Vorlage - VO/2022/11043  

Betreff: Aussetzen des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2018 (VO/2018/05751) zur "Wohnperspektive für Geflüchtete"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Koslowski, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
07.06.2022 
26. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2022 
67. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der sogenannte Entzerrungsbeschluss der Bürgerschaft vom 22.03.2018 (VO/2018/05751) wird r die Dauer des erhöhten Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine ausgesetzt, bis ausreichende Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen wurden.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Belange von Kindern/Jugendlichen werden nicht unmittelbar berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Mehreinnahmen Benutzungsgebühr eine Bezifferung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Mit der räumlichen Entzerrung sollten die Wohnbedingungen der Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften verbessert werden.

 

Angesichts der aktuellen Entwicklung im Ukrainekrieg gibt es einen erhöhten Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine, der voraussichtlich noch längere Zeit anhalten wird. Um die Unterbringung aller ukrainischen Geflüchteten, die keine Unterkunft bei Verwandten, Bekannten oder helfenden Privatpersonen erhalten, zu gewährleisten, mussten Notunterkünfte in einer Schule und Turnhallen ertüchtigt werden. Es fehlen zusätzliche Plätze in Gemein-schaftsunterkünften. Demzufolge ist die aufgrund des Entzerrungsbeschusses bestehende Unterbelegung in einigen Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr vertretbar. Es ist weitestgehend zur zumutbaren Maximalbelegung zurückzukehren.

Der Entzerrungsbeschluss ist daher für die Dauer des erhöhten Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine bis zur Schaffung von ausreichenden Gemeinschaftsunterkunftsplätzen auszusetzen.

Sobald es die Situation zulässt, wird die Verwaltung den Entzerrungsbeschluss über ein Gremienverfahren wieder aufleben lassen.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der von dem Beschluss betroffenen Unterkünfte ist bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Insofern entstehen durch das Aussetzen der Entzerrung keine Kosten. Es ist vielmehr mit Mehreinnahmen durch die Benutzungsgebühr (nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck i. V. m. der 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung) zu rechnen, die derzeit nicht beziffert werden können. Momentan ist noch unklar, in welchem Umfang und in welcher Familienkonstellation der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgen wird.

 


Anlagen

./.
 

Stammbaum:
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