Vorlage - VO/2022/11104  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltmitteln gem § 82 Abs 1 GO für das Haushaltsjahr 2022 zur Umsetzung des Konzept zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Bürgermeister Jan Lindenau
2. Senatorin Joanna Hagen
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Bearbeiter/-in: Leu, Beate  5.000.1 - Verkehrsfluss und Geo-Services
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.06.2022 
69. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2022 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den nachfolgenden Produktsachkonten werden gem. § 82 Abs. 1 GO überplanmäßig folgenden Mittel im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt:

 

Produktsachkonto   Bezeichnung  Haushaltsjahr  Betrag

541001.000.50XX  Gemeindestraßen

    Personalaufwendungen 2022    150.000,00€

541001.000.5221105  Gemeindestraßen  

    Ersatzbeschaffung

    Festwert Straßen-

    beleuchtung   2022    500.000,00€

541001.000.5271004  Gemeindestraßen

    Aufwendungen für

    Datenverarbeitung  2022    350.000,00€

          1.000.000,00

 

Deckung

Produktsachkonto  Bezeichnung  Haushaltsjahr  Betrag

111032.9995315.000  Zuwendungen und

    Zuschüsse für 

    laufende Zwecke

    verbundene Unter-

    nehmen   2022  1.000.000.,00€


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

FBC 1

Zustimmung

1.000.3 Stabstelle Digitalisierung, Organisation und Strategie

Zustimmung

Stadtwerke Lübeck

Im Verfahren beteiligt

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Mit Haushaltsbegleitbeschluss wurde in der Bürgerschaft am 24.09.2020 beschlossen, dass der Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke Lübeck beschleunigt vorangetrieben werden soll: „Der Bürgermeister wird beauftragt, ein geeignetes Umsetzungskonzept in Abstimmung mit den Stadtwerken zu entwickeln. Zur Umsetzung des Konzeptes wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 für die nächsten fünf Jahre ein jährlicher Betrag von 1.000 TEUR in den Haushalt eingestellt.“

 

Mit einem Grundsatzbeschluss im September 2020 hat die Stadtwerke Lübeck GmbH erwirkt, die Breitbandoffensive der Hansestadt Lübeck zu unterstützen und in einem optimierten Fokusgebiet in den nächsten 10 Jahren das Glasfasernetz mit einem Investitionsvolumen von ca. 80 Mio. EUR auszubauen.   

 

Nach dem o.g. Beschluss der Bürgerschaft wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung der beschlossenen Mittel an die Stadtwerke Lübeck intensiv geprüft. Bei der Ausgestaltung von Konzepten mit einer unmittelbaren Förderung in Form einer Auszahlung an die Stadtwerke Lübeck sind zwingend die Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts einzuhalten. Hierbei wurden mehrere Konzeptvarianten untersucht, jedoch ist im Ergebnis eine Zahlung an die Stadtwerke rechtlich nicht zulässig. Die Voraussetzungen des europäischen Beihilfenrechts lassen nur eine Förderung oder Zahlung zu, wenn es sich um sogenannte „weißen Flecken“ handelt. Das ist in den vorgesehenen Ausbaugebieten der Stadtwerke Lübeck nicht der Fall.

 

Eine Verwendung des Betrages im Haushaltsplan für das Jahr 2021 eingestellten Betrages im Produkt 111032 Stabstelle DOS von 1 Mio. EUR konnte daher nicht erfolgen.

 

Zwischenzeitlich hat die Stadtwerke Lübeck den Ausbau des Hochschulstadtteils und des Born-kamps abgeschlossen und mit den Ausbauaktivitäten in St. Lorenz Süd im Herbst 2021 begonnen. In Marli-Brandbaum wurde der Flächenausbau im April 2022 begonnen. Hüxter-tor/Mühlentor/Gärtnergasse sind für Juli 2022 vorgesehen und im September Alt-Moisling /Genin.

 

Die Stadtwerke Lübeck haben parallel dazu weitere Kooperationsgespräche geführt, um den Ausbau zu beschleunigen. Es wurden außerdem mit der Wohnungswirtschaft Gespräche geführt. Zusätzlich wurden die Umpriorisierung der Ausbaureihenfolge und der beschleunigte Ausbau durch Parallelisierung geprüft.

 

Im Dezember 2021 erfolgte dann der Beschluss in den Gremien der Stadtwerke Lübeck den Investitionszeitraumes bei gleichbleibendem Investitionsvolumen für den Glasfaserausbau auf 7 Jahre zu verkürzen. Um diese Beschleunigung des Ausbaus in der Praxis erfolgreich zu gestalten, hat die Stadtwerke Lübeck mehrere Maßnahmen umgesetzt:

Es wurde eine Kooperation mit der Vereinigten Stadtwerke Media GmbH geschlossen, die als Generalunternehmer für die Stadtwerke Lübeck auftritt und zur Erhöhung der Baukapazität und Geschwindigkeit beiträgt.

Auf Initiative des Fachbereichs Planen und Bauen wurde eine erste Kooperation „beck vernetzt unterwegs“ gestartet (VO/2021/10307), wonach der Bereich Stadtgrün und Verkehr den Breitbandausbau nutzt, um in einem großen Umfang die Sanierung von Gehwegen umzusetzen.

 

Die Leitstelle Verkehrsflussmanagement des Fachbereich Planen und Bauen koordiniert aktuell alle baulichen Entwicklungen im Rahmen des Breitbandausbaus. Ziel ist zum einem die Förderung des Breitbandausbaus in der Hansestadt Lübeck. Zum anderen stellt die Leitstelle sicher, dass Straßenzüge nach Möglichkeit nicht mehrmals von Baumaßnahmen einzelner Anbieter betroffen sind. Dafür bringt die Leitstelle die Akteure zusammen und zeigt Kooperationspotentiale auf. Dadurch wird der zügige Ausbau mehrerer Stadtteile sichergestellt. Die betroffenen Unternehmen teilen sich den Tiefbau-Aufwand und können somit ggf. ihre Ausbauoffensiven noch steigern.

Parallel dazu wurde in der Bürgerschaft am 29.03.2022 beschlossen (VO/2022/10906), dass sich die Hansestadt Lübeck beim Breitbandausbau in den Stadtteilen St. Lorenz Süd und St. Gertrud mit der Sanierung von Gehwegflächen beteiligt. Auch hier werden Baukosten anteilig übernommen, sodass auch die verlegenden Unternehmen profitieren.

Ein weiterer Mehrwert ergibt sich in der Beteiligung der Hansestadt Lübeck durch die Erneuerung technisch abhängiger Beleuchtung (VO/2022/10791).

 Hier entstehen folglich zwei Vorteile: die Kosten werden durch alle Beteiligten gemeinsam getragen und neben dem zügigen Breitbandausbau wird die Infrastruktur der HL massiv verbessert.

Die Stadtwerke Lübeck ebenso wie alle anderen Unternehmen, die Breitband ausbauen, ist bei ihren Ausbauaktivitäten unter anderem davon abhängig, dass die Baumaßnahmen durch die Hansestadt Lübeck genehmigt werden. Bereits zum Stellenplan 2022 hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine zweite Stelle für die Erteilung sogenannter Aufgrabegenehmigungen beantragt und bewilligt bekommen. Die Stelle befindet sich aktuell im Besetzungsverfahren. Damit kann nun auch eine Vertretungsregelung sichergestellt werden bzw. steigende Antragszahlen bewältigt werden.

Mit den Vorlagen VO/2022/10906 und VO/2022/10791 hat die Hansestadt Lübeck auf die enormen Chancen des Breitbandausbaus hingewiesen. Die für das Verlegen der Glasfaserinfrastruktur notwendigen Baumaßnahmen sollten unbedingt zur Sanierung der Gehwege und der Beleuchtung genutzt werden. Diese Kooperationen bedeuten eine enorme, personelle Kraftanstrengung für den Bereich Stadtgrün und Verkehr.  Der beschleunigte Ausbau unter anderem bei der Stadtwerke Lübeck kann wesentlich unterstützt werden, wenn die Verwaltung in die Lage versetzt wird, die erforderlichen Kooperationen auch inhaltlich bedienen zu können. Die zu sanierenden Gehwegflächen bzw. zu erneuernden Leuchten übersteigen ein Vielfaches dessen, was ansonsten pro Jahr bewegt werden kann. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr beabsichtigt daher beide Themenfelder im Stellenplan 2023 jeweils mit einer weiteren Stelle zu verstärken. Die Chance die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden fast flächendeckend deutlich zu erhöhen, sollte nicht ungenutzt bleiben. Mit der aktuellen Personalausstattung kann der Bereich Stadtgrün und Verkehr das hohe Tempo des Breitbandaus-baus nicht mitgehen. Die Folge wäre entweder die Verzögerung der Maßnahmen oder ganze Ausbaugebiete, in denen die Gehwege und Straßenbeleuchtung nicht erneuert bzw. saniert werden. Dies sollte vermieden werden. Die Verstärkung der Verwaltung kommt im Ergebnis auch anderen Anbietern in ihren Aktivitäten beim Glasfaserausbau zu Gute. Das ist unter der Beachtung des europäischen Beihilferechts im Hinblick auf den freien Wettbewerb im Bereich des Glasfaserausbaus auch aus rechtlichen Aspekten unbedingt erforderlich.

 

r die zwei Personalstellen (ein:e Elektromeister:in und ein:e Ingenieur:in) sind Personalkosten von circa 150.000 Euro jährlich erforderlich.

 

Wie bereits oben erläutert koordiniert die Leitstelle für Verkehrsflussmanagement alle Baumaßnahmen im Stadtgebiet mithilfe der Software ROADS. Für ROADS sind Zusatzmodule denkbar, die ein vollständig digitalisiertes Antragsverfahren für Aufbruchgenehmigungen und verkehrs-rechtliche Anordnungen ermöglichen. Hier wird noch ein beachtliches Verbesserungspotential gesehen. Sowohl Verwaltung als auch insbesondere Unternehmen werden von Antragsverfahren in Papierform entlastet. Kürzere Bearbeitungszeiten sind möglich. Zudem können genehmigte Maßnahmen transparent im Smart-City-Portal veröffentlicht werden. Die Kosten hierfür werden auf 350.000 Euro geschätzt.

 

Die restlichen 500.000 Euro pro Jahr können ebenfalls vom Bereich Stadtgrün und Verkehr verausgabt werden. Wie in Vorlage VO/2022/10791dargestellt, sind die jährlichen Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch die sehr sprunghaft angestiegene Anzahl an Leuchten pro Jahr deutlich höher als noch vor dem Breitbandausbau angenommen. Da die Finanzierung über Festwerte erfolgt, können die konsumtiv bereitgestellten Mittel hier eingesetzt werden.

 

Der Fachbereich Planen und Bauen kann die zusätzlich bereitgestellten Mittel sinnvoll zur Förderung bzw. zur Nutzung des Breitbandausbaus einsetzen, sodass die fachbereichsübergreifende Verlagerung vorgeschlagen wird.

 

Die in der Stabstelle DOS für die Förderung des Breitbandausbaus zuordneten 1 Mio. EUR werden bereits im Jahr 2022 dem Bereich Stadtgrün und Verkehr für die o.g. Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. erfolgt die Umsetzung mit der Haushaltsplanung in der jeweils erforderlichen Höhe.


 


Anlagen