Vorlage - VO/2022/10972  

Betreff: Haushaltsverfahren 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
29.03.2022 
63. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Ist-Ergebnisse 2017-2020, Prognose 2023
Anlage 2 - Zeitplan Haushalt 2023

Beschlussvorschlag

Beginn der Planungen für den Haushalt 2023


 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Begründung

In den Vorjahren war der Planansatz, dass die Konsolidierungshilfe gem. §16 Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Schleswig-Holstein die geplante Unterdeckung im Haushalt ausgleicht. Die Konsolidierungshilfe darf bei Haushaltsplanung nicht einberechnet werden. Da im Jahr 2023 der jetzige Konsolidierungsvertrag ausläuft und bisher davon ausgegangen werden muss, dass keine Konsolidierungshilfe mehr gewährt wird, muss sich die Hansestadt Lübeck rechtzeitig darauf einstellen, aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, um nicht neue Verbindlichkeiten zu erzeugen.

Klares Ziel für den Haushalt 2023 ist, bereits im Plan ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Durch die dann im Jahr 2023 noch gewährte Konsolidierungshilfe soll in der IST-Abrechnung ein Überschuss erzielt werden, der zur Rückführung fälliger Kassenkredite genutzt wird. Aufgrund bisher starker Abweichung zwischen PLAN- und IST-Werten, wird die Neuausrichtung der Haushaltsplanung fortgesetzt mit dem Ziel, PLAN- und IST-Werte genauer abzubilden.

Um diese Ziele weiter umzusetzen, sind folgende Leitplanken r die Planungen der Verwaltung vorgesehen:

 

  • Der in 2019 begonnene Umsteuerungsprozess hin zu einer strikten Ausrichtung der Planungen an den Ist-Ergebnissen der Vorjahre wird konsequent fortgesetzt. Hier gilt es, die begonnene Umlenkung weiter zu verfestigen und zum Maßstab aller Planungsaktivitäten zu machen.

 

Die Ist-Ergebnisse weichen in den Vorjahren zum Teil deutlich von den jeweiligen Planungen ab und schließen mit signifikanten Überschüssen ab. In der Anlage 1 werden diese noch einmal im Einzelnen in einer zusammenfassenden Übersicht dargestellt. In den Jahren 2017 und 2018 weichen die erzielten Ist-Überschüsse mit 118 Mio. und 133 Mio. noch erheblich von den Ursprungsplanungen ab, während 2019 und 2020 mit einem Ist-Überschuss von 57 Mio. bzw. 55 Mio. die eingeleitete Umsteuerung bereits spürbar zu erkennen ist.

Die genauen Zahlen - auch noch etwas differenzierter aufgeschlüsselt - können der Übersicht gemäß Anl. 1 entnommen werden.

Zum abgelaufenen Jahr 2021 sind die Planzahlen nachrichtlich in der Tabelle ausgewiesen, die Rechnungsergebnisse liegen dazu noch nicht vor. Absehbar ist ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis. Inwieweit sich erneut ein Haushaltsüberschuss ergibt, bleibt abwarten.

Die Vorjahreszahlen zeigen gleichwohl, dass der Umsteuerungsprozess hin zu einer strikten Ist-Ausrichtung der Planungen noch nicht abgeschlossen ist.

Im Rahmen der Umsteuerung werden die Vorgaben/Eckwerte auch konsequent nur noch an den Ist-Zahlen ausgerichtet, ein vormals praktizierter Planbezug entfällt.

 

  • Es wird im Zuge des Haushaltes 2023 keinen weiteren Personalaufbau geben.

 

Nachdem es in den Haushalten 2019 bis 2021 notwendigerweise insbesondere vor dem Hintergrund der Jahre mit Stillstand und Abbau jeweils einen Personalaufwuchs im 3-stelligen Bereich gegeben hat, gibt es wie bereits für den Haushalt 2022 - auch für 2023 die klare Maßgabe, die Aufgabenerfüllung im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung sicherzustellen.

Allenfalls aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder zur Gefahrenabwehr sind in Ausnahmefällen Stellenausweitungen möglich. Im Vordergrund stehen aber auch hier zunächst alle möglichen internen Ansätze zu Lösungen im Bestand.

 

  • Tarif- und Besoldungssteigerungen und weitere gliche Preis- und Kostensteigerungen sind durch geeignete Deckungsmaßnahmen und Budgetverbesserungen in den Fachbereichen aufzufangen. Das strikte Ausrichten der Planungen am Kassenwirksamkeitsprinzip unter Zugrundelegung der Ist- Entwicklungen der Vorjahre soll auch hier maßgeblich sein.

 

  • Erträge sind konsequent auszuschöpfen und realistisch zu planen ausgerichtet an den Ertragsentwicklungen der Vorjahre.

 

  • Auch für 2023 wird ein Haushaltsbegleitbeschluss zu haushaltsentlastenden Aktivitäten und Anstrengungen vorgelegt. Maßnahmen hieraus kommen dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zugute und verbessern gleichermaßen auch strukturell die Finanzlage der Stadt. Insbesondere werden dabei die vielfältigen Entwicklungen und Aktivitäten im Zuge der weiteren Digitalisierung der Verwaltung und der grundlegenden Neuausrichtung der Prozesse weiterhin im Blick sein.

 

  • Eine Übernahme neuer bzw. die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben bleibt entsprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss 2004 weiterhin generell ausgeschlossen. Hier sind dann auch im Besonderen die Rahmenbedingungen des Konsolidierungsfonds II zu beachten.

 

 

Zum Abschluss noch ein Ausblick auf den Ablauf des Planungsverfahrens r den Haushalt 2023. Die finale Haushaltssitzung der Bürgerschaft ist wieder fest für die September-Sitzung vorgesehen. Damit verbunden ist erneut wie für die letzten Haushalte, dass nach Vorlage bei der Kommunalaufsicht und erteilter Genehmigung deutlich frühzeitiger 2023 in die Bewirtschaftung eingestiegen werden kann, bestenfalls mit Beginn des Jahres.

 

Der erste große Meilenstein wird mit dem jetzt im Hauptausschuss vorliegenden Bericht zum Start des Planungsverfahrens vollzogen. Die Plandateien für die Verwaltung sind bereits Anfang März geöffnet worden.

 

Kommuniziert und vorbesprochen mit dem Hauptausschuss und den Fraktionen ist wieder die Konzentration der Ausschussberatungen auf zwei Beratungen im September im Vorlauf zur Bürgerschaftssitzung am 29.09.2022. Die gemeinsamen Beratungen sind vorgesehen für die reguläre Sitzung des Hauptausschusses am 13.09.2022 - was den konsumtiven Teil des Haushaltes anbelangt - und für den investiven Teil in einer außerordentlichen Hauptausschusssitzung gemeinsam mit dem Bauausschuss am 14.09.2022.

 

Der Zeitplan zu Meilensteinen des Verfahrens ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt.

 


 


Anlagen

Anlage 1 - Übersicht zu den Jahresabschlüssen 2017-2020, Prognose 2023

Anlage 2 - Zeitplan
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Ist-Ergebnisse 2017-2020, Prognose 2023 (82 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Zeitplan Haushalt 2023 (458 KB)