Vorlage - VO/2022/11158  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 - 1.+2. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.06.2022 
67. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersicht
Anlage 2 - Einzelaufstellung Investiver Haushalt
Anlage 3 - Einzelaufstellung konsumtiver Haushalt
Anlage 4 - Einzelaufstellung Stiftungen
Anlage 5 - Geringbeträge konsumtiv
Anlage 6 - Geringbeträge investiv

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2021


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt  1.476.473,87 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt  5.879.055,21 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt        10.700,00 EUR

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet

 

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Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 Übersicht

2 - Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 - Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

4 Einzelaufstellung Haushalte der Stiftungen

5 Geringbeträge Konsumtiver Haushalt (<5.000 EUR)

 

6 Geringbeträge Investiver Haushalt (<5.000 EUR))

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersicht (8 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Einzelaufstellung Investiver Haushalt (135 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Einzelaufstellung konsumtiver Haushalt (143 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Einzelaufstellung Stiftungen (94 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Geringbeträge konsumtiv (5 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 - Geringbeträge investiv (13 KB)