Vorlage - VO/2022/11192  

Betreff: Stiftung Kriegsopferdank (KOD): Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 - 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KOD JAs 2017 bis 2019, Prüfberichte und Stellungnahme

Beschlussvorschlag

 

1a) Der Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresüberschuss von 52.498,35 € wird gem. § 92     Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

1b) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage zugeführt.

 

 

2a) Der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 96.143,48 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2b) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage zugeführt.

 

 

3a) Der Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresüberschuss von 402.768,68 € wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

3b) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage sowie dem Stiftungskapital (aufgrund von Grundstücksverkäufen) zugeführt.

 

 

4) Die anliegenden Prüfberichte (VO/2021/10981), die am 23.03.2022 im Rechnungsprüfungs-Ausschuss abschließend beraten wurden, werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Gemäß GO muss die Bürgerschaft formal den jeweiligen Jahresabschluss beschließen.

Zu 1) 3) Satzungsgemäß werden Überschüsse jeweils im Folgejahr in die Freie Rücklage,
die Zweckrücklage sowie ebd. in eine Rücklage für Bauerneuerung, die sich aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GG Trave ergibt, aufgeteilt.
 


Anlagen

Jahresabschlüsse der Stiftung KOD 2017-19 mit Prüfberichten und Stellungnahmen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KOD JAs 2017 bis 2019, Prüfberichte und Stellungnahme (4259 KB)