Vorlage - 0/09427-02-01-01  

Betreff: Interfraktioneller Änderungs- und Ergänzungsantrag von CDU + SPD zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/09427-02-01
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der rgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelun-gen wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte:

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut.

 

Markttage:

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten.

 

Öffnungszeiten:

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 - 13:00 Uhr.

Ausnahmen:

- Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen Samstags bereits um 07:00 Uhr.

- Der Markt Hasenweg öffnet  Mittwochs von 07:00 - 12:30 Uhr.

- Der Markt Buntekuh öffnet freitags von 14:00 - 17:00 Uhr.

- Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes): dieser  Markt ist von 10:00 - 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 - 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zu- und Abfahrt zum/vom Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist eine Regelung zu schaffen, die es den Marktkaufleuten ab 18:00 Uhr ermöglicht, den Markt an- oder vom Markt abzufahren (Abbau Marktstände - bisher erst ab 19:00 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühren:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel "laufende Meter der Frontfläche" eines Standes ist auch zukünftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkaufsflächen nicht vor-schriftswidrig eingeschränkt werden. Unter Vordächern und Sonnenschirme dürfen keine Waren zum Verkauf angeboten werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich über-schritten (mehr als 1,00 Meter in der Tiefe), so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Stand-entgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufender Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübe-cker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegen-finanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

- Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +0,45 Euro auf   die Gebühr je lfd. Meter

- Tageshändler: Aufschlag von 0,60 Euro je lfd. Meter auf die Standgebühr für Dauer-händler.

 

Die Standgebühren sind künftighrlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen ent-scheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die "Digitali-sierung des Marktwesens" in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuwei-sung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren, etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich re-duziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kal-kulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt "Am Brink":

- Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtung auf den Parkplatz.

- Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch Verlagerung aller Contai-nerstellplätze auf Randflächen des Marktareals sowie eine Umwidmung der bisherigen Containerplätze in Kfz-Parkplätze.

- Antoniestraße zwischen "Am Brink" und Ratzeburger Allee: an den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Son-dernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2020/09427   Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09427-01   Änderungsantrag des AM Heike Stegemann (FDP) zu VO/2020/09427 Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09427-02   Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
2020/09427-02-01   Änderungs- und Ergänzungsantrag von AM Bernhard Simon (CDU) und AM Peter Reinhardt (SPD) zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
0/09427-02-01-01   Interfraktioneller Änderungs- und Ergänzungsantrag von CDU + SPD zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
9427-02-01-01-01   Fraktion Freie Wähler & GAL: Ergänzungsantrag zu 2020/09427-02-01   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion