Vorlage - VO/2022/11093  

Betreff: Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Travemünder Allee
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LG 4412
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.06.2022 
31. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2022 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Kaufpreisberechnung
Anlage 4 - Lageplan
Anlage 3 - Öffentlichkeit

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2046 befristeten Erbbaurecht zugunsten Herrn Christian Dettmer belastete Grundstück in Lübeck, Travemünder Allee 55 zur Größe von 866 m² ist an die Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 234.053,82 EUR zu verkaufen.
 

2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherter Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.

 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von dem Käufer zu tragen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Der Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass er eine Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 


Begründung

Das Grundstück beck, Travemünder Allee 55 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zurzeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.

 

r den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 404 (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 23.148,180 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräerung weiterzugeben.

 

Dem Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf seine Nachfrage hin am 20.12.2021 schriftlich mitgeteilt. Der Erbbauberechtigte hat am 07.01.2022 schriftlich erklärt, dass er das Erbbaugrundstück erwerben möchte.

 

 

Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 Preisbildung) gemäß Anlage 2. Aufgrund der direkten Lage an der Travemünder Allee hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck mitgeteilt, dass hier ein Abschlag in Höhe von 10 % auf den Bodenrichtwert als angemessen angesehen wird.

 

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 221,40.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Kaufpreisfindung

Anlage 3 Öffentlichkeit

Anlage 4 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (110 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Kaufpreisberechnung (15 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (2089 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 3 - Öffentlichkeit (130 KB)