Vorlage - VO/2022/11306  

Betreff: Weihnachtsmarkt 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.08.2022 
68. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH anzuweisen, die Standgebühren für den Lübecker Weihnachtsmarkt im Jahr 2022 einmalig um 50 % zu reduzieren.

 

2. Die der LTM hierdurch entgangenen Einnahmen von bis zu 250.000 Euro werden der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH aus Haushaltsmitteln der HL gegen entsprechenden Nachweis erstattet. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von dieser Vorlage nicht direkt betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

./.

 


Begründung

 

Ausgangsbasis:

Aufgrund der Corona-Pandemie war beim Lübecker Weihnachtsmarkt 2021 ein Besucher- und Umsatzrückgang von ca. 50 % im Vergleich zum Lübecker Weihnachtsmarkt 2019 zu verzeichnen, insbesondere waren Besuche durch Reisegruppen und Tagestouristen rückläufig. Der Betrieb der Stände war für einen Teil der Betreiber:innen nicht kostendeckend. Insgesamt sind Veranstaltungen seit März 2020, sofern sie überhaupt stattfinden konnten, von Umsatzrückgängen aufgrund eingeschränkter Besucherzahlen und steigenden Kosten durch die Erfüllung von Corona-Auflagen gekennzeichnet, was bei einigen Betreiber:innen trotz staatlicher Überbrückungshilfen zu existenzbedrohlichen Situationen führt.

Die Veranstaltungssituation 2022 ist ungewiss, insbesondere im Herbst sind auch kurzfristige Einschränkungen und Veranstaltungsabsagen zu befürchten. Standbetreiber:innen gehen bei der Planung und bei Vertragsabschlüssen für den Weihnachtsmarkt wirtschaftliche Risiken ein, da sie zum Teil schon jetzt Investitionen tätigen und Waren für die Weihnachtsmärkte bestellen müssen. Eine Standgebührenreduktion für den Lübecker Weihnachtsmarkt 2022 um 50 % kann das wirtschaftliche Risiko der Standbetreiber:innen in dieser Situation reduzieren und ihnen eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation bei Durchführung der Weihnachtsmärkte 2022 in Aussicht stellen.

Der wirtschaftliche Betrieb von Standbetreiber:innen unterlag angesichts der Corona-Thematik und weiteren Krisenfaktoren zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken außerhalb des normalen Geschäftsbetriebes.

Die Maßnahme wird als geeignet angesehen, der Branche eine Regenerationschance einzuräumen, um dann kurzfristig zu einem normalen Geschäftsbetrieb zurückzukehren und die Qualität des Lübecker Weihnachtsmarktes zu sichern. Gleichzeitig stellt sie aber auch einen Beitrag dar, um die Marke „Weihnachtsstadt des Nordens“ zu stärken und die Veranstaltung im bisherigen Umfang zu bewahren.

Die Weihnachtsstadt des Nordens stellt nicht nur aus Tradition und Stadtgesellschaft heraus, sondern auch touristisch und dadurch wirtschaftlich die wichtigste Jahreszeit des Jahres dar. Die Lübecker Weihnachtsmärkte bilden das zentrale Organ der Weihnachtsstadt und leben von einer vielfältigen, oft kleinteiligen und qualitativ hochwertigen Betreiber:innengemeinschaft. Aufgrund der aktuellen Einnahmesituation wird es vielen nicht möglich sein, die generellen Standgebührentze zu erbringen. Um die Vielfalt der Betreiber:innen auch zukünftig zu gewährleisten, ist eine Reduktion der Standgebühr in 2022 angemessen und erforderlich. Besteht die Hansestadt Lübeck auf dem Niveau der Standgebühren der Vorjahre, ist mit einer massiven Einschränkung der Bewerber:innen und somit Betreiber:innen zu rechnen.


 

 

Verfahren:

 

Im Rahmen der Auftragsbefassung wurden durch die zuständigen Bereiche und die LTM verschiedene Verfahrenswege geprüft. Im Rahmen möglicher Maßnahmen zugunsten der Standbetreiber:innen ist insbesondere der Gleichheitssatz zu wahren.

 

 

I. Die einheitliche Erstattung von 50 % der Standgebühr für 2021.

Eine einheitliche Erstattung der Standgebühr für alle Standbetreiber:innen ohne Prüfungsverfahren der tatsächlichen Einnahmeverluste kann aus rechtlicher Sicht nicht erfolgen (Gleichbehandlungsgrundsatz), da nicht alle Standbetreiber:innen gleichermaßen von den Einschränkungen betroffen waren. Die Umsatzrückgänge waren stark vom Standort und der Branche abhängig. Es hätten somit auch Standbetreiber:innen von der Erstattung profitiert, die keine oder nur geringe Umsatzeinbußen hatten.

 

II. Die gestaffelte Erstattung von 50 % der Standgebühr für 2021 auf 2G-Flächen, 25 % auf sonstigen Flächen.

Eine gestaffelte Erstattung aufgrund der Annahme, dass die Einteilung in 2G-Flächen und freien Flächen pauschal und unabhängig der Branchenzugehörigkeit kann aus rechtlicher Sicht nicht erfolgen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Auch hier kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass alle Standbetreiber:innen gleichgelagerte Umsatzrückgänge hatten.

 

III. Die Reduktion der Standgebühr in 2022 in Höhe von 50 % für alle Betreiber:innen, die eine Teilnahme auf dem Weihnachtmarkt in 21 belegen können.

Eine Reduktion der Standgebühr in 2022 für nur einen Teil der Betreiber:innen führt zu einer Ungleichbehandlung mit neuen Standbetreiber:innen und zeitgleich zur Rückanknüpfung an die in Verfahrensvariante I und II herausgearbeiteten Problemstellung.

 

IV. In Betracht wäre ein Verfahren gekommen, im Rahmen dessen Erstattungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umsatzrückgänge erfolgt wären. Dieses Verfahren hätte sowohl für die Standbetreiber:innen als auch für die LTM einen erheblichen Verwaltungsaufwand ausgelöst. Zudem stellt sich bei einem derartigen Verfahren die Frage, aus welcher Quelle ein nachgewiesener Umsatzrückgang gespeist worden wäre. Neben den Corona-Effekten könnte auch allgemeine Marktfaktoren ausschlaggebend gewesen sein. Auch die Frage des Vergleichsjahres (2020 oder 2019) birgt Unsicherheiten.

 

 

V. Die Reduktion der Standgebühr in 2022 in Höhe von 50 % für alle Betreiber:innen


 

Dieses Verfahren kann nach rechtlicher Bewertung und organisatorischer Prüfung durchgeführt werden und entspricht auch dem Wunsch der Schausteller:innen. Die Reduktion erfolgt nicht aufgrund real erlittener Verluste einzelner Betreiber:innen in 2021, sondern vielmehr aus dem öffentlichen Interesse heraus, die Weihnachtsstadt des Nordens auch für die Folgejahre in ihrem Detailreichtum zu erhalten (siehe Ausgangsbasis):

Die Standgebühr für 2022 wird für alle Stände um 50 % reduziert, davon ausgenommen sind Nebenkosten wie Wasser, Müllgebühren etc.

Beispiel: Standgebühr Imbissstand, 36 qm, Markt: regulär inkl. Nebenkosten: 10.184 €, bei 50 % Ermäßigung der Standgebühr: 5.360 € (Ermäßigungsbetrag: 4.824 €).

Standgebühr Muzenstand, 12,5 qm, Koberg: reg. inkl. NK: 2.007 €, bei 50 % Ermäßigung der Standgebühr: 1.157 €, Ermäßigungsbetrag: 850 €.

Standgebühr Kunsthandwerksstand 18 qm, Obere Breite Straße inkl. NK: 1.178 €, bei 50 % Ermäßigung: 609 €, Ermäßigungsbetrag: 569 €.

Alle genannten Summen verstehen sich zzgl. MwSt.

Das Budget der LTM GmbH für 2022 beinhaltet keine Spielräume für einen Erlass von Standgebühren. Ein etwaiger Fehlbetrag bei der LTM GmbH wäre ohnehin nur von der Hansestadt Lübeck auszugleichen. Trotz der Herausforderung durch steigende Preise insbesondere im Veranstaltungsbereich trägt die LTM der zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts Rechnung durch Einsparungen im Destinationsmarketing und Steigerung der Drittmittelakquise/Förderprojekte.

In letzter Konsequenz ist der Einnahmeausfall auf 250.000 Euro gedeckelt.

 


 


Anlagen

./.