Vorlage - VO/2021/10463-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Qualitätsstandards in Kita und Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10463
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung Kita Schule 2021_22

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage von BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Qualitätsstandards in Kita und Kindertagespflege (VO/2021/10463)

 

 


Begründung

1. Gibt es in Lübeck für alle Kitas und Kindertagespflegpersonen geltende verbindliche Qualitätsstandards,

a) die über die Mindeststandards des KitaG hinausgehen und wie werden diese derzeit finanziert?

 

Antwort:

 

In Kitas gibt es zwei Standards, die über die gesetzlichen Standards des KitaG hinausgehen. Die Projekte Schulminis (verstetigt aus „Gemeinsam ankommen“) und unterstützte Elementargruppen (verstetigt aus „Lernen vor Ort“) werden im Rahmen der Budgetzahlungen aus Jugendhilfemitteln finanziert.

 

 

b) die unterhalb der Mindeststandards des KitaG sind und wenn ja: Bis wann sollen

diese auf die Mindeststandards angehoben sein?

 

Antwort:

 

Es gibt keine Qualitätsstandards unterhalb der Mindeststandards.

 

 

c) Wo können die Lübecker Qualitätsstandards für Kita und Kindertagespflege

nachgelesen werden?

 

Antwort:

 

Zum Thema Schulminis ist eine Kooperationsvereinbarung als Muster beigefügt. Darüber hinaus wurde zu beiden Themen im Jugendhilfeausschuss am 03.03.2016 berichtet.

 

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 03.03.2016:

 

TOP 5.1 Unterstützte Elementargruppen

 

Frau Weiher führt in den Bericht ein. Es gibt unterstützte Elementargruppen, entsprechend des Auftrages des Jugendhilfeausschusses vom Oktober 2008 in 34 Kitas. Die Kitas wurden nach den Sozialdaten ausgesucht. Es war als gezielte Maßnahme für besonders belastete Standorte geplant, eine flächendeckende Umsetzung war nicht beabsichtigt.

 

Ein flächendeckender Ausbau würde je nach Umsetzungsvariante (Gruppenverkleinerung oder zusätzliches Personal) ca. 910.000,- Euro kosten.

 

Das Land hat angekündigt, dass ab dem Kita-Jahr 2016/2017 zur Qualitätsverbesserung aller Ganztagsgruppen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden soll. Daraus

 

bekommt jede Ganztagselementargruppe ½ Stelle zusätzlich, auch die unterstützten Elementargruppen.

 

Herr Weise erläutert die Stellungnahme der Kreis- und Stadtelternvertretung. Diese hält ihre Forderungen aufrecht, die neue, zusätzliche Landesförderung war aber dort nicht bekannt.

 

Zu der bisherigen Schwerpunktförderung und der neuen Landesförderung sprechen Herr Klüssendorf, Herr Untermann, Frau Weiher, Frau Heidig, Herr Kürle und Herr Jürgensen.

 

Herr Klüssendorf weist darauf hin, dass die Förderung durch unterstützte Elementargruppen nicht mit der Reduzierung von Ausfallzeiten verknüpft werden sollte. Dazu besteht eine Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse noch ausstehen. Der Erlass des Landes über die zusätzliche Personalförderung liegt noch nicht vor.

 

Zur Frage des Fachkräftebedarfs sprechen Frau Mentz, Herr Bernet, Frau Kuring-Arent; Herr Mix und Herr Klüssendorf.

 

Zu den mit diesem Thema im Zusammenhang stehenden Überweisungsbeschlüssen regt Herr Klüssendorf an, diese bis zu den Haushaltsberatungen zurückzustellen und dafür rechtzeitig auf Termin zu nehmen. Dazu sprechen auch Herr Puhle und Herr Untermann.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

TOP 5.3 Schulminis

 

Frau Heidig führt in den mündlichen Bericht ein und stellt die Vortragenden vor.

 

Herr Pempeit-Weyers (Leitung Kita Am Behnckenhof), Frau Hartwig (Leitung Haus Barbara) und Herr Haltermann (Schulleiter Schule Tremser Teich) berichten dem Ausschuss über die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule anhand des Projektes „Schulminis“.

 

Zur Finanzierung des Projektes „Schulminis“ sprechen Frau Mentz, Herrn Kürle, Herr Haltermann, Frau Heidig, Herr Jürgensen, Frau Kuring-Arent und Frau Oldenburg.

 

Bei den Schulen ist die finanzielle Förderung für den Mehraufwand nach der stiftungsfinanzierten Projektlaufzeit entfallen. Die derzeit 23 beteiligten Schulen ermöglichen die Arbeit mit den Schulminis im Rahmen ihres regulären Stundenpools. Herr Haltermann schildert den positiven Einfluss auf die Kinder am Übergang zur Schule, und hält die Kooperation mit den Kitas für uneingeschränkt fortsetzungswürdig. Für die aktuell 60 beteiligten Kitas ist die Finanzierung des personellen Mehraufwands gesichert.

Frau Mentz und Herr Kürle regen an, mit dem Schulrat und dem Land das Gespräch zu suchen und die notwendige Finanzierung für die Schulen einzuwerben. Frau Weiher und Frau Heidig verweisen auf zwei Schreiben an das zuständige Ministerium, die mit einer Absage bezüglich der Förderung für Lehrerstunden beantwortet wurden.

 

Herr Klüssendorf bedankt sich bei den Vortragenden für die Informationen und für ihr Engagement im Projekt.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Ende Protokollauszug.

 

 

Wenn es keine einheitlichen und für alle Kitas und Kindertagespflegepersonen geltenden becker Qualitätsstandards geben sollte:

 

2. Plant die Verwaltung verbindliche Qualitätsstandards für Kita und Kindertagespflege zu entwickeln, die über die Mindeststandards des KitaG hinausgehen?

 

Antwort:

 

Nein.

 

 

a) Wenn nein: Warum nicht?

 

Antwort:

 

Das KitaG formuliert die Qualitätsstandards, die angewendet werden. Darauf ist auch die Finanzierung seitens des Landes ausgerichtet. Freiwillige becker Standards über die gesetzlichen hinaus müssten im Rahmen des Konsolidierungsfonds gegenfinanziert werden. Aus diesem Grund ist nicht beabsichtigt, höhere Standards als die gesetzlichen zu definieren.

 

 

b) Wenn ja: Bis wann sollen diese Standards entwickelt werden und welche Fachgremien, Expert*innen usw. sollen in die Entwicklung eingebunden werden?

 

Antwort:

 

Entfällt.

 

 

c) Wie erfolgt die Finanzierung von Qualitätsstandards, die über die Mindeststandards des KitaG hinausgehen werden?

 

Sollten Standards beschlossen werden, welche über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen, wären diese aus Jugendhilfemitteln zu leisten

 


Anlagen

1. Kooperationsvereinbarung Kita Schule 2021_22
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kooperationsvereinbarung Kita Schule 2021_22 (368 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10463   BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Qualitätsstandards in Kita und Kindertagespflege   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
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