgelegt. Deshalb findet für die KG 700 keine Anpassung an die Preisentwicklung statt. Der pauschale Ansatz wurde entsprechend auf rund 20% des Kostenvoranschlags aus der Leistungsphase 6 reduziert.
3.2 Einsparmöglichkeiten
Der geplante Neubau für die Mensa mit zusätzlichen Räumen zur Ganztagsbetreuung ist geprägt von der Entwurfsidee des Holzskelettbaus in ökologischer Bauweise, welche weiterhin verfolgt werden soll. Eine grundlegende Änderung der Konstruktionsweise ist nicht vorgesehen.
Im Zuge der Ausführungsplanungen konnten jedoch folgende Einsparpotentiale ausgemacht und in den Planungen bereits berücksichtigt werden:
- Materialwechsel bei der Gefälledämmung des Flachdachs (aktuell EPS; zuvor Mineralische Dämmung); geschätzte Einsparung 30.000,00 € brutto
- Statisch veränderte Abmessungen der Holzstützen; dadurch wirtschaftlichere Wandaufbauten in Küchen- und Nebenräumen möglich; geschätzte Einsparung 8.000,00 brutto €
Weiterführende Einsparmöglichkeiten wurden durch die Planungsverantwortlichen untersucht, können im Projekt jedoch nicht ausgeführt werden.
4 Deckung des Mehrbedarfs:
Die in 2022 auszuschreibenden Leistungen werden größtenteils in 2023 und 2024 erbracht. Daher kann der genannte Mehrbedarf hierfür durch dem Fachbereich 5 zur Verfügung stehende Verpflichtungsermächtigungen gedeckt werden. Für die Bauleistungen, die bereits in 2022 durchgeführt werden sollen, stehen durch den Übertrag der Haushaltsreste aus dem Jahr 2021 und das bewilligte Urbudget 2022 ausreichende Mittel zur Verfügung. Die Mittel sind unter dem PSK 111029 543 785100 /7853000 geordnet.